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Mietendeckel nicht nur falsch, sondern nichtig
Von Dr. Oliver Everling | 16.April 2021
Nicht nur falsch, sondern nichtig. So lautet das gestern verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Berliner Mietendeckel. Eine geradezu vernichtende Niederlage für den rot-rot-grünen Berliner Senat, aber eine gute Nachricht für Deutschland und für Investoren, die sich angesichts einer öffentlich geführten Debatte über eine mögliche Enteignung von Wohnungsbaukonzernen teils vom Berliner Wohnungsmarkt zurückgezogen hatten.
Nicht vom Mietendeckel betroffen war der Wohnungsneubau, das Terrain beispielsweise eines auf Neubauimmobilienentwicklungen spezialisierten PROJECT Unternehmensverbunds, der Berlin mit derzeit über 30 aktuellen Wohnungsbauprojekten weiterhin als einen der wichtigsten Zielmärkte Deutschlands betrachtet.
„Die Einführung eines Mietendeckels in Berlin war von Beginn an umstritten“, macht der Unternehmensverbund klar. „Negative Auswirkungen von staatlichen Eingriffen in den Mietmarkt, wie man sie beispielsweise in Genf sehen konnte, wo Renovierung und Sanierung zum Stillstand kamen und auch nur wenig neue Wohnungen gebaut wurden, wurden ausgeblendet. Trotz der Warnsignale trat der Mietendeckel im Februar vergangenen Jahres in Kraft. In der Folge zogen – auch nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie – die Verkaufspreise in der Bundeshauptstadt im vergangenen Jahr an. Besonders Neubauten zur Eigennutzung als auch zur Kapitalanlage blieben gefragt und rückten noch stärker in den Fokus von Anlegern und Käufern. Viele Berliner Bezirke verzeichneten im Geschossflächenneubau ein Preiswachstum sogar im zweistelligen Bereich.“
Das Bestandsangebot von Mietwohnungen nach der Deckelung der Mieten ging dagegen zurück, weil viele Vermieter ihre Wohnungen zu verkaufen versuchten. „Der Rückgang des Mietangebots war aber auch dem Lock-in-Effekt geschuldet,“ schreiben die Experten, „der Mieter dazu bewegte, in ihren preislich regulierten Wohnungen zu verbleiben. Das für Deutschland richtungsweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfte nun auch Investitionen in den Wohnungsbestand in der Bundeshauptstadt wieder attraktiver machen.“
„Es braucht insgesamt mehr Unterstützung für den privaten Wohnungsbau, damit in Zukunft bezahlbarer Wohnraum für die breite Bevölkerung geschaffen werden kann. Experten fordern längst neue Konzepte, die jetzt endlich umgesetzt werden müssen. So könnten die deutschlandweit hohen Erwerbsnebenkosten durch Freibeträge in der Grunderwerbsteuer oder Senkung der Transaktionskosten Käufer mehr entlasten“, sagt Alexander Schlichting, Vorstandsvorsitzender der PROJECT Beteiligungen AG, der Holdinggesellschaft der im oberfränkischen Bamberg ansässigen PROJECT Investment Gruppe.
Auch Michael Weniger, Vorstandsvorsitzender der für die PROJECT Immobilienentwicklungen zuständigen Schwestergesellschaft, der PROJECT Immobilien Gruppe, unterstreicht die Signalwirkung des Urteils der Karlsruher Richter: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel ist ein positives Signal für die Bundeshauptstadt als Wohnungsmarkt. Gerade für Kapitalanleger wird damit ein wichtiger Anreiz geschaffen, weiter oder wieder in Berliner Neubau- und Bestandswohnungen zu investieren und diese dem Markt als wichtigen Mietwohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir konzentrieren uns bei PROJECT Immobilien ausschließlich auf Neubauprojekte und halten dies auch für den richtigen Weg, der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Die Förderung der Wohneigentumsbildung und damit die Angebotssteigerung an Mietraum betrachten wir als wichtigen sozialen Auftrag.“
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