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MaRisk inklusive InstitutsVergV
Von Dr. Oliver Everling | 4.September 2011
Bei der 2011 vorgelegten dritten Auflage wird es bei einem Buch dieser Qualität nicht bleiben – zu groß sind die Veränderungen im Finanzwesen, als dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht bald schon weitere Konsequenzen ziehen müsste: Die am 30. Oktober 2007 veröffentlichte Fassung der MaRisk machte die zweite Auflage erforderlich. Schon zur ersten Auflage des Ende 2006 veröffentlichten Buchs von Ralf Hannemann, Andreas Schneider und Ludger Hanenberg mit dem Titel “Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) – Eine einführende Kommentierung” war festzustellen, dass es “auf das Regal jedes Praktikers” gehört, “der für die korrekte Umsetzung der seit 20. Dezember 2005 gültigen Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verantwortlich zeichnet”.
Ludger Hanenberg ist aufgrund beruflicher Veränderung aus dem Autorenkreis ausgeschieden. Das Standardwerk erschien im Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart (ISBN 978-3-7910-2952-8, http://www.schaeffer-poeschel.de) daher ohne ihn in der 3. Auflage. Die Hauptgliederung des Buches ist unverändert geblieben: In einem ersten Teil werden die Beweggründe und die Historie, der rechtliche Rahmen und die Umsetzung der MaRisk erläutert. Der zweite Teil gilt der einführenden Kommentierung, die genau der Gliederung der MaRisk folgt. Der dritte Teil umfasst jetzt nicht mehr die Anlagen wie die aktuellen MaRisk selbst, die Schreiben, die mit Veröffentlichung der MaRisk entfallen sind, sowie sonstige, für die Entwicklung der MaRisk relevante Dokumente – diese sind in den vierten Teil verschoben worden. Im dritten Teil findet sich jetzt eine einführende Kommentierung der InstitutsVergV. damit korrespondiert der neue fünfte Teil mit den Anlagen zur InstitutsVergV.
Es ist nicht die Pflicht von Schuldnern, sich raten zu lassen, sondern die Kreditinstitute sind verpflichtet, aussagekräftige Risikoklassifizierungsverfahren für die erstmalige bzw. die turnusmäßige oder anlassbezogene Beurteilung der Adressenausfallrisiken sowie ggf. der Objekt-/Projektrisiken einzurichten. Das Buch macht darüber hinaus deutlich, dass mit einem Rating nicht lediglich die Beurteilung eines Schuldners hinsichtlich dessen Fähigkeit gemeint sein kann, seine Zahlungsverpflichtungen künftig zu erfüllen, vielmehr müssen alle für das Adressenausfallrisiko eines Kreditengagements bedeutsamen Aspekte herausgearbeitet und beurteilt werden.
Wie schon in der ersten Auflage wird klargestellt, dass in den MaRisk nicht die Anwendung eines Risikoklassifizierungsverfahrens gefordert wird, das zwingend den Anforderungen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRBA) zur Bemessung des bankenaufsichtlich erforderlichen Eigenkapitals genügt. Wichtig zu wissen ist beispielsweise, dass nicht nur das kreditnehmende Unternehmen, sondern auch die Bank nicht in allen Fällen verpflichtet ist, ein Rating zu erstellen. Die dafür maßgeblichen Voraussetzungen werden in dem Buch erläutert.
Trotz des inhaltlichen Zuwachses blieb der Preis von 129,95 Euro unverändert – zwar nicht gerade ein Mitnahmeartikel, aber das Buch macht sich für den Profi in der Praxis schnell bezahlt, auch wenn man die vorhergehende Auflage schon im Regal stehen hat. Der Umfang stieg von 812 Seiten auf 1178 Seiten – 366 Seiten mehr, die eigentlich einen weiteren Band rechtfertigen würden.
In übersichtlicherer und verlässlicherer Form wird der Stoff an kaum einer anderen Stelle geboten. Vor vielen anderen, nicht aktualisierten Titeln zum Thema “MaRisk” muss heute gewarnt werden, da sie längst veraltete Darstellungen enthalten.
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