Preissturz auf dem deutschen Wohnungsmarkt: Eine Analyse

Von Dr. Oliver Everling | 2.Oktober 2023

Der deutsche Wohnungsmarkt, trotz hoher Nachfrage, erlebt derzeit einen politisch bewirkten Preisverfall. Prof. Dr. Jan Viebig, Chief Investment Officer der ODDO BHF SE, kommentiert diese bemerkenswerte Entwicklung und beleuchtet die Hintergründe.

In einem aktuellen Bericht äußerte sich Prof. Dr. Jan Viebig besorgt über den drastischen Rückgang der Immobilienpreise in Deutschland. Er betonte: „Angesichts des knappen Angebots an Wohnraum müssten die Preise für Wohnimmobilien steigen. Tatsächlich gehen sie zurück. Im zweiten Quartal 2023 sind die Preise für Wohnimmobilien um durchschnittlich 9,9 % gegenüber dem Vorjahr gefallen.“ Dies stellt laut dem Statistischen Bundesamt den stärksten Rückgang seit dem Jahr 2000 dar.

Die Preise für Wohnimmobilien waren zuvor auf einem Höchststand im zweiten Quartal 2022, bevor sie im vierten Quartal 2022 um durchschnittlich 3,6 % und im ersten Quartal 2023 um durchschnittlich 6,8 % gegenüber dem Vorjahr sanken. Besonders bemerkenswert ist, dass der Preisrückgang vor allem die Großstädte betrifft, darunter Berlin, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Hamburg und Düsseldorf, in denen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser im zweiten Quartal 2023 im Jahresvergleich um 12,6 % gefallen sind.

Auf den ersten Blick könnte dieser Preisrückgang positiv erscheinen, da er Wohnimmobilien wieder erschwinglicher für Käufer macht. Doch Prof. Dr. Jan Viebig weist darauf hin, dass die geringeren Kaufpreise zumindest teilweise auf die zinsbedingt höheren Finanzierungskosten zurückzuführen sind, was Käufer letztendlich weniger oder gar nicht von den gesunkenen Preisen profitieren lässt.

Ein Schlüssel zum Verständnis dieses Marktphänomens sind die regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Ausweisung von Neubauflächen gestaltet sich schwierig, da sie oft auf Interessenkonflikte mit Anrainern, Landwirten und dem Naturschutz stößt. Zusätzlich zu den ohnehin gestiegenen Baukosten tragen gesetzliche Vorschriften zum Klimaschutz an Gebäuden zu den steigenden Kosten bei. Prof. Dr. Viebig merkt an: „All diese Anliegen mögen politisch berechtigt sein. Doch den politischen Entscheidungsträgern muss auch klar sein: Man kann nicht die Eier und das Omelett haben, wie die Franzosen sagen.“

Die Politik steht vor einem Dilemma, da sie gleichzeitig ökologische und soziale Ziele verfolgen muss. Das Bemühen um Klimaschutz und die Erweiterung des Angebots an preiswertem Wohnraum scheinen sich zu widersprechen. Prof. Dr. Viebig betont: „Wir befinden uns in einem klassischen Zielkonflikt: Die Klimapolitik steht auf dem Wohnungsmarkt im Konflikt mit der Sozialpolitik. Aus politischen Gründen will die Ampelkoalition nicht das tun, was erforderlich wäre, um das Angebot an günstigen Mietwohnungen auszuweiten.“

Die Entscheidungsträger stehen vor der Herausforderung, einen Ausgleich zwischen diesen verschiedenen Interessen zu finden und die Erwartungen der Wähler zu erfüllen. Die Zukunft des deutschen Wohnungsmarktes hängt von den politischen Entscheidungen ab, die in diesem komplexen Spannungsfeld getroffen werden müssen.

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EACRA Positionspapier zur vorgeschlagenen Verordnung über Transparenz und Integrität von ESG-Bewertungsaktivitäten

Von Dr. Oliver Everling | 27.September 2023

Am 13. Juni 2023 legte die Europäische Kommission das nachhaltige Finanzpaket vor, das unter anderem einen Legislativvorschlag zur „Transparenz und Integrität von Umwelt-, Sozial- und Governance-Bewertungsaktivitäten“ enthält (im Folgenden als „ESG-Bewertungen“ bezeichnet). Angesichts des erheblichen Aufwinds, den ESG-Themen in der Finanzbranche in den letzten Jahren erfahren haben, begrüßt die European Association of Credit Rating Agencies (EACRA) im Allgemeinen die Absicht der Europäischen Kommission, die ESG-Bewertungsaktivitäten zu regulieren. EACRA hofft, dass dieser neue gesetzliche Rahmen zur Steigerung der Vergleichbarkeit von ESG-Bewertungen zwischen verschiedenen Anbietern beitragen wird.

In ihrem Positionspapier veröffentlicht die EACRA die Ansichten ihres Verbandes, der europäische Ratingagenturen („CRAs“) vertritt, die gemäß der Verordnung 1060/2009 (in der geänderten Fassung) bei ESMA registriert sind. Die Hauptbedenken der EACRA beziehen sich auf den vorgeschlagenen Artikel 15 (1) (b), der die gleichzeitige Erstellung von ESG-Bewertungen und Kreditbewertungen verbietet. Die EACRA gibt auch einige Kommentare zu den vorgeschlagenen Regelungen zum Anwendungsbereich und zu den Offenlegungspflichten ab.

Die EACRA weist darauf hin, dass die ESMA bereits vor mehr als drei Jahren „Leitlinien zu den Offenlegungspflichten für Kreditbewertungen“ herausgegeben hat, die spezifische Verpflichtungen für CRAs zur Offenlegung von ESG-Faktoren in ihren Pressemitteilungen enthalten, sofern diese Faktoren eine wesentliche Rolle bei einer Änderung einer Kreditbewertung oder einer Rating-Aussicht gespielt haben. Daher sind CRAs bereits verpflichtet, ESG-Faktoren in ihre Kreditbewertungsaktivitäten einzubeziehen und zu offenbaren.

Die EACRA stellt fest, dass die vorgeschlagene Verordnung für ESG-Bewertungen einige Konzepte der CRA-Verordnung hinsichtlich Prozessen, Verfahren und organisatorischen Anforderungen sowie Anforderungen an Rating-Methodologien enthält. Allerdings handelt es sich bei der vorgeschlagenen Verordnung für ESG-Bewertungen um eine weniger strenge und detaillierte Regulierung im Vergleich zur CRA-Verordnung.

Die EACRA begrüßt die Bestimmung, dass ESG-Bewertungsanbieter gemäß Artikel 15 (1) (b) der vorgeschlagenen Verordnung keine Kreditbewertungsaktivitäten erbringen dürfen. Die EACRA ist jedoch der Ansicht, dass diese Anforderung nicht für Unternehmen gelten sollte, die bereits als Kreditratingagenturen gemäß der Verordnung 1060/2009 registriert sind. Die EACRA führt verschiedene Gründe an, darunter die Tatsache, dass registrierte Kreditratingagenturen bereits über organisatorische Strukturen verfügen, die den Bestimmungen des Vorschlags entsprechen, und dass sie bereits von der ESMA überwacht werden.

Die EACRA fordert eine Änderung des vorgeschlagenen Artikel 15, um klarzustellen, dass Artikel 15 (1) (b) nicht für Unternehmen gilt, die als Kreditratingagenturen gemäß der Verordnung 1060/2009 registriert sind. Die EACRA weist auch auf die Bedeutung der Integrität von ESG-Daten hin und äußert Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit, die vorgeschlagene Regulierung zu umgehen, indem ESG-Bewertungen von autorisierten ESG-Bewertungsanbietern von Dritten verbreitet werden. Schließlich betont die EACRA die Bedeutung einer gleichen Wettbewerbsbedingungen und schlägt vor, dass ESG-Bewertungen, die von öffentlichen Behörden der Union oder der Mitgliedstaaten erstellt werden, den ersten drei Bedingungen gemäß Artikel 2 (2) (i) der Verordnung unterliegen sollten.

Im Vergleich zur CRA-Verordnung stellt die EACRA fest, dass der vorgeschlagene Ansatz für ESG-Bewertungen zwei wichtige Elemente vermissen lässt. Erstens sind ESG-Bewertungsanbieter nicht verpflichtet, die ESG-Bewertung dem bewerteten Unternehmen vor der allgemeinen Veröffentlichung mitzuteilen. Stattdessen sieht der Vorschlag einen Mechanismus für Beschwerden (Artikel 18) vor. Zweitens werden allgemeine Informationen über ESG-Bewertungsanbieter ab Januar 2028 am European Single Access Point (ESAP) verfügbar sein, während ESG-Bewertungen selbst nicht am ESAP veröffentlicht werden sollen. Die EACRA sieht keinen Grund dafür, warum von Emittenten angeforderte ESG-Bewertungen nicht genauso benutzerfreundlich am ESAP veröffentlicht werden sollten, wenn die ESMA bereits in der Lage ist, Kreditbewertungen am ESAP in einer benutzerfreundlichen Version bereitzustellen.

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Finanzen möglichst kinderleicht

Von Dr. Oliver Everling | 26.September 2023

Finanzielle Bildung ohne Coaching verliert schnell ihre Wirkung. Denn Wissen allein genügt nicht. Werte und Ziele sind der Motor für Lernen. Kinder und Erwachsene nehmen Informationen auf und verändern ihr Verhalten im Umgang mit Geld und Risiko dauerhaft, wenn zur Information auch die Emotion und Motivation dazu kommen.

Die Ausbildung zum FCM Finanz Coach® vermittelt ein vertieftes Verständnis für die mental- emotionalen Seiten von Geld und Risiko und ist darüber hinaus ist eine fundierte Coachingausbildung. Nina Leder aus Stuttgart ist seit 10. Juli zertifiziert als FCM Finanz Coach®.

Quereinsteiger wie Nina Leder, die in der fast zweijährigen Ausbildung die Grundlagen zur Zertifizierung zum FCM Finanz Coach® gelegt haben, haben Interesse an Menschen und sind begeistert von Finanzen. Sie möchten, dass Kinder und Erwachsene das gesamte Potential, das sie in sich tragen, zum Erreichen einer Lösung nutzen. Dazu sind sie bereit, Finanzcoaching von der Pike auf zu lernen.

Nina Leder hat als eine der ersten hundert Teilnehmerinnen der Ausbildung das Zertifikat erhalten. Dafür ist ein umfangreicher Prozess nötig. Neben der Teilnahme an interaktiven Seminaren, der Reflexion der eigenen Entwicklung als Finanzentscheider und Finanzcoach, kommt insbesondere die Evaluation von eigenen Coachings gemäß Standards der acht Kernkompetenzen der ICF (International Coach Federation) zur Anwendung.

„Mit guten, wirkungsvollen Fragen finden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in dem scheinbar unentwirrbaren Chaos der Wahlmöglichkeiten den roten Faden für ihren eigenen Finanzweg. Es lohnt sich, das Chaos zu entwirren“, sagt Nina Leder.

Finanzielle Gesundheit erreicht, wer bewusst gute Finanzentscheidungen trifft. Dazu tragen in Zukunft immer mehr FCM Finanz Coaches® wie Nina Leder mit ihrer neuen Dienstleistung bei.
Die Coachingausbildung wird von Monika Müller, selbst Master Certified Coach (ICF) und seit mehr als 20 Jahren Geschäftsleiterin von FCM Finanz Coaching, seit 2013 im gesamten deutschsprachigen Raum angeboten. In 8 Seminaren über 18 Monate verteilt erlernen die Teilnehmer Fragen und Interventionen, um Geld, Finanzen und Finanzentscheidungen als zentrale Themen im Coaching zu adressieren. Die Ausbildung fundiert auf dem Verständnis von Coaching eines der größten weltweiten Coachingverbände (ICF).

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Angriff durch De-Dollarisierung

Von Dr. Oliver Everling | 26.September 2023

Die Stärke und Vormachtstellung der USA steht auf zwei Beinen: Militär und US-Dollar. Zum einen opfern die USA mehr Ressourcen für Kriege als jedes andere Land der Welt, setzt mehr Geld für Militär und Waffen ein als irgendein anderer Staat, was den USA das Eingreifen in Konflikte rund um den Globus ermöglicht. In den USA werden übrigens relativ zur Bevölkerung und auch nach absoluter Zahl mehr Menschen inhaftiert als sonstwo.

Zum anderen stehen die USA auf dem Bein des US-Dollars, ohne den praktisch keinem Land der Welt die Beteiligung am Welthandel möglich ist. Während der Angriff auf die militärische Übermacht wohl militärische Mittel erforderlich machen würde, geht der Angriff auf den US-Dollar auch mit friedlichen Mitteln, was sehr chinesischer Philosophie entspricht. Im Unterschied zu den USA oder Russland ging von der Volksrepublik China bisher kein Angriffskrieg aus. Daher ist die Analyse „Chinas Angriff auf den US-Dollar – Maßnahmen, Motive und mögliche Risiken für das westliche Finanzsystem“ vom FERI Cognitive Finance Institute, die als „Cognitive Comment“ erschienen ist, von besonderem Interesse. Im Folgenden daraus einige wesentliche Punkte daraus.

Die Schwächung des US-Dollar als globale Leitwährung ist ein zentrales Element in Chinas Strategie zur Ablösung der USA als globaler Hegemon. Der Konflikt zwischen den rivalisierenden Großmächten wird damit verstärkt auch über das internationale Währungs- und Finanzsystem ausgetragen. „China weiß, dass die Kontrolle über das US-Dollar-System den USA massive Vorteile verschafft. Der Dollar ist für die USA ein globaler Machtfaktor und wird deshalb von China gezielt attackiert“, sagt Dr. Heinz-Werner Rapp, Gründer und Leiter des FERI Cognitive Finance Institute, in einer aktuellen Analyse zu Chinas Strategie der „De-Dollarisierung“.

China führt die Allianz gegen US-Dollar an: China sehe gezielte Angriffe gegen die US-Währung als wichtigen Hebel, um die globale Dominanz der USA zu untergraben. Aus diesem Grund forciere China planvoll – und auf unterschiedlichen Ebenen – eine Schwächung des US-Dollar-Systems. Gleichzeitig wolle China seine eigene Interessensphäre vor einem möglichen Einsatz des US-Dollar als Sanktionswaffe schützen. „Solange ein Großteil seiner Energie-, Rohstoff- und Handelsströme innerhalb des US-Dollar-Systems abgewickelt wird, hat China nie volle Souveränität über seine wirtschaftliche Sphäre. Eine Strategie der ‚De-Dollarisierung‘ ist deshalb für die chinesische Führung von größtem Interesse“, erklärt Rapp. Entsprechend verstärke China strategische Allianzen mit der Golfregion und anderen Ländern des „Globalen Südens“. Dort biete China nicht nur umfangreiche wirtschaftliche Kooperation, sondern ermögliche gezielt auch Transaktionen außerhalb des US-Dollar-Systems. „China ist nicht nur treibende Kraft hinter der Erweiterung der BRICS-Gruppe, sondern forciert dort auch alternative Verrechnungswährungen als Konkurrenz zum US-Dollar. Die Aufnahme neuer BRICS-Mitglieder, darunter große Energieexporteure wie Iran, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), wird die von China angeführten Attacken gegen den US-Dollar also perspektivisch verstärken“, warnt Rapp.

Die Schattenseiten des Dollar-Privilegs: Eine Ablösung des US-Dollar durch den chinesischen Yuan sei jedoch vorerst wenig wahrscheinlich. Die noch immer unverzichtbare Rolle des US-Dollar als globale Reservewährung sowie massive Netzwerkeffekte im US-Dollar-System würden dem klar entgegenwirken. Allerdings lägen Risiken für den US-Dollar auch in den USA selbst: „Das Dollar-Privileg verführt die USA zu dem Irrglauben, ungehemmte Staatsverschuldung ließe sich ewig fortsetzen. Ein laxer Umgang mit den Staatsfinanzen löst jedoch Vertrauensverluste aus und fördert eine Erosion des US-Dollar-Systems von innen“, so Rapp. Eine weitere Gefahr stelle die wachsende Bereitschaft der USA dar, durch US-Dollar-Sanktionen erhebliche Teile des Weltfinanzsystems faktisch ins Abseits zu drängen. Diese potentielle „Dollar-Waffe“ erzeuge globale Unruhe und fördere den Trend zur Abkopplung vom US-Dollar. Aufgrund dieser dynamischen Faktoren, die durch Chinas gezielte Attacken noch verstärkt würden, stiegen die strukturellen Risiken im US-Dollar-System. Investoren und Vermögensinhaber sollten deshalb die weiteren Entwicklungen sehr aufmerksam im Blick behalten.

Die Analyse „Chinas Angriff auf den US-Dollar – Maßnahmen, Motive und mögliche Risiken für das westliche Finanzsystem“ ist beim FERI Cognitive Finance Institute als „Cognitive Comment“ erschienen und steht zum Download unter Content Center | FERI (feri-institut.de) zur Verfügung.

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Inflationsschutz nur global

Von Dr. Oliver Everling | 21.September 2023

Globale Aktien spielen aus guten Gründen eine Schlüsselrolle in vielen Anlageportfolios. Sie bieten Diversifizierungsvorteile und die Partizipation an Unternehmen aus verschiedenen Sektoren mit sehr unterschiedlichen Geschäftsmodellen. Mit Blick auf die Industrieländer sieht Bertrand Cliquet, Portfolio Manager der Lazard Global Equity Franchise-Strategie, jedoch noch einen weiteren Grund für eine Position in globalen Aktien: den Schutz vor Inflation. 

„Globale Aktien können Portfolios auf eine Weise vor den kapitalfressenden Auswirkungen der Inflation schützen, wie es die meisten Anleihen derzeit nicht können“, erklärt Cliquet. Anleihen würden Anlegern nach jahrelangen Tiefständen mittlerweile zwar deutlich höhere nominale Renditen bieten, aber die realen Renditen seien auf Grund der weiterhin hohen Inflation recht niedrig geblieben. „Aus unserer Sicht ist der Kampf gegen die Inflation noch lange nicht gewonnen und Anleger müssen sich entsprechend positionieren. Globale Aktien sind eine gute und einfache Möglichkeit, sich vor Inflation zu schützen“, so der Experte.

Damit globale Aktien im Portfolio tatsächlich einen Schutzwall gegen den Wertverlust durch die Inflation darstellen können, sei die Aktienauswahl entscheidend. Cliquet und sein Team setzen auf so genannte Economic-Franchise-Unternehmen: „Wir definieren Economic-Franchise-Unternehmen als Unternehmen, deren Erträge besser vorhersehbar sind, während ihre großen Wettbewerbsvorteile wie z. B. ein natürliches Monopol, Kostenführerschaft oder Netzwerkeffekte es ihnen ermöglichen, hohe Renditen bis weit in die Zukunft hinein aufrechtzuerhalten.“ Aus Sicht Cliquets weisen nur etwa 250 Unternehmen aus dem globalen Aktienanlageuniversum diese Merkmale auf. 

„Die Vorteile der so identifizierten Unternehmen lassen sich jedoch nur realisieren, wenn auch eine strenge Bewertungsdisziplin eingehalten wird“, so Cliquet. Denn Economic-Franchise-Unternehmen würden in der Regel zu relativ hohen Marktbewertungen gehandelt, da ihre Cashflows ein geringes Risiko aufweisen würden, die Kapitalrenditen hoch seien und sie solide Wachstumsmöglichkeiten böten. „Um die Rendite zu maximieren, dürfen Anleger für diese Eigenschaften nicht zu viel bezahlen“, erklärt Cliquet. „Wir listen daher alle in Frage kommenden Aktien in der Reihenfolge ihrer erwarteten Rendite auf und investieren nur in diejenigen, von denen wir glauben, dass sie uns eine angemessene jährliche Rendite bieten können.“

Ein solch strenger Ansatz ist aus Sicht Cliquets für verschiedene Marktumgebungen über einen vollständigen Anlagezyklus hinweg geeignet. „Unsere Strategie konnte in der Vergangenheit mit steigenden Märkten Schritt halten, was bei Value-orientierten Strategien eher selten der Fall ist“, sagt Cliquet. „In fallenden Märkten hat sie sich jedoch besonders gut behauptet. Die knapp dreißig Aktien, die wir derzeit halten, sind günstig bewertet, weisen erhebliche Abschläge auf ihren inneren Wert auf und verfügen über weiteres Aufwärtspotenzial.“

Das inflationäre Umfeld wird nach Ansicht Cliquets auch weiterhin eine große Herausforderung darstellen, insbesondere angesichts der aktuellen Höhe der Kerninflation. Gleichzeitig dürften die Zentralbanken in ihrem Kampf um die Eindämmung des Preisdrucks keine Kompromisse eingehen. „Ein solches Umfeld ist für Unternehmen wie Anleger nicht einfach. Wir setzen deshalb auf Unternehmen, die eine hohe Ertragsvisibilität bieten. Denn was die Erträge anbelangt, so sind die Erwartungen vieler Marktteilnehmer an weiter steigende Margen aus unserer Sicht zu optimistisch“, sagt der Portfoliomanager. 

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Handelsblatt Banken-Gipfel 2023: Experten diskutieren die Zukunft des Finanzsystems

Von Dr. Oliver Everling | 20.September 2023

Der „Handelsblatt Banken-Gipfel 2023″ brachte eine renommierte Runde von Experten zusammen, um über die dringenden Fragen im Zusammenhang mit der globalen Wirtschaft und dem Finanzsystem zu debattieren. Unter dem Thema „Neue Weltordnung, stotternde Wirtschaft, steigende Risiken: Was für ein Finanzsystem brauchen wir?“ teilten Experten aus verschiedenen Branchen und Perspektiven ihre Einsichten und Meinungen.

Tanja Dreilich: Herausforderungen für Deutschland

Tanja Dreilich, ehemalige CFO der Hamburger Hafen und Logistik (HHLA), brachte in der Diskussionsrunde ihre Besorgnis über die deutsche Wirtschaft zum Ausdruck. Sie prognostizierte für das laufende Jahr kein Wirtschaftswachstum und erwartete auch im nächsten Jahr kaum eine Änderung der Situation. Ein wichtiger Punkt ihrer Analyse war Deutschlands alternder Kapitalstock und die Tatsache, dass Investitionen seit 2017 aufgeschoben werden. Kostensteigerungen bei Energie und Personal trugen zu dieser Herausforderung bei. Dreilich betonte die Notwendigkeit, an der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu arbeiten, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Daniel Quinten: Kundenperspektive und Bürokratie

Daniel Quinten, Vorstandsmitglied beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), verwies auf die Abstimmung im Saal, die ein 50:50-Verhältnis zwischen positiver und negativer Sicht auf die aktuelle Lage ergab. Dies spiegelte aus seiner Sicht die Unsicherheiten auf dem Markt wider. Der Ukraine-Krieg habe die Fragilität der globalen Lieferketten aufgezeigt. Er machte auf die Schwierigkeiten von Handwerksbetrieben aufmerksam, Nachfolger zu finden, da potenzielle Nachfolger die Bürokratie als entmutigend empfinden.

Alexandra Habeler-Drabek: Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft

Alexandra Habeler-Drabek, Chief Risk Officer (CRO) der Erste Group, hob die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft hervor. Viele Unternehmen hätten sich bereits auf die Herausforderungen der Transformation eingestellt. Trotzdem ging die Kreditnachfrage zurück. Sie äußerte Bedenken hinsichtlich bestimmter Eingriffe in das Finanzsystem, wie beispielsweise Ideen um Zinsdeckel, die ihrer Meinung nach eher schaden als nutzen.

Heiner Herkenhoff: Kreditnachfrage und Kapitalmarktunion

Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, stellte fest, dass die Kreditnachfrage noch immer wachse, aber nicht mehr so schnell wie zuvor. Die hohen Energiekosten wirkten sich negativ auf die Investitionstätigkeit aus. Er betonte, dass Deutschland weit entfernt davon sei, als der „kranke Mann Europas“ bezeichnet zu werden. Allerdings gab er zu bedenken, dass in Bezug auf die Kapitalmarktunion nur wenig Fortschritte erzielt worden seien. Einfachere Zugänge seien notwendig, und Bankbilanzen könnten durch Verbriefungen bereinigt werden, um mehr Kreditspielräume zu schaffen. Herkenhoff kritisierte auch die überbordende Bürokratie und die geringe Anzahl von Unternehmen, die „taxonomiekonform“ seien, obwohl dies einen erheblichen Aufwand erfordere.

Die Diskussionsrunde auf dem Handelsblatt Banken-Gipfel 2023 zeigte die Vielschichtigkeit der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen und die unterschiedlichen Ansichten darüber, wie diesen begegnet werden sollte. Es wird deutlich, dass eine gemeinsame Anstrengung von Regierungen, Unternehmen und der Finanzwelt erforderlich ist, um die Zukunft des Finanzsystems zu gestalten und die Wirtschaft zu stärken.

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Christian Sewing beim Handelsblatt Banken-Gipfel 2023: Ein Plädoyer für mehr Optimismus und europäische Zusammenarbeit

Von Dr. Oliver Everling | 20.September 2023

Die Deutsche Bank ist eine der prominentesten Finanzinstitutionen Europas, und ihr CEO, Christian Sewing, hatte beim diesjährigen Handelsblatt Banken-Gipfel 2023 viel zu sagen. Mit einem Appell für mehr Optimismus und einem klaren Bekenntnis zur Stärkung der europäischen Zusammenarbeit sprach Sewing über die Herausforderungen und Chancen, denen sich die deutsche Wirtschaft und der Finanzsektor gegenübersehen.

Schlechte Schlagzeilen und mehr Optimismus – Christian Sewing begann seinen Vortrag mit einem offensichtlichen Anliegen: den schlechten Schlagzeilen, die die Deutsche Bank in den letzten Jahren begleitet hatten. Doch anstatt sich auf diese negativen Nachrichten zu konzentrieren, ermutigte Sewing das Publikum dazu, „mehr Optimismus zu wagen.“ Er betonte, dass die negativen Schlagzeilen zwar nicht ignoriert werden dürften, aber sie sollten nicht das Bild eines Unternehmens und einer Volkswirtschaft dominieren.

„Wir sind eben nicht der kranke Mann Europas“, betonte Sewing und hob die Resilienz Deutschlands hervor. Er erinnerte daran, dass die deutschen Unternehmen und die Wirtschaft insgesamt trotz schwieriger Phasen in den letzten Jahren weiterhin solide gewachsen seien. „Das alles ist nicht weg, nur weil die Wirtschaft drei Quartale schwächelt“, fügte er hinzu.

Die Herausforderungen im Blick: Sewing ging jedoch auch auf die Herausforderungen ein, denen sich Deutschland und Europa gegenübersehen. Er nannte einige kritische Punkte, die angegangen werden müssen, darunter „zu hohe, nicht planbare Energiekosten, langsame Internetverbindungen, Rückstände bei der Digitalisierung, Überbürokratisierung und zu lange Genehmigungsverfahren.“ Für Sewing war es „ziemlich klar, was getan werden muss, schon seit vielen Jahren.“

Die drei Hindernisse – der CEO der Deutschen Bank identifizierte drei Hindernisse, die es zu überwinden gilt, um Deutschlands Wirtschaft und den europäischen Finanzsektor zu stärken:

1. Unsere Haltung: Sewing kritisierte die Einstellung, dass die Wirtschaft quasi von selbst weiterläuft. Er erwähnte Diskussionen über eine 4-Tage-Woche und eine lähmende Scheu vor Veränderung. Sewing erinnerte an die Agenda 2010, die den Grundstein für ein goldenes Jahrzehnt legte, und betonte, dass ein mentaler Wandel erforderlich sei. Ausländische Investoren spiegelten oft die Skepsis gegenüber der deutschen Wirtschaft wider.

2. National ausgerichtete Reformpläne: Sewing argumentierte, dass alle Reformpläne zu national gedacht seien und dass die Wirtschaft angesichts geopolitischer Verschiebungen global denken müsse. Er betonte die Bedeutung einer gemeinsamen europäischen Energie- und Bildungspolitik sowie mehr Souveränität für Europa in einer Welt voller Konflikte und Unsicherheiten.

3. Bedeutung des Finanzstandorts: Sewing hob die finanzielle Autonomie Europas hervor und erinnerte an Fehler beim Umgang mit Energiefragen, die sich nicht im Finanzsektor wiederholen dürften. Europa benötige ein leistungsfähigeres Finanzsystem, um den Kapitalmarkt zu erschließen. Er betonte die Notwendigkeit, Banken mehr Spielraum zu geben, um ein euroweiteres Wachstum zu ermöglichen, und wies auf die zu hohe Abhängigkeit von außereuropäischen Banken hin. „Die europäische Kapitalmarktunion muss kommen. Ohne das wird der Green Deal nicht funktionieren.“

Sewing unterstützt die Initiativen von Christian Lindner: Abschließend unterstützte Christian Sewing ausdrücklich die Initiativen von Christian Lindner, dem deutschen Wirtschaftsminister. Er glaubte, dass die Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und der politischen Führung entscheidend sei, um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen.

Die Verantwortung der Banken: Sewing betonte auch die Verantwortung der Banken selbst, stärker denn je als Risikomanager und Berater der Kunden gefragt zu sein. Er räumte Fehler beim Umgang mit Kunden der Postbank und der Deutschen Bank ein und unterstrich die Notwendigkeit, aus diesen Fehlern zu lernen.

Abschließend trat Sewing der Idee der „Work-Life-Balance“ entgegen und sprach sich dafür aus, Arbeit als einen integralen Teil des Lebens zu verstehen. Seine Worte beim Handelsblatt Banken-Gipfel 2023 zeigten seine Leidenschaft für eine starke, optimistische und kooperative Zukunft für Deutschland und Europa.

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„Soft Landing“ ist unwahrscheinlich

Von Dr. Oliver Everling | 18.September 2023

Die Aktienmärkte kommen derzeit nicht vom Fleck, sagt Dr. Eduard Baitinger, seit 2015 Head of Asset Allocation in der FERI Gruppe. Das weiterhin hohe Zinsniveau und die ungünstige Saisonalität lassen nach seiner Ansicht keine größeren Bewegungen zu: „Befürchtungen, dass sich die Inflation in den USA wieder beschleunigen könnte, haben zu Nervosität an den Zinsmärkten geführt.“

Auch in der Eurozone gibt es keine Entspannung an der Zinsfront. Angesichts hartnäckig hoher Kerninflationsraten hat die EZB den Leitzins – trotz schwacher Konjunkturdaten – auf ein 20-Jahreshoch gehievt. Nach nunmehr zehn Leitzinserhöhungen in Folge hat die EZB zwar jetzt ein vorläufiges Ende des Straffungszyklus angedeutet. „Dies bedeutet jedoch nicht,“ erklärt Eduard Baitinger, „dass die Zinsen bald wieder sinken. Angesichts des unverändert hohen Zinsdrucks konnten Technologiewerte ihre dynamische Outperformance nicht fortsetzen und stagnieren seit Wochen.“

Zyklische und defensive Aktien überzeugen ihn im aktuellen Marktumfeld jedoch ebenso wenig. Die Anleger gehen mittlerweile davon aus, dass die sehr robusten US-Makrodaten nur eine Momentaufnahme darstellen und sich diese Entwicklung angesichts der vorherrschenden Rezessionssignale nicht fortsetzen kann. Gleichzeitig zeigt sich die Konjunktur außerhalb der USA zumeist sehr schwach. Dies ist ein weiterer Faktor für die generelle Impulslosigkeit der Aktienmärkte.

Ein wesentlicher Grund für die robuste Performance der globalen Börsen auf Jahressicht sei die Hoffnung auf ein sogenanntes „Soft Landing“ in den USA. Aus empirischer Sicht sei dieses Szenario jedoch unwahrscheinlich. „Die Historie kennt kein Beispiel, bei dem es gelungen ist, die Wirtschaft nach einer Hochinflationsphase so kontrolliert herunterzufahren, dass die Inflation eingedämmt werden konnte, ohne gleichzeitig eine schwere Rezession auszulösen.“

Trotzdem könnte der Glaube an ein „Soft Landing“ die Märkte zunächst weiter antreiben. Im späteren Verlauf ist aber eine „klassische“ notenbankinduzierte Rezession deutlich wahrscheinlicher. Noch sind die aktuellen US-Makrodaten positiv und das Rezessionsszenario scheinbar weit weg. Allerdings ist die Zinsstraffung noch nicht vollständig in der Realwirtschaft angekommen, die negativen Effekte dürften erst 2024 zum Tragen kommen.

Sollte sich die bisherige Zinsstraffung als nicht ausreichend erweisen – was man erst mit deutlicher Verspätung feststellen kann – droht sogar eine zweite Inflationswelle. Dann wären Real-Assets, insbesondere Rohstoffe, im Vorteil. „In dieser komplexen Gemengelage empfiehlt sich grundsätzlich ein Multi-Asset-Investmentansatz, der in der Lage ist, flexibel auf plötzliche Szenariowechsel zu reagieren.“

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Fragwürdige Praktiken bei Parkkontrollunternehmen: Ein Blick auf die Geschäftspraxis von APCOA

Von Dr. Oliver Everling | 14.September 2023

Die Airport Parking Corporation Of America Inc. (APCOA) wurde im Jahr 1947 in Cleveland, Ohio, USA, als Tochtergesellschaft der ITT Corporation gegründet. Heute, fast 75 Jahre später, befindet sich die APCOA Parking Holdings GmbH mit Sitz in Stuttgart in den Händen von Park Luxco 3 SCA in Luxemburg. Eine 100%-Tochtergesellschaft der APCOA Parking Holdings GmbH ist die APCOA PARKING Deutschland GmbH, die wiederum 100% der Park & Control PAC GmbH hält. Dieser Artikel wirft einen kritischen Blick auf die Geschäftspraxis von APCOA, insbesondere im Zusammenhang mit überhöhten Gebühren für vermeintliche „Parkverstöße“.

APCOA betont in seiner Unternehmensphilosophie, sich auf innovative, verantwortungsbewusste und nachhaltige Weise weiterzuentwickeln und hat 2021 die Initiative „APCOA Sustainability in Action“ gestartet, um Umwelt-, Sozial- und Governance-Maßnahmen (ESG-Maßnahmen) zu fördern. Doch wie sieht es in der Realität aus?

Das Geschäftsmodell von Park & Control PAC GmbH, einer Tochtergesellschaft der APCOA PARKING Deutschland GmbH, wirft Fragen auf. Auf Parkplätzen, die von Park & Control PAC GmbH betreut werden, fällt zunächst kaum auf, dass es sich um einen privat betriebenen Parkplatz handelt. Doch sobald eine Autofahrerin ihr Fahrzeug verlässt und das angeschlossene Geschäft betritt, wird oft ein offiziell aussehender Strafzettel in Form eines Tickets mit der Beschriftung „Parkverstoß und Zahlungsaufforderung“ in Höhe von 35 € ausgestellt, selbst wenn die Parkdauer nur wenige Minuten beträgt oder – nach Kenntnis der Parkregelung – unverzüglich eine Parkscheibe hinterlegt wird.

Es ist äußerst problematisch, wenn ein Unternehmen, wie in diesem Fall die Park & Control PAC GmbH, von Kunden Gebühren erhebt, die sich willkürlich aus den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ergeben und nicht dem marktüblichen Tarif entsprechen. Die AGB werden vor Ort nicht ausgehändigt und sind auch auf den Websites der beteiligten Unternehmen nicht zu finden. Dies wirft ernsthafte ethische und rechtliche Fragen auf.

Im Unterschied zum Ordnungsamt, das auf Basis jedermann einsehbarer Gesetze tätig wird, bezieht sich die Park & Control PAC GmbH auf ihre eigenen AGB, die jedoch dem Parkticket nicht zu entnehmen sind. Das Parkticket hält auch keinen Link zu den AGB bereit. Auch auf der Website des Unternehmens gibt es zwar eine Erklärung zum Datenschutz auf https://www.park-control.de/datenschutz, nicht aber die AGB, die angeblich das als „Vertragsstrafe“ bezeichnete Parkentgelt legitimieren sollen.

Kundinnen haben das Recht, klare Informationen über die Gebühren und Tarife zu erhalten, die sie für Parkdienstleistungen bezahlen müssen. Willkürliche und nicht transparente Gebühren können Kunden in die Irre führen und ihr Vertrauen in das Unternehmen erschüttern.

Die Erhebung von Gebühren, die nicht auf transparenten Grundlagen oder marktüblichen Tarifen basieren, könnte rechtlich fragwürdig sein und zu rechtlichen Konsequenzen führen. Kunden haben das Recht, faire und rechtliche Verfahren in Anspruch zu nehmen. Solche Geschäftspraktiken können die Kundenzufriedenheit erheblich beeinträchtigen und zu einem negativen Image für das Unternehmen führen. Unzufriedene Kunden könnten ihre Erfahrungen in sozialen Medien teilen oder Bewertungen veröffentlichen, was wiederum das Image des Unternehmens schädigt.

Eine solche Geschäftspraxis kann die Governance- und sozialen Aspekte eines Unternehmens in ESG-Bewertungen beeinflussen. Ein Mangel an Transparenz und Fairness in den Geschäftspraktiken kann zu einem schlechteren ESG-Rating führen.

Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Geschäftspraktiken fair, transparent und im Einklang mit geltenden Gesetzen und Branchenstandards sind. Wenn Kundinnen das Gefühl haben, dass sie unangemessenen Gebühren ausgesetzt sind, sollten sie ihre Rechte kennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Praktiken anzufechten. Darüber hinaus ist es wichtig, auf solche Unregelmäßigkeiten hinzuweisen, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, der Regulierungsbehörden und der ESG-Bewertungsagenturen zu wecken und den Druck auf Unternehmen zu erhöhen, verantwortungsbewusst zu handeln.

Ein Schild mit der Aufschrift „Park & Control PAC GmbH“ suggeriert, dass die Parkplatzüberwachung ordnungsgemäß erfolgt. Doch jeder Anruf bei der angegebenen Rufnummer führt zu einer frustrierenden Erfahrung. „Herzlich willkommen bei Park und Control und vielen Dank für Ihren Anruf. Damit wir Ihr Anliegen schnell bearbeiten können, benötigen wir Ihre Vorgangsnummer.“

Ein automatisierter Roboter empfängt die Anruferin mit der Aufforderung, die Vorgangsnummer anzugeben, um das Anliegen „schnell“ bearbeiten zu können. Wer aber nach der zitierten Ansage die auf dem Parkticket vermerkte Vorgangsnummer sofort eingibt, erhält keine Antwort. Die der Kundin auf dem Parkticket ausgestellte Vorgangsnummer lässt sich erst nach Anhören und Auswahl der ersten Ziffern von Vorgangsnummern eingeben. „Beginnt Ihre Vorgangsnummer mit der Ziffer 3, drücken Sie bitte die 1.“ Entsprechend folgen weitere, verwirrende Anweisungen zur Vorgangsnummer, je nachdem, mit welcher Ziffer oder welchem Buchstaben die Vorgangsnummer beginnt. Erst dann beginnt die eigentliche Eingabe der Vorgangsnummer. Wer sich hier vertippt oder die Ansage missversteht, kommt nicht weiter.

Selbst nach Eingabe der Vorgangsnummer ist der Prozess noch nicht abgeschlossen, da weitere Schritte und Nummernauswahlen erforderlich sind. So wird zum Beispiel abgefragt, ob das Gespräch aufgezeichnet werden darf. Erst nachdem die Kundin die mühsame Prozedur durchlaufen hat, meldet sich eine Mitarbeiterin, die jedoch erklärt, keine Informationen über den Vorgang im Computer zu haben. Sie fordert die Kundin stattdessen auf, erneut anzurufen, da der Vorgang möglicherweise noch nicht gespeichert sei.

Ein zweiter Anruf führt erneut durch die langwierige Prozedur, und obwohl die Kundin nun endlich wenigstens die Vorgangsnummer von der Mitarbeiterin bestätigt erhält, wird ihr Anliegen nicht entgegengenommen. Stattdessen wird auf die Website des Unternehmens (www.park-control.de/kontakt) verwiesen und darum gebeten, die Vorgangsnummer dort erneut einzugeben und den Vorgang zu beschreiben.

Was jedoch besonders problematisch ist: Kundinnen erhalten keine taggleiche Bestätigung oder Antwort auf ihre Beschwerden. Über die eingegebenen Daten gibt es keine E-Mail als Quittung. Diese Geschäftspraxis erinnert stark an die Vorgehensweise von einschlägigen Inkassobüros und hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack bei den betroffenen Kundinnen.

Es ist wichtig, dass Unternehmen wie APCOA ihre Geschäftspraktiken überdenken und sicherstellen, dass sie im Einklang mit ihren eigenen Nachhaltigkeitsbemühungen stehen. Kundinnen sollten nicht das Gefühl haben, dass sie in einem undurchsichtigen und frustrierenden Prozess gefangen sind, wenn sie legitime Beschwerden haben. Transparenz und eine kundenfreundliche Herangehensweise sind entscheidend, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und zu erhalten.

Die Kritik an der Praxis, Kunden mit unerwarteten „Parkverstoß und Zahlungsaufforderungen“ zu überraschen, hängt mit bestimmten sozialen und Governance-Aspekten zusammen, die ESG-Kriterien des Nachhaltigkeitsratings betreffen:

Soziale Aspekte: Das unerwartete Ausstellen von Strafzetteln kann zu negativen sozialen Auswirkungen führen, da es bei den betroffenen Kunden Unzufriedenheit, Stress und Ärger hervorrufen kann. Dies kann wiederum das Image des Unternehmens in der Öffentlichkeit schädigen und zu einem schlechteren sozialen Rating beitragen.

Governance-Aspekte: Eine gute Governance beinhaltet Transparenz, Integrität und ethische Geschäftspraktiken. Das plötzliche Ausstellen von Strafzetteln, ohne klare und transparente Kommunikation und eine angemessene Möglichkeit zur Beschwerde, könnte als mangelnde Transparenz und Kundenorientierung angesehen werden. Dies kann Governance-Mängel signalisieren und das Rating beeinträchtigen.

In ESG-Bewertungen werden Unternehmen ganzheitlich bewertet, und es ist durchaus möglich, dass ein Unternehmen in anderen Bereichen, wie Umweltverträglichkeit oder langfristige Unternehmensführung, gut abschneidet, während es in Bezug auf soziale Aspekte und Governance noch Verbesserungspotenzial hat. Die Kritik zielt darauf ab, auf solche Schwachstellen hinzuweisen und Unternehmen dazu zu ermutigen, ihre Geschäftspraktiken zu überdenken, um einen umfassenderen ESG-Ansatz zu verfolgen, der auch die Kundenzufriedenheit und Ethik berücksichtigt.

Insgesamt ist im Rating darauf zu achten, wie Unternehmen agieren und sicherstellen, dass ihre Praktiken den ethischen Standards entsprechen, die sie selbst verkünden. Nur so kann ein echter Wandel in Richtung nachhaltiger und verantwortungsbewusster Geschäftspraktiken erreicht werden.

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KFC-Restaurants und ihre kontroversen Geschäftspartner: Der Fall der überhöhten „Parkverstöße“

Von Dr. Oliver Everling | 13.September 2023

In der Welt des Fast Food gibt es eine Vielzahl von Faktoren, die das Rating und den Erfolg eines Restaurants beeinflussen. Neben der Qualität des Essens und dem Kundenservice spielt auch die Lage eine entscheidende Rolle. Hat das KFC-Restaurant jedoch eine neue, kontroverse Einnahmequelle entdeckt? Es geht um überhöhte Entgelte für „Parkverstöße“. Wir werfen einen Blick auf den Fall des KFC-Restaurants in der Borsigallee 33a in Frankfurt und die fragwürdige Praxis, die dort angewendet wird.

Die Situation in Frankfurt: Das KFC-Restaurant in der Borsigallee 33a in Frankfurt erwirbt sich einen zweifelhaften Ruf, der nicht aufgrund seiner köstlichen Hühnchenprodukte besteht. Hier werden Fahrzeuge unmittelbar nach ihrer Ankunft digital erfasst, und ihren Besitzern wird ein Bescheid „Parkverstoß und Zahlungsaufforderung“ ausgestellt, der auf den ersten Blick wie eine behördliche Anordnung erscheint.

Die Täuschung: Was auf den ersten Blick wie eine legitime Verkehrsstrafe aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eine als „Vertragsstrafe“ getarnte Zahlungsaufforderung, die auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Park & Control PAC GmbH basiert. Dieses Unternehmen wurde offenbar vom Betreiber des KFC-Restaurants, der AM Continental GmbH & Co. KG aus Darmstadt, beauftragt, um Fahrzeuge zu erfassen und die entsprechenden „Strafen“ zu verhängen. Die AM Continental GmbH & Co. KG gehört Shafiqur Amin, der in der Szene seit vielen Jahren bekannt ist.

Die fragwürdige Praxis: Die bedenkliche Praxis besteht darin, dass Fahrzeugbesitzer für das Abstellen ihres Autos auf dem Parkplatz des KFC-Restaurants zur Kasse gebeten werden, ohne tatsächlich eine Verkehrsregel verletzt zu haben. Die Verwendung einer Bescheinigung „Parkverstoß und Zahlungsaufforderung“ suggeriert, dass eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, obwohl es sich nur um eine einseitig und willkürlich festgesetzte Vertragsstrafe handelt, die auf den AGB eines privaten Unternehmens basiert.

Über die „Vertragsstrafe“ erhält der Fahrzeughalter vor Ort keine Kenntnis, denn die Einfahrt ist unbeschrankt und die Einwilligung in einen „Vertrag“ mit der Park & Control PAC GmbH soll konkludent erfolgen, indem das Fahrzeug auf den Parkflächen vor dem KFC abgestellt wird. Der Hinweis auf die Rolle der Park & Control PAC GmbH ist dabei so angebracht, dass Kunden des KFC in der Borsigallee 33a diesen rückseitig nicht in den Blick bekommen.

Reaktion der Verbraucher: Verbraucher, die mit dieser fragwürdigen Praxis konfrontiert werden, haben sich zu Recht darüber beschwert. Sie fühlen sich getäuscht und missbraucht, da sie glaubten, gegen das Gesetz verstoßen zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist. Die Praxis hat die Diskussion über die Ethik solcher Geschäftspraktiken angeheizt.

Ordnungswidrig im Sinne des § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über Parkuhren, Parkscheine oder Parkscheiben verstößt. Eine solche Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes ist aber nicht die Handlungsgrundlage der AM Continental GmbH & Co. KG und der Park & Control PAC GmbH, die hier nach eigenem Ermessen Kunden zur Kasse bittet.

Rechtliche Implikationen: Die rechtlichen Implikationen dieser Praxis sind komplex. Während Unternehmen das Recht haben, ihre Parkplätze zu überwachen und Gebühren für die Nutzung zu erheben, müssen solche Mieten transparent und fair sein. Das Ausstellen von „Parkverstoß und Zahlungsaufforderungen“ unmittelbar nach Eintreffen auf dem Parkplatz des KFC ohne tatsächlichen Verstoß gegen Verkehrsregeln kann als irreführende und unethische Geschäftspraxis angesehen werden.

Indem das bloße Abstellen eines Fahrzeugs bereits mit einer „Vertragsstrafe“ in Höhe von 35 € belegt wird, kann sich für das Geschäft an der Borsigallee 33a in Frankfurt ein erheblicher Zusatzertrag ergeben, liegen doch die Menüpreise bei KFC meist zwischen 10 € und 20 €. Wer beispielsweise für 15 € zu speisen glaubte, fährt anschließend mit Kosten von zusammen 50 € vom Hof.

Das Restaurant des Shafiqur Amin ist so gelegen, dass es nach der Autobahnabfahrt bei Einfahrt nach Frankfurt am Main viele weit gereiste Autofahrer einlädt, hier Station zu machen und zu speisen. Daher geht die Rechnung für Betreiber auch dann noch auf, wenn sich verärgerte Kunden aufgrund der unethischen Praxis von diesem Restaurant abwenden und nicht wiederkehren. Genügend andere Kunden, die sich keiner „Parkverstöße“ bewusst sind und diese Erfahrung noch nicht gemacht haben, können folgen. Frankfurt ist eine beliebte Metropole mit Anziehungskraft für die gesamte Region und darüber hinaus.

Die Praxis des KFC-Restaurants in der Borsigallee 33a in Frankfurt, überhöhte „Parkverstöße“ als eine zusätzliche Einnahmequelle zu nutzen, spricht deutlich gegen den Gedanken eines guten ESG-Ratings (Environmental, Social, Governance). Hier ist, warum diese Praxis den ESG-Prinzipien widerspricht:

Soziale Aspekte (Social): Täuschung und Verbrauchermissbrauch sind mit einem guten Sozialrating unvereinbar. Die skizzierte Praxis täuscht die Verbraucher, indem sie vorgibt, dass sie gegen Verkehrsregeln verstoßen haben, obwohl dies nicht der Fall ist. Sie führt zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit und Täuschung bei den betroffenen Fahrzeugbesitzern, was einen negativen sozialen Einfluss hat.

Ebenso kann keine gute Governance bescheinigt werden, denn hier handelt es sich um einen Fall mangelnder Transparenz und unethischer Geschäftspraktiken: Die Praxis der Ausstellung von Parktickets mit der Bezeichnung „Parkverstoß und Zahlungsaufforderung“ ohne tatsächlichen Verstoß gegen Verkehrsregeln wirft Fragen zur Transparenz und zur Einhaltung ethischer Geschäftspraktiken auf. Unternehmen sollten transparent über ihre Gebühren und Geschäftspraktiken sein und sicherstellen, dass sie ethische Standards einhalten.

Ein gutes ESG-Rating basiert auf der Bewertung von Umwelt-, sozialen und Governance-Faktoren und bewertet, wie ein Unternehmen in diesen Bereichen abschneidet. Unternehmen, die gegen diese Grundsätze verstoßen, riskieren, ein schlechtes ESG-Rating zu erhalten, was sich negativ auf ihr Image, ihre Investorenbeziehungen und ihren langfristigen Erfolg auswirken kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass ethische Geschäftspraktiken und die Einhaltung von ESG-Kriterien nicht nur aus moralischer Sicht wichtig sind, sondern auch dazu beitragen können, das Vertrauen der Kunden und Investoren zu gewinnen, rechtliche Probleme zu vermeiden und langfristige Nachhaltigkeit zu fördern. Die Praxis, wie sie im Fall des KFC-Restaurants in der Borsigallee 33a in Frankfurt beschrieben wurde, sollte daher kritisch hinterfragt und möglicherweise rechtlich und ethisch überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den ESG-Prinzipien entspricht.

Fazit: Die Einnahmequelle des KFC-Restaurants in der Borsigallee 33a in Frankfurt durch überhöhte „Parkverstöße“ wirft ernsthafte ethische Fragen auf. Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass es sich in vielen Fällen nicht um tatsächliche Verkehrsstrafen handelt, sondern um Gebühren, die auf den AGB eines privaten Unternehmens basieren. Solche Praktiken erfordern eine genauere Prüfung und möglicherweise strengere Regulierungen, um die Verbraucher vor Täuschung und Ausbeutung zu schützen. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall sich weiterentwickeln wird und welche Auswirkungen er auf die Fast-Food-Branche insgesamt haben könnte.

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