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Klimawandel und Pandemie im Rating verstehen

Von Dr. Oliver Everling | 9.November 2020

Auf der 10. Jahreskonferenz des European Capital Markets Institute (ECMI) kann die Anlegersorge nicht zerstreut werden, dass Ratingagenturen für politische Ziele im Zusammenhang mit „Environmental, Social and Governance (ESG)“-Zielen oder Zielen der Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie instrumentalisiert werden. Dazu gibt die Rede von Verena Ross, Executive Director der European Securities and Markets Authority (ESMA) Anlass.

Das Rating einer unabhängigen, anerkannten Credit Rating Agency (CRA) dient Anlegern dazu, eine fachlich fundierte und methodisch überprüfbare Meinung einer auf Bonitätsanalysen und Kreidtwürdigkeitsprüfungen spezialisierten Agentur über die wirtschaftliche Fähigkeit, rechtliche Bindung und Willigkeit eines Emittenten zu erhalten, entweder generell seinen nicht nachrangigen, aber unbesicherten, zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen vollständig und rechtzeitig nachzukommen, oder speziell über ein Finanzinstrument in Form eines Emissionsratings.

Den daraus resultierenden Informations- und Instrumentalfunktionen des Ratings ist nur gedient, wenn ausschließlich Kriterien herangezogen werden, die eben die wirtschaftliche Fähigkeit, rechtliche Bindung und Willigkeit eines Zahlungsverpflichteten beeinflussen, seinen Kapitaldienst mit Zins und Tilgung vollständig und rechtzeitig zu leisten. Zu diesen Faktoren zählen zweifellos auch die Einflüsse des Klimawandels und jeder Pandemie.

Verena Ross stellt nun diese Herausforderungen in ihrer Begrüßungsrede wie folgt dar:

„Erstens der Klimawandel. Der European Green Deal hat oberste Priorität. Aus unserer Sicht liegt noch viel Arbeit vor uns, um sicherzustellen, dass die Anleger über die Informationspunkte verfügen, die sie benötigen, um ESG-Faktoren vollständig in ihre Anlageentscheidungsprozesse zu integrieren. Im Bereich der Ratingagenturen haben wir Richtlinien herausgegeben, die darauf abzielen, die Transparenz der Auswirkungen von ESG-Faktoren auf Ratingmaßnahmen zu erhöhen. Über die Kreditratings hinaus sind wir uns bewusst, dass Ratingagenturen zunehmend in ESG-Ratings und der Bereitstellung von ESG-bezogenen Informationen aktiv sind. Obwohl dies nicht direkt in unseren Verantwortungsbereich fällt, haben wir aufgrund unserer Erfahrung mit der Überwachung von Ratingagenturen und Ratings die Dynamik dieser Produkte und der Branche gut verstanden. Im Einklang mit unserem erweiterten Mandat im Rahmen der überarbeiteten ESMA-Verordnung und als Teil der umfassenderen Rolle der ESMA als europäische Finanzmarktregulierungsbehörde interessieren wir uns aktiv für Fragen der nachhaltigen Finanzierung.“

Zwar räumt Verena Ross ein, dass die ESG-Frage „nicht direkt“ in ihren Verantwortungsbereich fällt. ESMA führt die Aufsicht über CRAs, aber nicht über ESG-Ratingagenturen. So bleibt offen, wie denn eine „indirekte“ Verantwortung hier übernommen wird.

Weiter führt Verena Ross aus: „Zweitens COVID-19. Die jüngste Krise hat unser tägliches Leben tiefgreifend beeinflusst und weltweit erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen gehabt. Wie Ratingagenturen diese Auswirkungen und die damit verbundenen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in ihrer Analyse berücksichtigen, hat weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft. Unsererseits haben wir uns seit Beginn der Krise aktiv mit Ratingagenturen befasst, um sicherzustellen, dass die Kontinuität ihrer Geschäftstätigkeit gewährleistet ist, und um zu verstehen, wie sie die wirtschaftlichen Auswirkungen in ihre Analyse einbezogen haben.“

Hier geht es offenbar nicht bloß um ein akademisches Erkenntnisinteresse, wie die für viele Unternehmen unstrittig negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie von Ratingagenturen aufgenommen werden, Verena Ross: „Es ist auch klar, dass die Welle der Herabstufungen nach dem Ausbruch der jüngsten Krise eine erneute Debatte über die Rolle und das Vertrauen in die Kreditratings im Finanzsystem ausgelöst hat. Wie bereits erwähnt, war das Problem der Überabhängigkeit 2013 ein Schlüsselelement des überarbeiteten CRA-Regulierungspakets. In diesem Bereich wurden zwar einige Fortschritte erzielt, insbesondere bei der Sicherstellung, dass durch neuere Finanzregulierungen mechanistische Verweise auf Kredite vermieden wurden. Bei den Ratings besteht nach wie vor die Sorge, dass wichtige Teile der EU-Finanzregulierung und private Verträge wie die Dokumentation von Investmentfonds Verweise auf Ratings enthalten, die zu mechanistischer Abhängigkeit führen könnten. Die ESMA beteiligt sich aktiv an dieser Debatte, beispielsweise über die ESRB-Arbeitsabläufe zur Prozyklizität von Ratings.“

Werden Ratings politisch nur dadurch „stabilisiert“, dass Ratingagenturen von notwendigen Herab- oder Heraufstufungen abgehalten werden, würden Ratings an Diskriminanzkraft einbüßen. Von Ratingagenturen darf nur berücksichtigt werden, welche stützenden staatlichen Maßnahmen bei den betroffenen Unternehmen auch ankommen, also nicht lediglich auf Absichtserklärungen beruhen. Die Geschichte der Ratingagenturen ist voll von Beispielen, in denen Unternehmen staatliche Hilfe versprochen, aber nicht geleistet wurde, so dass die betroffenen Emittenten in Insolvenz gingen.

Sachfremde Einflüsse auf Ratings führen zu einer „Glättung“ der Ausfallstatistik, d.h. in den obersten Ratingkategorien kommt es dann tendenziell zu mehr, in den untersten zu weniger Ausfällen – mithin diskriminieren dann Ratings weniger, was aber gerade ihre Kernfunktion ist, um Anlegern zu helfen, Risiken richtig zu beurteilen und risikopolitische Maßnahmen ergreifen zu können.

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