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Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Von Dr. Oliver Everling | 7.Januar 2014

Schon die vorhergehenden Auflagen waren empfehlenswert (siehe hier), nun geht das Buch in die vierte Auflage: Ralf Hannemann / Andreas Schneider / Thomas Weigl, Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk): Kommentar unter Berücksichtigung der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV), 4., überarbeitete und erweiterte Auflage 2013 inkl. Downloadangebot. XIX, 1444 S., 62 s/w Abb., Gebunden, Euro 169,95, ISBN 978-3-7910-3307-5 (auch als eBook in PDF Format  erhältlich im Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart).

Die Autoren dieses Standardwerks kommen aus den Häusern, in denen man es wissen muss, wie die Umsetzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement in der Praxis gehen soll: Dr. Ralf Hannemann, Direktor beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Leiter des Bereichs „Risikomanagement und Controlling“; Andreas Schneider, Dipl.-Volkswirt, Regierungsdirektor im Grundsatzbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Leiter des Referats „Aufsichtliche Quervergleiche“; Thomas Weigl, Rechtsanwalt, KfW IPEX-Bank GmbH, verantwortlich für Bankaufsichtsrecht.

Die renommierten Autoren, die den Entstehungs- und Entwicklungsprozess der MaRisk von Beginn an eng begleitet haben, kommentieren den Regelungszweck, beleuchten die zahlreichen Gestaltungsspielräume und geben praktische Hinweise für eine sachgerechte Umsetzung in den Instituten. Dabei gehen sie ausführlich auf die relevanten europäischen Entwicklungen in der Bankenregulierung ein. Darüber hinaus enthält der Kommentar einen Ausblick auf die für Ende 2013 geplante Überarbeitung der Instituts-Vergütungsverordnung, deren Anforderungen ebenfalls kurz erläutert werden.

Seit Dezember 2005 geben die MaRisk den regulatorischen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements in den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten vor. Diese Mindestanforderungen gehen u.a. aus den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute hervor, also den Bestimmungen, die schon nach der ersten großen Krise nach Platzen der Dotcom-Blase für die Banken bestimmend waren und von ihnen verlangten, Risikoklassifizierungen für jeden Kreditnehmer vorzunehmen.

Die deutsche Bankenaufsicht hat das Regelwerk bis Dezember 2012 bereits viermal deutlich ergänzt und überarbeitet, wodurch es seinem risikoübergreifenden – ganzheitlichen – Anspruch immer besser Rechnung trägt. Anlass für den neuerlichen Anpassungsprozess waren internationale Regulierungsvorhaben, wie die Überarbeitung der EU-Bankenrichtlinie (CRD IV) sowie Ausarbeitungen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) und der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) bzw. ihrer Vorgängerinstitution (CEBS).

Auch die vierte MaRisk-Novelle ist durch zahlreiche Anpassungen und Ergänzungen gekennzeichnet. So werden erstmals konkrete Anforderungen an die Risikocontrolling- und die neu eingeführte Compliance-Funktion formuliert. Außerdem müssen die Institute ein geeignetes System zur verursachungsgerechten internen Verrechnung der Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken einführen.

Stärker betont wird darüber hinaus die konservative Ausgestaltung der Anforderungen an die institutsinternen Risikotragfähigkeitskonzepte, die um einen Kapitalplanungsprozess erweitert werden sollen. Weitere Ergänzungen betreffen die Ausweitung des Frühwarnverfahrens auf sämtliche wesentlichen Risiken, die Einführung eines Beurteilungsprozesses bei geplanten Änderungen betrieblicher Prozesse oder Strukturen sowie eines Prozesses zur Überprüfung von Berechtigungen und Kompetenzen, die Formulierung von Grundsätzen zum Umgang mit Fremdwährungsrisiken, die Einführung eines »Schreibtisch-Urlaubs« für Händler sowie die Anforderungen an Auslagerungen. Für sehr große, international tätige Institute mit besonders komplexen oder risikobehafteten Geschäftsaktivitäten gilt zukünftig das »Prinzip der Proportionalität nach oben«, demzufolge auch die Veröffentlichungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und des Financial Stability Board bei der Ausgestaltung des Risikomanagements zu beachten sind.

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