Deka eröffnet Sparkassen Zugang zu den Ratings von Scope

Von Dr. Oliver Everling | 4.Mai 2023

Mehr als 300 Sparkassen und institutionelle Kunden der Deka können die Kreditratings von Scope über die Plattform „Deka Easy Access“ nutzen. Damit erhält ein weiterer großer Investorenkreis Zugang zu den Ratings von Scope.

Die Ratings von Scope sind zukünftig auf der Informations- und Handelsplattform „Deka Easy Access“ (DEA) verfügbar. Über die DEA können Sparkassen – insbesondere Depot A Treasurer – und institutionelle Kunden der Deka ihre Eigenbestände steuern und handeln.

Die auf Deka Easy Access zur Verfügung gestellten Scope Ratings erstrecken sich auf Anleihen von Staaten, Ländern, Unternehmen und Finanzinstituten. Das von Scope bewertete Universum europäischer Emittenten deckt mehr als 10.000 Anleihen mit einem aggregierten Volumen von rund 23 Billionen Euro ab.

Thomas Leicher, Leiter Vertrieb Institutionelle Kunden bei der DekaBank, sagt: „Wir freuen uns, die DEA-Plattform mit den Ratings der größten europäischen Ratingagentur erweitern zu können. Damit erhöhen wir zum einen das Spektrum an Bonitätseinschätzungen, das wir den Sparkassen und unseren institutionellen Kunden bieten. Und zum anderen tragen wir zu mehr Wettbewerb auf dem Ratingmarkt bei.“

Stefan Krasz, Head of Sales der Scope Group, sagt: „Die Relevanz einer Ratingagentur bestimmt sich nach der Akzeptanz ihrer Bewertungen. Durch die Präsenz auf der DEA Plattform können auf einen Schlag nahezu sämtliche Sparkassen und weitere institutionelle Anleger unsere Ratings in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen.“

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Spuren im Handelsregister verwischen

Von Dr. Oliver Everling | 28.April 2023

Name, Geburtsdatum und Wohnort eines Geschäftsführers einer GmbH müssen für alle Interessierten im Handelsregister einsehbar sein. Schließlich seien funktionsfähige und verlässliche öffentliche Register „für die Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs unerlässlich“, so das Oberlandesgericht (OLG) Celle.

Die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil wird vom OLG Celle zugelassen. Sollte die Rechtsbeschwerde erfolgreich sein, hätte dies Konsequenzen für manche Anbiete raus der Rating-, Scoring- und Auskunfteibranche, denn bisher erleichtern es die Handeslregisterdaten, Schuldner eindeutig zu identifzieren und deren Bonität zu beurteilen.

Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei WBS.LEGAL, greift das Urteil auf und kommentiert: „Das Handelsregister soll allen Interessierten die Möglichkeit geben, sich über die Verhältnisse einer (Handels-) Gesellschaft zu informieren: Wo ist ihr Sitz? Wer sind ihre Gesellschafter? Wie hoch ist ihr Stammkapital? Wer vertritt sie? Zu diesem Zweck sieht § 43 der Handelsregisterverordnung (HRV) unter anderem vor, dass neben dem Namen eines Geschäftsführers auch dessen Geburtsdatum und Wohnort in das Register aufzunehmen sind.“

Hiergegen wandte sich der Geschäftsführer einer GmbH, der um seine Sicherheit fürchtete: Da er beruflich mit Sprengstoff umgehe, sah er die Gefahr, Opfer einer Entführung oder eines Raubes zu werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschied mit Beschluss vom 24. Februar 2023 jedoch, dass der Geschäftsführer die Veröffentlichung dieser Daten hinnehmen müsse (Az. 9 W 16/23).

Wie Christian Solmecke berichtet, ist gegen den Beschluss des Senats Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Sollte der Bundesgerichtshof wegen dieses Sonderfalls grundsätzlich die Transparenz über den Wohnsitz eines Geschäftsführers einschränken, würde dies auch die Recherchen von Inkassobüros usw. behindern.

Wer als Geschäftsführer seinen Wohnsitz verschleiern will, kann dies schon heute erfolgreich tun und braucht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs nicht zu warten: Die Notare verlangen den Nachweis über den jeweils aktuellen Wohnsitz, der ja gegebenenfalls auch kurzzeitg angemeldet sein kann. Wird dieser Wohnsitz nach dem Notartermin geändert, bleibt es für den Registereintrag bei der Angabe des Wohnsitzes, über den das Notariat einen Nachweis vorliegen hatte. Die Vorschriften des HRV lassen sich mit etwas Mühe umgehen und sorgen insoweit ohnehin schon für Unsicherheiten.

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Subventionen für „alte“ Branchen nicht zielführend

Von Dr. Oliver Everling | 27.April 2023

Massive Subventionen für „alte“ Branchen und etablierte Problemlösungen seien nicht der richtige Weg, den Strukturwandel zu begleiten, sagte Dagmar Kirsten, Leiterin der Branchenanalyse bei der FERI beim 36. FERI-Konjunktursymposium in Bad Homburg.

„Weil dadurch bestehende Strukturen zu stark konserviert werden und die dort gebundenen Ressourcen auch für innovative Prozesse fehlen“, macht die Branchenexpertin klar. Stattdessen sollten die Kosten der De-Karbonisierung für die Unternehmen generell begrenzt werden.

Möglich sei dies, indem etwa der Strompreis vom Gaspreis entkoppelt werde. Grundsätzlich sollten die Rahmenbedingungen für den Strommarkt neu geordnet und die europäische Integration der Strommärkte vorangetrieben werden.

Um bestehende Abhängigkeiten von China zu verringern, seien Abschluss und Umsetzung neuer Handelsabkommen hilfreich. Neben dem Abbau von überbordenden Regulierungen und einer grundsätzlichen Beschleunigung vieler Prozesse komme es entscheidend darauf an, den Entwicklungspfad offen zu halten und nicht durch Festlegungen auf bestimmte Technologien von vorneherein künstlich zu verengen. Dies sei eine Aufgabe nicht nur für die Politik, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes.

Im Jahr 2024 dürften Sondereffekte aus Lieferengpässen und der Energiekrise auslaufen, sagte Dagmar Kirsten, dafür belasten die hohen Zinsen. Das Rating ist im aktuellen Quartal stabil, allerdings sei das Ausfallrisiko in vielen Branchen erhöht. Zuletzt gab es nur wenige Änderungen im Rating. Kritischere Einschätzungen gab es insbesondere im Baugewerbe und bei baunahen Industriebranchen.

Das Gesamtbild sei noch immer kritischer als im 1. Quartal 2020 vor Ausbruch der Coronakrise. Dabei hatten sich die Ausfallrisiken bis zum Frühjahr 2022 erholt, um dann in den Sog der durch den Einmarsch in die Ukraine ausgelösten Energiekrise, der Verschärfung der geopolitischen Risiken sowie der restriktiven Geldpolitik erneut anzusteigen.

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Automobilindustrie akut gefährdet

Von Dr. Oliver Everling | 27.April 2023

Die vielfach befürchtete De-Industrialisierung Deutschlands ist kein unabwendbares Schicksal. Der notwendige strukturelle Wandlungsprozess der deutschen Wirtschaft sollte aber ergebnisoffen gestaltet und auf massive Subventionen zugunsten einzelner Wirtschaftszweige verzichtet werden. Das ist das zentrale Ergebnis einer lebhaften Diskussion, die die FERI-Experten im Rahmen des 36. FERI-Konjunktursymposiums gemeinsam mit ihren zahlreichen Gästen aus verschiedenen Teilen der Wirtschaft führten.

Die Produktion energieintensiver Industriezweige werde in den kommenden Jahren weiter sinken: Für die Grundstoffchemie rechne FERI mit einem kumulierten Rückgang um mehr als 20 Prozent bis zum Jahr 2030, für die Stahlerzeugung und die Papierherstellung um mehr als 10 Prozent. „Dies ist jedoch keineswegs neu, sondern die Fortsetzung eines bereits seit Jahren laufenden strukturellen Wandels, den es in der Vergangenheit auch in anderen Sektoren wie der Bekleidungsbranche gab“, machte Dagmar Kirsten, Leiterin der Branchenanalyse bei der FERI, deutlich.

Kritisch zu sehen sei allerdings die Entwicklung in der Automobilindustrie infolge der Elektrifizierung und grundsätzlich veränderter Anforderungen an ihre Produkte. Besonders der Verlust von Marktanteilen in China, als dem wichtigsten Markt für die deutschen Hersteller, sei in diesem Zusammenhang besorgniserregend. Auch eine wichtige Branche wie der Maschinenbau werde auf seinen globalen Absatzmärkten immer stärker durch chinesische Anbieter herausgefordert.

Schrumpfenden Branchen stünden allerdings Bereiche mit einem positiven Wachstumspotenzial gegenüber. Dazu zähle die Informations- und Kommunikationsbranche, die in den kommenden Jahren vier- bis fünfmal so stark wachsen könne wie die Gesamtwirtschaft.

Um dieses Potenzial stärker zu nutzen, benötige Deutschland allerdings generell eine deutlich konstruktivere Einstellung zur Digitalisierung sowie konsequente und schnelle Maßnahmen wie beispielsweise eine umfassende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Erforderlich seien auch eine grundlegende Überarbeitung der Datenschutzgrundverordnung und verbesserte Rahmenbedingungen für digitale Geschäftsmodelle.

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Nicht ob, sondern wann kommt die US-Rezession ist die Frage

Von Dr. Oliver Everling | 27.April 2023

Beim 36. FERI Konjunktursymposim reflektiert Chef-Volkswirt Axel Angermann zunächst die Kernthesen des Vorjahres, vom 27. April 2022: Ukraine-Krieg, Stagflation der Weltwirtschaft und Geldpolitik im Straffungsmodus. Soviel Eigenwerbung muss ein Jahr später, am 27. April 2023 für die FERI erlaubt sein: Was damals als zentrale Themen des Jahres identifiziert wurde, beschäftigte die Kapitalmärkte über das ganze Jahr hindurch.

Nun geht es um das kommende Jahr: „wir sind ziemlich pessimistisch für die Wachstumserwartungen 2024.“ 2023 stelle sich zwar in vielen Ländern besser dar als zunächst angenommen. In den USA sei die Rezession sicher, die Frage sei nur, wann sie komme. Es gab eine Überhitzung durch die Covid-Stimulierung, partiell im Arbeitsmarkt, strukturell inflationäre Risiken, restriktive Geldpolitik und expansive Fiskalpolitik mischen sich zu latenden Rezessionsrisiken in den USA.

Der Höhepunkt der Inflation sei überschritten, soweit die gute Botschaft. Die schlechte sei aber, dass der Weg zu einem 2%-Ziel nicht ohne Friktionen gelingen werde. Zunächst helfen Basiseffekte, aber ein weiterer Rückgang von 4% auf 2% dürfte ohne echte Rezession schwierig werden.

Die Gaspreise seien deutlich zurückgegangen, bleiben aber höher als vor 2021. Auch Öl bleibt teuer, trotz Preisrückgängen. Für die FERI bleiben spürbar steigende Erdgaspreise im Jahresverlauf 2023 das Basisszenario. Eine Folge der China-Öffnung werde steigende Nachfrage sein: Die zusätzliche globale Nachfrage werde deutlich höher sein als das zusätzliche Angebot. Axel Angermann will nicht von einer Mangellage sprechen, aber weist deutlich auf die Faktoren hin, die die Gaspreise wieder nach oben treiben werden.

Die Geldpolitik habe mit einer drastischen Straffung reagiert. Für das Jahr 2023 gebe es noch keine Hoffnung auf Zinssenkung. Die Geldpolitik sei ganz klar restriktiv, sowohl in den USA, als auch in Europa, mit Ausnahme der unorthodoxen Zinspolitik in der Türkei.

Die Kerninflationsraten sinken in den USA im Zusammenhang mit den Arbeitslosenquoten, berichtet Dr. Volker Kleff von der FERI. Für die Konjunktur bedeute dies, dass die Arbeitslosenquote um rund 3 Prozentpunkte in den USA steigen müsste. 1994 und 1995 gabe es bereits einmal Zinserhöhungen, denen eine Rezession folgt. Die Knappheit an Bankeinlagen erschwert die Kreditvergabe und begünstigt die Rezession. Der Bausektor bricht wegen höherer Zinsen ein. Relativ schnell brach in den USA der Verkauf bestehender Häuser ein. Ein ähnliches Bild zeigte sich in den USA bei den Wohungsbauinvestitionen.

Der Arbeitsmarkt als Säule der US-Konjunktur laufe jedoch noch relativ gut. Die Arbeitslosenquote sei einem Rekordtief nahe, das zeigt die Beschäftigungsentwicklung. Das stütze den privaten Konsum in den USA. Die Zahl der Erstanträge auf Arbeitslosenhilfe sei in den letzten Wochen deutlich gestiegen, allerdings sei die Zahl der offenen Stellen immer noch hoch.

Nimmt man für die USA die Inversion der Zinsstrukturkurve als Indikator könne mit der Rezession in den USA etwa bis März 2024 gerechnet werden. Die negative US-Arbeitsmarkteinschätzugn deckt sich allerdings mit Rezesionssbeginn bereits im dritten Quartal 2023. „Diesmal dürfte es eine echte Rezession geben, die also auch den privaten Konsum betrifft“, sagt er will damit die aktuelle Situation von früheren unterscheiden, bei denen es nur technisch zur Rezession kam, die durch „soft landing“ aufgefangen wurde.

Die Wahl in den USA sei für die konjunkturellen Kräfte in den nicht entscheidend, trotz vielen Unterschieden im Detail. Joe Biden würde als Präsident in einer zweiten Amtszeit sicherlich seine industriepolitische Ausrichtung weiter verfolgen. Auf die Konjunkturprognose habe dies aber nur geringen Einfluss.

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Ratingagenturen: Igel falsch als Leopard dargestellt

Von Dr. Oliver Everling | 25.April 2023

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Finanzmarktregulierungs- und -aufsichtsbehörde der EU, hat heute ihren Bericht über den Markt für Kreditratings der Europäischen Union (EU) veröffentlicht, der erstmals einen marktübergreifenden Überblick über die an die EU gemeldeten Kreditratings bietet.

Der ESMA Market Report „EU Credit Ratings market 2023“ spricht von den „Big 5 CRAs (DBRS, Fitch, Moody’s, Scope und S&P)“. Als wäre es bezahlte Werbung für DBRS und Scope, wiederholt der Bericht die Aufzählung „Big 5 CRAs (DBRS, Fitch, Moody’s, Scope und S&P)“ 13 Mal.

Diese Gruppe der „Big 5“ setzt sich keineswegs aus vergleichbaren „Tieren“ zusammen. Das kann auch nicht dadurch entschuldigt werden, dass einige in Europa ansässige Ratingagenturen eine große Anzahl unbeauftragter Ratings erteilen, für die niemand bezahlt, durch die sie aber optisch näher an die führenden Agenturen in den Statistiken heranrücken.

Der neueste ESMA „Report on CRA Market Share“ zeigt einen „Total Market Share 2021“ für S&P Global Ratings 50,13 %, Moody’s Investor Service 32,79 %, Fitch Ratings 10,05 %, DBRS Ratings 1,31 %. Damals lag Scope auf Augenhöhe mit DBRS, wenn man die beiden Scope-Schwesterunternehmen „Scope Ratings“ und „Scope Hamburg“ zusammen betrachtet, 1,31 %.

Früher nannten Großwildjäger fünf Tiere in Afrika die „Big Five“. Es waren Afrikanischer Elefant, Nashorn (das Spitzmaulnashorn, die aggressivere und früher häufigere Art, oder das Breitmaulnashorn), Kapbüffel, Löwe und Leopard.

Der Elefant ist das größte lebende Landsäugetier und lebt in der afrikanischen Savanne. Er erreicht ein Gewicht von 6 t, kann bis zu 7,50 m lang und 4,00 m hoch werden. Der kleinste der „Big 5“ ist der Leopard. Im Allgemeinen sind im Wald lebende Leoparden kleiner und stämmiger, während Leoparden in offenen Lebensräumen im Allgemeinen schlanker und größer sind. Der Leopard ist 90-190 cm lang, den 60-110 cm langen Schwanz nicht mitgezählt. Männliche Leoparden wiegen durchschnittlich 58 kg und haben eine Schulterhöhe von 70-80 cm.

Als größtes der fünf Tiere ist der Elefant nur fünfmal so groß wie das kleinste der „Big 5″. Es muss auch daran erinnert werden, dass es die Schwierigkeit der Jäger war, den Leoparden zu erlegen, die ihm den Status einbrachte, zu den „Big 5“ zu gehören.

In Europa ist S&P Global Ratings jedoch 38,3-mal größer als DBRS oder Scope. Überträgt man dieses Größenverhältnis auf die „Big 5“ der Tierwelt, würde das kleinste Tier der „Big 5“ für Jäger kaum sichtbar und schwer mit Großkaliber zu jagen sein, denn mit einer Schulterhöhe von 10 cm über dem Boden würden die Tiere in der Savanne kaum auffallen.

Bei einer Körperhöhe von 10 cm sprechen wir beispielsweise von Igeln, denn selbst Hasen wären gigantisch. Laut Tierschutzgesetz müssen Kaninchen in Käfigen bis zu einer Höhe von mindestens 80 cm stehen dürfen. Agenturen wie DBRS oder Scope sind im Vergleich zu S&P Global Ratings (als Elefanten im Markt) weit davon entfernt.

Es bleibt daher die Frage, wie die ESMA derart unterschiedliche Ratingagenturen einfach in dieselbe Kategorie einordnen konnte, da doch eine größere Zahl von Agenturen in Europa den Status von „Mäusen“ mit ähnlich geringen Marktanteilen beanspruchen kann.

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ESMA: Mehr als 140.000 Emittenten und Instrumente von Ratings betroffen

Von Dr. Oliver Everling | 25.April 2023

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Finanzmarktregulierungs- und -aufsichtsbehörde der EU, hat heute ihren Bericht über den Markt für Kreditratings der Europäischen Union (EU) veröffentlicht, der erstmals einen marktübergreifenden Überblick über die an die EU gemeldeten Kreditratings bietet.

Die ESMA zählt zum Ende 2022 insgesamt 823.400 Kreditratings. Diese Ratings bezogen sich hauptsächlich auf in den USA begebene Schuldtitel oder Emittenten (69 %), mit 17 % (141.600 Kreditratings) auf EWR30-Instrumente und -Emittenten.

„Ratings spielen eine Schlüsselrolle auf den EU-Finanzmärkten,“ sagt Verena Ross, Vorsitzende der ESMA, „indem sie die Kreditqualität transparenter machen und das Risikomanagement erleichtern. Dieser Bericht – der erste über Kreditratings – bietet einen umfassenden Überblick über den Markt unter Verwendung der globalen Kreditratingdaten, die der ESMA als EU-CRA-Aufsichtsbehörde gemeldet werden.“

Von den 141.600 Kreditratings für EWR30-Instrumente und -Emittenten Ende 2022 waren die meisten Unternehmensratings (79 %), gefolgt von Staatsratings (12 %) und Ratings für strukturierte Finanzierungen (9 %).

Über 90 % der Ratings für EWR-Schuldtitel und -Emittenten hatten einen langfristigen Horizont (ein Jahr oder länger), die meisten sind Ratings von Instrumenten (70 %) und nicht von Emittenten, und die meisten wurden vom Emittenten der Schuldtitel eingeholt (73 %). Die drei größten Ratingagenturen hatten die meisten Ratings erteilt (69 %), darunter fast alle Ratings, die von einem Emittenten von Schuldtiteln angefordert wurden (92 %). Demnach kommen Konkurrenten der US-Ratingagenturen in Europa seit Jahren kaum voran.

Die COVID-19-Pandemie war der sichtbarste Treiber der Ereignisse im Berichtszeitraum. Anfang 2020 gab es einen deutlichen Anstieg der Ratingherabstufungen in allen Anlageklassen, insbesondere bei nichtfinanziellen Unternehmen und durch gewerbliche Hypotheken besicherten Wertpapieren. Diese spiegelten den Druck wider, dem bestimmte Wirtschaftssektoren durch die Lockdowns und die damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheiten ausgesetzt waren. Im Gegensatz dazu kam es Ende 2020 und 2021 zu einer Verbesserung der Kreditrisikoindikatoren in allen Anlageklassen, da staatliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen eingeführt wurden und wirksam wurden.

Im Jahr 2022 gab es auch die negativen Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine und der Straffung der Geldpolitik auf die Kreditqualität, obwohl die Auswirkungen hier viel weniger ausgeprägt und weit verbreitet waren als die der Pandemie.

Der EU-Ratingmarktbericht basiert auf Daten, die im Rahmen der Ratingagenturverordnung erhoben wurden, und bietet einen Überblick über die Ratingmärkte in der EU sowie Risikoindikatoren und -metriken für die laufende Risikoüberwachung im Zusammenhang mit Ratings. Die heute vorgelegte Analyse der Aufsicht ist von der Aufsichtsarbeit der ESMA über Ratingagenturen getrennt und präsentiert keine Indikatoren auf der Ebene einzelner Ratingagenturen.

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Per Autocomplete-Funktion „bankrott“

Von Dr. Oliver Everling | 20.April 2023

Wer sich allein schon von der Autocomplete-Funktion der Suchmaschinen im Bonitätsurteil über Schuldner leiten lässt, kann schnell einem Irrtum unterliegen. Die Autocomplete-Funktion kann eventuell einen Schuldner durch Hinzufügen des Wortes „bankrott“ darstellen, obwohl dieser zahlungsfähig oder sogar sehr guter Bonität ist. Die genaue Kontrolle der Bonität anhand der dafür maßgeblichen Quellen der Ratingagenturen ist daher unverzichtbar.

Die Verknüpfung des Namens eines Unternehmers mit dem Begriff „bankrott“ über die Autocomplete-Funktion im Rahmen der Google-Suche kann nämlich nach den Einzelfallumständen zulässig sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute verkündeter Entscheidung einen Unterlassungsanspruch eines Klägers zurückgewiesen. Das Ergebnis der Autocomplete-Funktion sei erkennbar unbestimmt und enthalte keine eigenständige Behauptung. Der Nutzer wisse, dass es automatisch generiert werde. Konkrete Bedeutung erlange die Kombination erst nach weiteren Recherchen, begründete das OLG seine Entscheidung.

Der Kläger ist Inhaber einer Unternehmensgruppe, die auf dem Gebiet des Innendesigns von Hotels tätig ist. Die Beklagte betreibt u.a. die Internetsuchmaschine Google. Bei Eingabe von Vor- und Nachnamen des Klägers erscheint über die Autocomplete-Funktion als Suchergänzungsvorschlag „bankrott“. Hintergrund ist, dass zwei zur Unternehmensgruppe des Klägers gehörende Unternehmen vor rund zehn Jahren im Zusammenhang mit Ermittlungen deutscher Steuerbehörden insolvent und später wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister gelöscht wurden. Ein konkret auf den Kläger bezugnehmender Webseiteneintrag stammt von einem Inkassounternehmen, welches ein Geschäftspartner der Unternehmensgruppe mit dem Einzug einer Forderung beauftragt hatte.

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Moody’s: Bessere Geschäfte, besseres Leben und bessere Lösungen

Von Dr. Oliver Everling | 20.April 2023

Die Moody’s Corporation, die Muttergesellschaft der Ratingagentur Moody’s Investors Service, hat heute ihre Stakeholder Sustainability und Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)-Berichte für 2022 veröffentlicht. Darin werden die nachhaltigen Geschäftspraktiken von Moody’s hervorgehoben, der Fortschritt des Dekarbonisierungsplans der Gesellschaft und die langfristigen Netto-Null-Ziele nachvollzogen. Außerdem werden Updates zur umfassenden Suite nachhaltigkeitsbezogener Produkte und Lösungen bereitgestellt.

„Unsere Stakeholder verlassen sich auf Moody’s, um transparente und effiziente Märkte zu stärken“, sagte Christine Elliott, Chief Global Corporate Affairs Officer bei Moody’s. „Gleichzeitig versuchen wir, Schlüsselinitiativen in unsere eigenen Unternehmenspraktiken einzubetten, und wir freuen uns, die neuesten Entwicklungen auf unserem Weg in eine nachhaltigere Zukunft zu mitzuteilen.“

Die Berichte beschreiben Meilensteine und Errungenschaften in den drei Säulen der Nachhaltigkeitsstrategie von Moody’s: Bessere Geschäfte, besseres Leben und bessere Lösungen.

Im vergangenen Jahr war Moody’s eines der ersten Unternehmen, das seine kurz- und längerfristigen Netto-Null-Klimaziele von der Science Based Targets Initiative validieren ließ. Darüber hinaus haben sich 49 % der Lieferanten von Moody’s nach Ausgaben wissenschaftlich fundierte Ziele gesetzt, gegenüber 28 % im Jahr 2021. Moody’s hat auch weiter nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen integriert, um Baranreizzahlungen für alle Führungskräfte festzulegen, und ein Schulungsprogramm zur Cybersicherheit für Mitarbeiter gestartet wie auch seine Steuerungspraktiken an seinem Nachhaltigkeitsrahmen ausgerichtet.

Moody’s förderte weiterhin eine integrative Kultur an seinen Arbeitsplätzen und in den Gemeinden, indem es den Schwerpunkt auf Wellness und Empowerment legte. Im Februar 2022 startete Moody’s die Moody’s University, eine erweiterte Lern- und Entwicklungsplattform für Mitarbeiter. Im Rahmen seines Programms „Creating Opportunities for Racial Equity“ trat Moody’s der Economic Opportunity Coalition des Weißen Hauses bei und tätigte zusätzliche Schatzeinlagen bei Banken im Besitz von Schwarzen. Darüber hinaus leisteten Mitarbeiter von Moody’s über 14.000 ehrenamtliche Stunden für lokale Initiativen.

Moody’s hat 2022 weitere Schritte unternommen, um Marktteilnehmern dabei zu helfen, ESG- und klimabezogene Risiken zu entschlüsseln und Wachstumschancen zu identifizieren. Das Unternehmen führte seine ESG Insurance Underwriting Solution für gewerbliche Sach- und Unfallversicherer ein und erweiterte auch seine Credit Impact Scores, um über 10.000 Regierungen, Finanzinstitute und Unternehmen weltweit abzudecken.

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Signale ohne Signalkraft

Von Dr. Oliver Everling | 20.April 2023

Im aktuellen Monthly Investment Brief betrachtet ODDO BHF Asset Management die unterschiedlichen Signale, die eine Prognose einer langfristigen Zinsentwicklung erlauben und gibt Implikationen, wie sich Anleger auch ohne klare Signale in den kommenden Wochen positionieren können.

Laurent Denize, Global Co-CIO bei ODDO BHF, nennt zwei Signale, die in der Vergangenheit Prognosen über die Zinsentwicklung erlaubt haben: Die Inflation und die Zinskurve. Zwar bleibe die Inflation einer der wichtigsten Parameter für dir Prognose des langfristigen Zinsniveaus, doch seien aktuell Modellierungen der weiteren Inflationsentwicklung überaus schwierig: „Da die Zinserhöhungen der Zentralbanken kaum Auswirkungen auf exogene Treiber der Inflation haben, erschwert das derzeitige Paradoxon aus fiskalischem Stimulus und geldpolitischer Straffung Ökonomen und Anlegern die Modellierung der weiteren Inflationsentwicklung“, schreibt Laurent Denize.

Ähnlich herausfordernd seien Interpretationen des Zinskurvensignals: „Inverse Renditekurven und Swap-Kontrakte, die Ende Februar für 2023 noch für zwei Leitzinserhöhungen in den USA sprachen, deuten nun auf drei Zinssenkungen hin“, so der Experte. In den Jahren der quantitativen Lockerungen hätten die Zentralbanken die Staatsanleihekurse künstlich in die Höhe getrieben. Dies habe zu einem unverhältnismäßigen Anstieg der Nachfrage seitens Pensionsfonds, Versicherungen, Indexfonds und Devisenreserven der Zentralbanken geführt. Seit mehr als einem Jahr seien nun die Bestände der Zentralbanken so stark geschrumpft, wie seit dem 1980er Jahren nicht mehr. „Doch selbst nach dem jüngsten Renditeanstieg werden die Anleihekurse immer noch von dieser unelastischen Nachfrage getrieben“, so Denize. Seither habe die Regulierung für das gleiche eingesetzte Kapital unangemessen hohe Multiplikatoren zugelassen. „Es besteht die Gefahr, dass dieser Blase die Luft ausgeht. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer weichen Landung deutlich gesunken ist, dürfte die Weltwirtschaft eine schwere Rezession vermeiden.“ Das Fazit: „Im Grunde sind die langfristigen US-Zinsen zu niedrig. Das Gleichgewichtsniveau liegt eher bei 4% denn bei 3%.“

Der Investmentexperte schließt daraus folgendes: Auf Zinsseite sei angesichts des jüngsten Anstiegs der Kurzfristzinsen eine Positionierung in ein- oder zweijährige Titel beidseits des Atlantiks interessant. „Sollte es zu einer schweren Rezession kommen, bliebe den Zentralbanken keine andere Wahl, als die Leitzinsen zu senken. Hiervon würde das kurze Ende der Kurve am stärksten profitieren“, erklärt Denize.

Weitaus komplexer sei die Lage bei Unternehmensanleihen. Für Hochzinsanleihen hätte die Duration zwar eine untergeordnete Rolle. Dennoch würde der Experte diesen nicht den Vorzug geben, da die jüngsten Turbulenzen im Bankensektor Bankkkredite verknappen und Ausfallraten in die Höhe treiben dürften: „Sogenannte ‚Zombie‘-Unternehmen werden mit einem starken Schereneffekt zu kämpfen haben, d.h. Druck auf die Gewinnmargen bei gleichzeitig steigenden Finanzierungskosten, was für einige von ihnen fatal sein wird. Unsere Präferenz gilt daher dem Investment-Grade-Segment.“

Aktien wiederum dürften unter dem sich abschwächenden Konsum leiden, der in allen Sektoren die Gewinnspannen drücken dürfte. Denize hält fest: „Weniger Sparüberschüsse, eine durch eine hartnäckige Kerninflation geringere Kaufkraft und ein Arbeitsmarkt, der sich langsam normalisieren dürfte, ergeben zusammen eine für die Unternehmen überaus herausfordernde Gemengelage.“ Der Fokus sollte entsprechend auf Aktien von Unternehmen liegen, die hinreichend Wachstum generieren, um die Auswirkungen der Zinsen abzufedern. „In dieser Hinsicht spricht einiges für den Technologiesektor“, so Denize.

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