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Mangelndes Rechtsbewusstsein des BMF
Von Dr. Oliver Everling | 20.Juli 2009
Wenn ein Dieb sein Diebesgut an den Bestohlenen zurückgeben muss, wäre es rechtspolitisch verfehlt, wenn damit die Verpflichtung des Bestohlenen einhergehen würde, sich für die Rückgabe seines Eigentums auch noch nett zu bedanken – als ob ihm etwas zukommen würde, was ihm nicht ohnehin schon zusteht.
„Einbrechende Steuereinnahmen verbieten vorschnelle Steuergeschenke“, argumentiert das Bundesministerium der Finanzen in einer Pressemitteilung mit dem Titel „Warum Steuersenkungen nicht angebracht sind“.
Im Juni 2009 sind die Steuereinnahmen von Bund und Ländern erneut zurückgegangen, berichtet das Bundesministerium: Das Steueraufkommen ist mit einem Minus von 8,8 Prozent im Vergleich zu Juni 2008 noch stärker gesunken als im Vormonat Mai. „Das lag vor allem an den drastischen Einbrüchen bei der Körperschaftssteuer und der Kapitalertrags- sowie der Zinsabschlagsteuer, die um etwa die Hälfte zurückgegangen sind.“
„Die Lage ist prekär“, beschreibt das Bundesministerium das Ergebnis der bisherigen Finanzpolitik. „Mit den Mehrbelastungen aus rückläufigen Einnahmen und den steigenden Ausgaben für Sozialsysteme und die Stützung der Konjunktur müssen schon jetzt neue Schulden aufgenommen werden: Im 2. Nachtragshaushalt 2009 hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Nettokreditaufnahme für 2009 auf nunmehr 49,1 Milliarden Euro beschlossen. Für das Jahr 2010 werden laut Planung über 86 Milliarden Euro an Krediten nötig sein.“
Den jetzt notwendigen Steuersenkungen tritt das Bundesministerium klar entgegen. „Wer dies tut, verkennt die Realität: An eine Steuersenkung ist momentan nicht zu denken. Der finanzielle Spielraum der Bundesregierung ist ausgereizt. Steuersenkungen würden jetzt bedeuten, an anderer Stelle zu sparen. Aber das steht für die Bundesregierung fest: Kürzungen, zum Beispiel bei den Sozialausgaben, kommen nicht in Frage.“
Indem die Bundesregierung von „Steuergeschenken“ spricht, wird das Rechtsverständnis auf den Kopf gestellt: „Dem Staat gehört, was der Bürger erwirtschaftet.“ Wenn ihm dies nicht genommen wird, handelt es sich gemäß der Terminologie des Bundesministeriums der Finanzen um ein „Steuergeschenk“. Zugleich offenbart die Begriffsbildung der Bundesregierung, dass Steuern nicht nach der Leistungsfähigkeit und nach Sozialzwecken bemessen werden, sondern danach, Wählergunst durch „Geschenke“ zu erreichen.
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