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Interne und externe Ratings auf Augenhöhe
Von Dr. Oliver Everling | 9.März 2009
Vermeidung von Interessenkonflikten, keine Beratungstätigkeit durch Ratingagenturen, keine Bewertung von Finanzinstrumenten ohne fundierte Informationen, Offenlegung der den Rating zugrundeliegenden Modelle, Methoden, Annahmen, jährlicher Transparenzbericht – das sind alles Vorschläge der EU-Kommission zur Durchführungskontrolle und Aufsicht über Ratingagenturen, die die volle Unterstützung der Coface Deutschland AG finden, berichtet Norbert Langenbach aus dem Vorstand der Gesellschaft. Für Langenbach ist die Einrichtung einer internen Kontrollstelle für die Überwachung der Qualität der Ratings selbstverständlich. Auch sei zu fordern, dass mindestens drei unabhängige Mitglieder in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen zu finden sind.
Was an Anforderungen an bankinterne Ratings gestellt werde, müsse auch für externe Ratings gelten. Langenbach setzt sich für objektive Qualitätskontrolle statt bloßer Durchführungskontrolle ein. Daher habe die Coface und der ECON eine Riehe von Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Eine effektive Regulierung müsse verhindern, dass eine Ratingagentur falsche Ratings ausstellt. Der ursprüngliche Vorschlag der EU Kommission reiche dazu nicht aus. Objektive statische Erfolgskontrolle der Qualität der Ratings sie erforderliche analog zu den Basel II-Regeln für bankinterne Ratings., z. B. statistische Auswertung nach 12 Monaten. Wie verhalten sich die Vorhersagen im Vergleich zur tatsächlichen Entwicklung und Performance des Unternehmens? Wie stark und in welchen Zeiträumen müsst e das Rating aufgrund der tatsächlichen Entwicklung angepasst werden.
Langenbach zieht das Fazit, dass die Richtigkeit der Bewertung einer Ausfallwahrscheinlichkeit mit objektiven Kriterien überprüft werden könne. Die Coface werde keine neue Ratingskala erfinden, sondern auch bei der Coface stünde ein AAA für die Bestnote, wie auch umgekehrt das D die bereits eingetretene Zahlungsstörung signalisiere.
Basel II-Vorschriften sehen zu bankinternen Ratings detaillierte statische Erfolgskontrollen und die Zustimmung der Aufsichtsbehörde (BaFin) vor, diese seien auch auf externe Ratings anzuwenden. Die statistische Kontrolle sollte vom CESR durchgeführt werden, so Langenbach, da es sich hier um eine unabhängige, übergeordnete Instanz handele, die ein objektives, einheitliches, faires und kostengünstiges Verfahren gewährleistet und als Ansprechpartner für amerikanische, japanische und andere Kontrollgremien fungiert. Die angestrebte Regulierung von Ratingagenturen nach qualitativen Kriterien werde auch die längst überfällige Veränderung des Ratingmarktes fördern, dass sich europäische Ratinganbieter etablieren und die Dominanz der drei großen amerikanischen Ratingagenturen aufgebrochen wird.
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