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Mindestlohn für Kriminelle
Von Dr. Oliver Everling | 21.Januar 2015
Der von der Bundesregierung eingeführte Mindestlohn steht in der Kritik, nicht nur volkswirtschaftlich durch Beschäftigungsrückgang und Bürokratiekosten schädlich zu sein, sondern auch ungerecht mit Blick auf alle wirtschaftlich Selbständigen, Handwerker, Freiberufler und Unternehmer, die oft für weniger Geld arbeiten oder in Verlustjahren sogar ganz auf Einkommen verzichten und von der Substanz leben müssen.
Dass die vom Mindestlohn ausgelöste Schadenskette aber über die bloße Verteuerung von Arbeitskosten sowie über den Arbeitsplatzabbau hinaus reicht, zeigt der Fall des mittelständischen, bayerischen BAUER Elektrounternehmen GmbH & Co. KG. Das 1911 gegründete inhabergeführte Elektrounternehmen BAUER erwirtschaftet an 9 deutschen Standorten mit 820 Mitarbeitern rund 130 Mio. Euro Umsatz (Stand Dezember 2014). Auf dem Gebiet der Elektrotechnik, Sicherheitstechnik, Energietechnik, Gebäudeautomation, Netzwerktechnik und Photovoltaik werden mittlere und große Bauprojekte wie Einkaufszentren, Büro- und Geschäftshäuser, Hotels, medizinische Einrichtungen, Flughäfen, Bahnhöfe und Industrieanlagen errichtet und betreut.
Nun ist das Unternehmen mit einem Aufsehen erregenden Fall von Betrug durch einen slowenischen Nachunternehmer konfrontiert, der offenbar versuchte, durch gefälschte Mindestlohnbescheinigungen überhöhte Zahlungen zu erschleichen. Ging der Mindestlohn also an Kriminelle? Geschädigte sind vermutlich slowenische Facharbeiter und die Firma BAUER Elektrounternehmen. „Es wurde Strafanzeige erstattet“, heißt es aus dem Unternehmen.
Im Jahr 2014 sei die Firma BAUER Elektrounternehmen vom DGB (Abteilung „Faire Mobilität“) darauf hingewiesen worden, dass Mitarbeiter eines slowenischen Nachunternehmers an zwei Baustellen keine Lohnzahlungen bzw. nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhielten. Nach Prüfungen der Sachlage in enger Zusammenarbeit mit dem DGB sei eine Auszahlung von Mindestlöhnen für die nachweisbar gearbeiteten Stunden erfolgt. „Diese Zahlungen wurden freiwillig und teilweise im Ergebnis doppelt geleistet, da auch der slowenische Nachunternehmer entsprechend fristgerecht bezahlt worden war.“
Im Zuge der aufwändigen Prüfungen stellte sich neben anderen Unregelmäßigkeiten heraus, berichtet das Unternehmen, dass BAUER gefälschte und manipulierte Mindestlohnbescheinigungen übergeben worden waren. Aus diesem Grund beendete die Firma BAUER die Zusammenarbeit mit dem Nachunternehmer und erstattete Strafanzeige. „BAUER arbeitet mit Facharbeitern von Nachunternehmern aus dem In- und Ausland, da der Fachkräftebedarf aus dem deutschen Arbeitsmarkt allein nicht zu decken ist. Derzeit sind 100 Stellen für Elektrofachkräfte bei BAUER unbesetzt.“
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