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Liste anerkannter Agenturen und Mapping

Von Dr. Oliver Everling | 26.August 2009

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte eine neue Liste der für die bankaufsichtliche Risikogewichtung anerkannten Ratingagenturen samt Mapping am 14. August 2009. Für die bankaufsichtliche Risikogewichtung anerkannte Ratingagenturen nach §§ 52 und 53 SolvV sind demnach folgende Agenturen maßgeblich: Creditreform Rating AG [CRAG] (für das Marktsegment „Andere Forderungen“ nach § 52 Abs. 2 Satz 6 Nr. 3 SolvV), DBRS (für alle Marktsegmente nach § 52 Abs. 2 Satz 6 SolvV), Fitch Ratings (für alle Marktsegmente nach § 52 Abs. 2 Satz 6 SolvV), Japan Credit Rating Agency Ltd. [JRCA] (für das Marktsegment „Andere Forderungen“ nach § 52 Abs. 2 Satz 6 Nr. 3 SolvV), The McGraw-Hill Companies unter der Marke „Standard & Poor’s Ratings Services“ [S&P](für alle Marktsegmente nach § 52 Abs. 2 Satz 6 SolvV) und Moody’s Investors Service (für alle Marktsegmente nach § 52 Abs. 2 Satz 6 SolvV).

Zur Verwendungsfähigkeit unbeauftragter Bonitätsbeurteilungen werden nur vier Agenturen genannt. Die unbeauftragten Bonitätsbeurteilungen folgender anerkannter Ratingagenturen sind nach § 46 Satz 2 und 3 SolvV sowie § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SolvV verwendungsfähig DBRS, Fitch Ratings, The McGraw-Hill Companies unter der Marke „Standard & Poor’s Ratings Services“ (S&P) sowie Moody’s Investors Service. Außerdem wurde die Zuordnung der Bonitätsbeurteilungskategorien zu aufsichtlichen Bonitätsstufen nach § 54 SolvV veröffentlicht.

Bei der Zuordnung der Bonitätsbeurteilungskategorien zu aufsichtlichen Bonitätsstufen nach § 54 SolvV sind bei Bonitätsbeurteilungen für Investmentanteile nach dem Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) ohne Verbriefungen verschiedene Besonderheiten zu beachten.

Nur die „Ratings“ für Investmentanteile, die Fitch Ratings als „Fund Credit Ratings“ für Rentenfonds und Geldmarktfonds erstellt, sind Bonitätsbeurteilungen im Sinne der SolvV und dürfen für Zwecke der Risikogewichtung für KSA-Positionen der KSA-Forderungsklasse Investmentanteile verwendet werden. Nur die Ratings für Investmentanteile, die Moody’s als „Managed Funds Credit Quality Ratings“ für Rentenfonds und Geldmarktfonds erstellt, sind Bonitätsbeurteilungen im Sinne der SolvV und dürfen für Zwecke der Risikogewichtung für KSA-Positionen der KSA-Forderungsklasse Investmentanteile verwendet werden. Ferner sind nur die Ratings für Investmentanteile, die McGraw-Hill unter dem Namen „Standard & Poor’s Ratings Services“ als „Fund Credit Quality Ratings“ für Rentenfonds und „Principal Stability Fund Ratings“ für Geldmarktfonds erstellt, Bonitätsbeurteilungen im Sinne der SolvV und dürfen für Zwecke der Risikogewichtung für KSA-Positionen der KSA-Forderungsklasse Investmentanteile verwendet werden.

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