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Kritik an BU-Rating-Siegern
Von Dr. Oliver Everling | 3.September 2009
Anhand von 10 mehr oder weniger willkürlich ausgewählten Kriterien zeigen Marc C. Glissmann und Dr. Jörg Schulz vom infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH (http:// www.infinma.de/) in ihren „infinma news 08 / 2009″ zum Thema „BU-Rating-Sieger im Vergleich“ auf, wie sich 5 real existierende Produkte der Berufsunfähigkeitsversicherung, die in einem Produktrating allesamt die Bestnote erhalten haben, in der Praxis tatsächlich unterscheiden. „Dabei verzichten wir ganz bewusst darauf, hier Namen von Produkten und / oder Anbietern zu nennen, da diese nahezu beliebig austauschbar sind.“
Anhand einer Tabelle machen sie deutlich, dass das Ratingergebnis alleine nicht dazu geeignet ist, das für einen Kunden passende Produkt auszuwählen. „Durch die Aggregation vieler Produkteigenschaften zu einem Gesamtergebnis gehen die möglicherweise entscheidenden Unterschiede verloren. Dies ist besonders dann problematisch,“ unterstreichen die Autoren, „wenn bestimmte Produkteigenschaften, beispielsweise die Möglichkeit einer garantierten Leistungssteigerung im BU-Fall, ein KO-Kriterium für den Kunden darstellen.“
Marc C. Glissmann und Dr. Jörg Schulz stoßen auf ein Phänomen, dass nicht für Versicherungsratings spezifisch ist, nämlich das Faktum, dass Ratings wesensgemäß nur produkt-, nicht aber kundenorientiert sein können. Die individuelle Kundenberatung lässt sich durch ein Rating nicht ersetzen: Nicht nur beim Versicherungsrating, sondern auch schon beim Kreditrating für Anleihen müssen die individuellen Risikopräferenzen des Anlegers wie auch eine Vielzahl weiterer, für ihn individuell maßgebender Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die seine Vermögens-, Einkommens- und Liquiditätslage und -planung.
Unabhängig von der tatsächlichen Relevanz der genannten Kriterien für einen konkreten Kunden, zeigt das infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse deutlich, dass sich auch identisch bewertete Produkte durchaus signifikant in ihrer Ausgestaltung unterscheiden können. „Die Ratingergebnisse suggerieren jedoch eine Gleichheit der Produkte, die in der Praxis nicht gegeben ist.“ Die Ratingagenturen sind daher aufgefordert, noch deutlicher auf das Erfordernis der Trennung objekt- und subjektspezifischer Kriterien hinzuweisen.
„Makler und Vermittler sollten sich zudem darüber im Klaren sein,“ sagen Glissmann und Schulz, „dass die Verwendung eines Produktratings keinesfalls ihre eigene Haftung vermindert. Auch einige Anbieter von Beratungstechnologien sprechen inzwischen nicht mehr von haftungssicheren, sondern lediglich von haftungsarmen Tools.“ Joachim Geiberger, Geschäftsführer des renommierten Analyse -Unternehmens Morgen & Morgen, vertrete beispielsweise bereits seit Jahren die Auffassung, dass im Beratungsprozess Ratings allenfalls ergänzend hinzugezogen werden sollten, aber niemals als (alleiniges) Auswahlkriterium gelten könnten.
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