Impressionen des Pflegemarktes 2012

Von Dr. Oliver Everling | 8.November 2012

„Volatilität der Renditen wie bei Büroimmobilien kennen wir bei den Renditen von Pflegeheimen nicht. Herr Alzheimer kennt keine Wirtschaftskrisen“, begründet Frank Löwentraut, Geschäftsführer der Avivre Consult GmbH. Löwentraut spricht auf dem „Betreibertag“ in Frankfurt am Main, auf dem sich Geschäftsführer, Regionaldirektoren und Einrichtungsleiter von Betriebsgesellschaften stationärer Pflegeeinrichtungen versammeln. Avivre ist eine Beratungsgesellschaft mit dem nach eigenen Angaben höchsten Anteil an betrieblichen Detailprüfungen und Bewertungen von Immobilientransaktionen im Gesundheitswesen. Löwentraut will Pflegeheime eher mit Wohnimmobilien vergleichen.

Das Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen, Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Miete wird mit einem Faktor von 1,35 von Investoren angenommen, gibt Löwentraut einen Standard vor.

„Das typische Pflegeheim ist ein Investmentklassiker“, sagt Löwentraut, „und die MDK-Noten sind dafür eine Orientierung. Woran soll sich ein Investor ausrichten, der nicht aus der Branche kommt?“ Löwentraut macht den Nutzen und die Funktionen der Benotung von Einrichtungen deutlich.

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MDK-Benotung hilft Investoren

Von Dr. Oliver Everling | 8.November 2012

Privat-gewerbliche Betreiber sind im Fokus der MDK-Noten-Analyse, die sich auf Betreiber mit 10 oder mehr Altenpflegeheime bezieht. In der Studie der Avivre Consult GmbH erreichen die 50 analysierten Betreiber zum Stichtag eine Durchschnittsbewertung von 1,304, die auf dem bundesweiten Durchschnittsniveau liegt. Die beste Durchschnittsbewertung erreichte der Betreiber Kleeblatt mit einer Durchschnittsnote von 1,030, der schlechteste Betreiber die Note 1,873 und daher immer noch im positiven Bereich, berichtet Mario Schmitz von der Avivre Consult GmbH.

Die Avivre Consult GmbH bringt Licht in die Kriteriologie und die Struktur der Ergebnisse der bundesweiten Benotungen. Erst die Untersuchung der Ergebnisse bringt den Betreibern den Nutzen aus der MDK Benotung.

Die im Vergleich schlechtesten Benotungen werden im Bundesland Bremen vergeben. Diese fallen um mehr als die Hälfte schlechter aus als in Baden-Württemberg. „Es ist schwer einzuschätzen“, sagt Schmittz, ob das relativ schlechte Abschneiden der in Bremen beheimateten Pflegeeinrichtungen tatsächlich ein Ausdruck dafür ist, dass diese schelchter sind, oder ob es mit der Benotung durch den MDK zusammenhängt.“

Kontrakturprophylaxen, Ernährungssonden, Dekubitusprophylaxen, systematische Schmerzeinschätzung, differenzierte Dokumentation chronischer Wunden und Erfassung individueller Kontrakturrisiken sind Aspekte mit der höchsten Wahrscheinlichkeit einer Negativbewertung, berichtet Schmitz.

Immerhin 286 bzw. 23,6 % der 1.214 in die Auswertung aufgenommenen Pflegeeinrichtungen erreichten bei der Gesamtbewertung die Bestnote 1,0. Nur 33 Einrichtungen müssen sich mit einer Note schlechter als 2,5 begnügen, darunter nur eine, die schlechter als 4,0 beurteilt wurde. „Nur marginal sind die Unterschiede bei den unterschiedlichen Betreibergruppen,“ berichtet Schmitz, „wobei die Gruppe der großen Betreiber mit mehr als 30 Einrichtungen relativ gesehen am schlechtesten abschneidet.“

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Expertenstandards und MDK Benotung

Von Dr. Oliver Everling | 8.November 2012

Geschäftsführer, Regionaldirektoren und Einrichtungsleiter von Betriebsgesellschaften stationärer Pflegeeinrichtungen setzen sich auf dem „Betreibertag“ auf der Avivre Consult GmbH mit aktuellen Entwicklungen des Pflegemarktes auseinander. Heike Arz, Projektleiterin Pflege von der Avivre Consult GmbH, berichtet über den Entwicklungsprozess und Gültigkeit der Expertenstandards der DNQP. Auftrag an DNQP, Recherche des Lenkungsausschusses Expertenarbeitsgruppe usw. gingen dem Aufbau des Expertenstandards voraus. Die Übernahme auf nationaler Ebene ist gesetzliche Vorgabe. Der Expertenstandard ist Gesetz und wird laufend weiterentwickelt. Zurzeit sind sieben Standards zu beachten, von der Dekubitusprophylaxe über chronische Wunden, Schmerzmanagement, Sturzprophylaxe bis zum Ernährungsmanagement. Weitere Standards werden hinzukommen, kündigt Arz an, wie die für demenziell Erkrankte und Medikamentenmanagement. Arz kommt auf defizitäre Umsetzungspunkte und fehlende Nachvollziehbarkeit im PDCA-Zyklus zu sprechen. Wenn schon die Begriffe nicht richtig verstanden werden und intrinsische wie auch extrinsische Risikofaktoren nicht richtig erkannt werden, sind Fehler in der Problem-, Ziel- und Maßnahmenformulierung die Konsequenz. Weitere Konsequenzen sind Mängel in der Nachvollziehbarkeit der Prozesshaftigkeit und somit in der Ergebnisqualität. Entscheidungen von Bewohnern sind in Beratungsprotokollen zu dokumentieren. Arz weist auf die damit zusammenhängenden Beweispflichten hin. Die Dokumentation ist der Spiegel der täglichen Leistungserbringung in der Pflege (§ 113 SGB XI), unterstützt den Pflegeprozess, fördert die Pflegequalität und ist individualisiert. Für die Einrichtung und die Mitarbeiter besteht die Gefahr von rechtlichen Konsequenzen. „Insbesondere bei Stürzen zahlen die Häuser schon sehr viel Regress. Das betrifft alle Einrichtungen, nicht nur der Altenpflege“, warnt Arz.

Reflexion der Qualität, Sicherheit darüber, Standards eingehalten zu haben und mehr Handlungsspielraum für den Betreiber gehören zum Nutzen der Benotung für den Betreiber. Schlechte Noten werden nicht nur in Pflegeportalen, sondern auch in Zeitungen thematisiert. Interessenten entscheiden sich dann für Konkurrenzeinrichtungen, Belegungsrückgänge sind die Folge.

Um die Pflegenote zu verbessern, muss zeitnahe eine Nachprüfung mit dem MDK vereinbart werden. Zusatzkosten entstehen durch die Fristen zur Beseitigung von Mängeln, oft müssen auch Externe hinzugezogen werden. Die Qualität wird in den drei Qualitätsebenen erhoben und der Qualität der Kundenzufriedenheit gegenübergestellt (82 Prüfkriterien stationär, 49 Prüfkriterien ambulant). Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität sind die drei Ebenen mit differenzierten Kriteriologien, wie sie sich aus der Rechtslage ergeben. Sehr gute MDK-Benotungen sind nur bei vollständiger Umsetzung der drei Qualitätsebenen zu erreichen und setzen die Nachvollziehbarkeit des PDCA-Zyklus voraus.

Negative Konsequenzen bis hin zur Schließung der Einrichtung sind keine Theorie. Tatsächliche wurde bereits eine Einrichtung geschlossen, nachdem die durch die MDK-Benotung festgestellten Mängel mehrfach nach mehrwöchigen Fristsetzungen nicht behoben wurden. Die Konsequenz: Krankenwagen fahren vor, um alle Bewohner abzuholen und die Einrichtung zu schließen.

Vermarktung von gut benoteten Alleinstellungsmerkmalen (z.B. im Demenzbereich) wird durch die Veröffentlichung der Note erleichtert. „Das Ziel ist die Förderung der Motivation und Vermeidung von Resignation, also stabile Ergebnisqualität“, fügt Arz hinzu. Mitarbeiterzufriedenheit ziehe Kundenzufriedenheit mit sich und ermöglicht eine konstante Personaleinsatzplanung.

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Rating- und Steuerrisiken aus Zinsschrankenregelungen

Von Dr. Oliver Everling | 7.November 2012

„Effektive Steuersätze von über 100 % sind möglich“, berichtet Dr. Hans Weggenmann über aktuelle steuerliche Herausforderungen bei Unternehmensfinanzierungen. Dipl.-Kfm. Dr. Hans Weggenmann ist Steuerberater, Partner und gehört der Leitung des Geschäftsbereichs Steuern bei Rödl & Partner in Nürnberg an. Weggenmann sprach bei der WSF Jahrestagung „Umbruch in der Kreditkultur“, die von Prof. Dr. Dirk Schiereck von der Technischen Universität Darmstadt moderiert wurde.

Weggenmann skizziert das Steuerrisiko, das aus den aktuellen Zinsschrankenregelungen ergibt. Demnach kann die Steuerlast von Unternehmen den erzielten Gewinn nicht nur aufzehren, sondern sogar übersteigen. Die rechtlichen Grundlagen für eine mehr als 100 % Besteuerung wurden durch § 4h und § 8a Abs. 1. S. 1 KStG geschaffen. Zinsaufwendungen sind demnach abziehbar, soweit diesen Zinserträge gegenüberstehen. Ist die Differenz aus Zinserträge und Zinsaufwand nicht größer als Null, kommt eine Freigrenze bei einem negativen Zinssaldo von weniger als 3 Mio. € zum Tragen. Ist das negative Ergebnis größer und gehört das Unternehmen nicht einem Konzern an, stellt sich die Frage nach der Gesellschafterfremdfinanzierung. Wenn weniger als 10 % des Nettozinsaufwandes auf Verbindlichkeiten gegenüber wesentlich beteiligten Gesellschaftern entfallen, sind die Zinsaufwendungen voll abziehbar.

Bei Konzernunternehmen ist ansonsten zu prüfen, ob eine Escape-Klausel greift. Diese greift, wenn die Eigenkapitalquote des Betriebs die Eigenkapitalquote des Konzerns um nicht mehr als zwei Prozentpunkte unterschreitet. Ist die Klausel nicht anzuwenden, dann fällt der Zinsaufwand unter die Zinsschranke, nach der der Abzug der Zinsaufwendungen auf 30 % des EBITDA beschränkt wird.

Durch die Zinsschranke ist die Krisenverschärfung vorprogrammiert: Wenn beispielsweise aus dem operativen Geschäft ein Gewinneinbruch durch Auftrags- bzw. Absatzeinbruch zu einem niedrigeren EBITDA führt, erhöhen sich die Risikoprämien der Banken für Fremdkapital. Die höheren Zinsforderungen der Banken sind aber nur eingeschränkt steuerlich abzugsfähig. Entsprechend erhöht sich die Steuerbelastung trotz Gewinnrückgang oder sogar Verlust. Diese Verminderung der Liquidität macht weitere Kredite erforderlich. Diese erhöhen unmittelbar die Zinsbelastung des Unternehmens und mittelbar verschlechtern sie die Bonität und erhöhen damit erneut die Zinsbelastung, die zu noch höheren Steuern führt. Weggenmann zeigt auf der Jahrestagung auf, wie die Zinsschranke zur Krisenverschärfung führen kann.

„Es kann ein Teufelskreis in Gang kommen“, warnt Weggenmann. Darüber hinaus kommt Weggenmann auf die Vermeidung gewerbesteuerlicher Mehrbelastungen, die Optimierung durch hybride Finanzierungsinstrumente, die Optimierungsmöglichkeiten bei Akquisitionsfinanzierungen, geeignete internationale Standorte für Konzernfinanzierung (Cash Pooling), Vermeidung von Quellensteuerrisiken und die Konsequenzen einer Finanztransaktionssteuer sowie die Zukunft der Abgeltungssteuer zu sprechen.

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Castello Machiavelli oder Aircastle

Von Dr. Oliver Everling | 7.November 2012

Kommt es bei den Kommunen zu einer weiteren Individualisierung des Rechtsrahmens bei gegebener Internationalisierung auf europäischer Ebene, entwickelt sich das kommunale Gemeinwesen bildhaft zu einem „Port Darwin“, schreibt Christian Schuchardt,  berufsmäßiger Stadtrat und Stadtkämmerer der Stadt Würzburg Bayern, zuvor Beigeordneter und Kämmerer der westfälischen Stärkungspaktkommune Schwerte. Er gehört zu den Autoren im Buch „Kommunalrating“ (Artikel-Nr.: 22.485-1200, ISBN 3-86556-353-8), das im Bank-Verlag, Köln, erscheint.

„Der interkommunale Wettbewerb befindet sich dann in voller Blüte auch im internationalen Kontext. Demgegenüber steht bei gleichzeitiger Individualisierung und regionaler Orientierung eine Überschrift, die am besten mit ‚Castello Machiavelli‘, der Rückkehr zum Burgdenken zu beschreiben ist“, macht Schuchardt klar. Im Falle von regionaler Orientierung und Standardisierung erhielte man „Hardenbergs Welt“ in Anlehnung an die Steinschen und Hardenbergschen Reformen auf nationaler und Länderebene.

Bei gegebener Internationalisierung und Standardisierung kommt es zu einem einheitlichen Kommunalsystem, das sich nach Thomas Moore vielleicht mit dem Begriff „Aircastle“, also einheitliche Bedingungen für alle in Europa, benennen ließe. „Wir dürfen gespannt sein,“ so Schuchardt, „wie die kommunale Finanzierungslandschaft in zwanzig Jahren aussieht.Fest steht, dass die neue Welt der Kommunalfinanzierung im beauty contest grundsätzliche Veränderungen für die Kommunen mit sich bringt. Dies ist ein strategisches Thema, das aber erst begriffen werden muss und dies setzt einen Dialog hierüber voraus. Rating für Kommunen mit seiner vergleichenden Betrachtungsperspektive und der Kollektivierung der Handlungsarenen stellt einen wesentlichen Beitrag dafür dar, dass ein solcher Diskurs geführt werden kann. Ein Autonomieverlust im politischen Handeln durch Transparenz ist hierbei keine der schlechtesten Implikationen. Gutes Wirtschaften kann hierdurch befördert werden.“

Der Autor, Christian Schuchardt, ist Sprecher des Arbeitskreises Treasury des Deutschen Städtetages. Schuchardt studierte Verwaltungswissenschaften und engagiert sich darüberhinaus in Forschung und Lehre, mehrere Jahre als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Frankfurt sowie als Vorsitzender des Vereins für angewandte Kommunalwissenschaften e.V. Vor seiner Tätigkeit als kommunaler Wahlbeamter war er über zehn Jahre für eine Landesbank im Bereich Staats- und Kommunalfinanzierung tätig, zuletzt als Stellv. Abteilungsdirektor und Bankprokurist.

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Fixed Income Investor Relations

Von Dr. Oliver Everling | 7.November 2012

Die Bedeutung der Kommunikation auf der Fremdkapitalseite wurde lange von Unternehmen übersehen. Dr. Olaf Streuer, Leiter Unternehmenskommunikation / Business Development bei der ICH Capital AG und Vorstandsmitglied des DIRK Deutscher Investor Relations Kreis e.V. zeigt auf der Jahrestagung „Umbruch in der Kreditkultur“ der WSF Wirtschaftsseminare die Veränderungen auf. Die Diversifikation der Finanzseite wird für die Unternehmen immer wichtiger. Hintergrund dafür ist die Konsolidierung des Bankenmarktes, Basel III usw.

Bondinvestoren erwarten die gleiche Aufmerksamkeit wie Aktieninvestoren. „Auch nicht-börsennotierte Finanzierungen erfordern eine laufende und umfassende Finanzkommunikation“, berichtet Streuer. 24 von insgesamt 26, also fast alle Industrieunternehmen im DAX 30, sind mit Anleihen am Kapitalmarkt präsent. Entsprechend haben sich die Unternehmen in diesem Thema positioniert durch gesonderte Rubriken. „Fast alle haben mindestens ein externes Rating einer internationalen Ratingagentur“, berichtet Streuer über die Bedeutung des Ratings. Einige IR-Teams seinen auch mit Spezialisten für die Fixed Income-Seite besetzt.

Streuer erläutert, wie neue Börsensegmente (bond, Entry Standard, der mittelstand, Mittelstandsbörse Deutschland) Emissionen auch weit unter 100 Mio. € ermöglichen und Privatinvestoren als neue Zielgruppe erschließen. Insgesamt sind mehr als 50 Emittenten mit einem Emissionsvolumen von rund 3 Mrd. € zu zählen. Über die Hälfte der Emittenten seien Debütanten an der Börse. „Die Qualität der IR-Präsenz auf der Homepage steigt mit der Börsenpräsenz.“ Die meisten Emittenten dieser neuen Segmente haben ein externes Rating, allerdings nur eines das einer US-amerikanischen Ratingagentur.

Immerhin ein Sechstel der Emittenten umgeht das Rating und lässt ihre Investoren ohne jede Klassifizierung durch eine anerkannte Ratingagentur. „Die Bonitätsmigration hat bereits viele Downgradings und zwei Insolvenzen hervorgebracht“, warnt Streuer.

Streuer listen „10 Goldene Regeln für Fixer Income IR“ auf: Informationsbedürfnisse der Kreditnehmer beachten; Gleichbehandlung von Eigenkapital- und Fremdkapitalinvestoren; Vertrauen schaffen; kontinuierlichen Dialog pflegen; persönliche Kontakte pflegen; Fixed Income IR ist Bringschuld; Kapitalmarktstory um Fixer Income IR Bestandteile erweitern; Finanz- und IR-Abteilung arbeiten eng zusammen; Fixed Income IR ist auch Botschafter nach innen; Fixer Income IR ist Managementaufgabe.

Ausgehend von den Determinanten des Credit Spreads zeigt Streuer die Bedeutung des Ratings auf. Gegenüber dem Zinssatz von Staatsanleihen mit gleicher Laufzeit und einem Referenzzinssatz wie z.B. aus dem Mid-Swap muss der Risikoaufschlag das Geschäftsmodell, das Marktumfeld, die Strategie, die finanziellen Eckdaten, die Transparenz und Glaubwürdigkeit berücksichtigen. Der Zinsaufschlag gemäß unternehmensspezifischer Risiken (Spread) führt schließlich zum Re-offer Zinssatz für Investoren.

„Die Ratingagentur – der etwas andere Analyst“, titelt Streuer das Thema Rating in seinem Beitrag zur Jahrestagung in Frankfurt am Main. „Rating ist zeitaufwendig; Ratingagenturen gehen in die Tiefe. Sehr umfangreiche Dokumentation. Aufwendige Managementgespräche. Regelmäßige Updates“, zählt Streuer auf. Rating mache vergleichbar und wirke sich unmittelbar auf den Preis aus. Streuer betont die Chancen des Ratings für das Management: Rating bedeutet, den Zugang zu Investoren am Kapitalmarkt zu erweitern. Rating hilft dem Management, die Positionierung und Zielorientierung des Unternehmens auf den Punkt zu bringen. Rating wirkt auch als Benchmarking im Wettbewerb und auch als Impulsgeber, um Prozesse und Risikomanagement kritisch zu hinterfragen. Ohne Rating gehe es auch, aber die Platzierung und das Pricing werden dann schwieriger. Wer ohne Rating arbeitet, muss mit höherem Aufwand rechnen. Streuer: „Der Kommunikationsaufwand wird ohne Rating tendenziell größer.“

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Branchenbezogen Risiken im Kreditgeschäft

Von Dr. Oliver Everling | 7.November 2012

Unabhängigkeit, umfassendes und konstitentes Analyse- und Bewertungskonzept, detaillierte quantitative Prognosen als Bewertungsgrundlage und konsistente Prognosenn für Länder, Branchen und Immobilienmärkte sind Prinzipien der Feri EuroRating Services AG in Bad Homburg. Darüber berichtet Axel D. Angermann, Mitglied der Geschäftsleitung der Feri EuroRating Services AG, auf der Jahrestagung „Umbruch in der Kreditkultur“ der WSF Wirtschaftsseminare in Frankfurt am Main.

Angermann spricht über den Dreiklang von Analyse, Prognose und Rating. Dieser sei Grundlage der hohen Qualität der Ratings und einer Vielzahl von Anwendungen: Bewertung von Kreditrisiken, Einschätzung von Marktchancen und -risiken, strategische Planung, Einschätzung von Chancen und Risiken bestimmter Investments, Portfolioanalyse, Analyse von Aktien- und Rentenmärkten sowie Optimierung des Timing von Investitionsentscheidungen. Die Feri sichert durch einen Top-Down-Ansatz die Konsistenz der Prognosen, die Länder, Branchen bis hin zu Immobilienmärkte im Wirkungszusammenhang betrachten.

Makroökonomische Prognosen (für die Welt und einzelne Länder) bilden die Basis der Branchenanalyse (gegliedert nach amtlicher Klassifikation, WZ 2008), die durch ökonometrische Modelle zu Branchenprognosen gelangt. Hier werden auch die Interdependenzen zwischen den Branchen berücksichtigt. Schließlich führt der Kalkulationsalgorithmus zum BranchenRating.

Das Ratingkonzept zielt auf eine Aussage über die Ausfallwahrscheinlichkeit von Krediten (Adressausfallrisiko) über mehrere Jahre hinweg. Die Ratingagentur liefert eine zukunftsorientierte Bewertung der Branchenentwicklung (Prognose) sowie eine Aggregation der Prognoseergebnisse zu einem aussagefähigen Indikator (Rating). Der standardisierte Ratingalogrithmus für alle Branchen sichert zudem auch die Vergleichbarkeit der Ratingergebnisse zwischen den Branchen und Ländern. Rating ist aber nicht nur relativ, sondern auch absolut, da eine Messung der Ratingindikatoren an einer festen Benchmark erfolgt.

Auf der Jahrestagung der WSF Wirtschaftsseminare legt Angermann detailliert die quantitativ erfassbaren Determinanten der Kreditausfallwahrscheinlichkeiten dar. So werden die verschiedenen Ebenen der Kriteriologie transparent und wie diese Kriterien zusammenwirken. Angermann belässt es nicht bei der Offenlegung der Kriterien der Ratingagentur, sondern gibt auch konkrete Beispiele. „Um kurz einen Eindruck zu vermitteln, wie das am Ende berechnet wird, nehmen wir einmal die Prognosewerte unseres Beispiels“, führt Angermann weiter aus, „und zeigen, wie das in Punktwerte übersetzt wird. Eine kurzfristige Wachstumsschwäche ist nicht kritisch. Bis sich das in erhöhte Kreditrisiken niederschlägt, kann eine Weile dauern.“

Wer den Vortrag von Angermann hört, versteht die Kalibrierung des Gesamtratings. Hier geht es auch um die Berücksichtigung der nicht quantifizierbaren Determinanten der Kreditausfallwahrscheinlichkeit. Ratingergebnisse der Vergangenheit werden mit Ausfallquoten abgeglichen und über einen Kalibrierungsfaktor zum Rating geführt. Das Branchenrating dienst insbesondere Banken der Kundenberatung, der Kreditbearbeitung (Marktfolge), der Kreditsanierung, der Kreditrisikostrategie und dem Kreditrisikomanagement.

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Factoring und Leasing im Wandel

Von Dr. Oliver Everling | 7.November 2012

Factoring hat in Deutschland eine Erfolgsgeschichte geschrieben, denn seit 2003 stieg das Volum von 35 Mrd. € auf fast 160 Mrd. € 2011, berichtet Olaf Harms von der Crefo Factoring Rhein-Main GmbH & Co. KG. Harms spricht auf der Jahrestagung „Umbruch in der Kreditkultur“, die von den WSF Wirtschaftsseminaren in Frankfurt am Main durchgeführt wird.

Factoring und Leasing beruhen dabei auf jahrzehntelanger Erfahrung, denn schon 1958 wurde das Factoringgeschäft in Deutschland eingeführt. 1962 wurden erste Leasinggesellschaften gegründet. Die Vorteile des Factoring resultieren aus dem fortlaufenden Ankauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Factoring-Gesellschaft. Das Unternehmen (Factoring-Kunde) tritt seine Bruttoforderungen gegenüber seinen Mehrfachabnehmern (Debitoren) an den Factor ab, der Debitor begleicht die Forderungen dann an den Factor.

Leasing zieht seine Vorteile aus der besonderen Vertragsform der Vermietung und Finanzierung von Investitions- und Konsumgütern. Das Leasingobjekt wird entweder von einer speziellen Leasinggesellschaft vom Hersteller gekauft und dann dem Leasingnehmer übergeben (indirektes Leasing) oder direkt vom Produzenten verleast (so genanntes direktes oder Herstellerleasing).

Aus den Charakteristiken des Factoring resultieren für den Factoringkunden verschiedene Funktionen, die sich auf Liquidität, Sicherheit und Service beziehen. Die Finanzierungsfunktion betrifft die Finanzierung des Forderungsbestandes. Die Versicherungsfunktion / Delkredereschutz bezeichnet den Schutz vor Forderungsverlusten durch Übernahme des Ausfallrisikos durch den Factor, der auch nach Aufgaben des Debitorenmanagements übernimmt (Dienstleistungsfunktion).

Harms geht auf die verschiedenen Varianten ein, beim Factoring offenes und echtes Inhouse, stilles Inhouse, Fullservice und Einkaufsfactoring, beim Lesing Vollamortisation, Teilamortisation, Verträge mit offenen Restwerten sowie Mietkauf. Beim Leasing geht es um die Nutzungsüberlassung (gegen Entgelt) von Gebrauchsgegenständen, aber auch Immobilien, der Entlastung des Anlagevermögens und die Objektrückgabe nach Vertragsende.

Factoringunternehmen sind neben Leasinggesellschaften seit dem 25. 12. 2008 Finanzdienstleistungsunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG. Daher zeigt Harms die Konsequenzen dieser neuen Aufsicht aus, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank ausgeübt wird. Factoring und Leasing vollzieht sich daher nach den Spielregeln des KG, des Geldwäschegesetzes und der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), das auch Risikoklassifizierungen in Form von Ratings umfasst.

Harms skizziert die Auswirkungen von Basel III: Unternehmer werden künftig noch schwerer an Bankkredite herankommen. Die Suche nach alternativen Refinanzierungsmöglichkeiten nimmt weiter zu. Gute und seriöse Leasing- und Factoringgesellschaften werden mittelfristig als Finanzdienstleistungsunternehmen weiter stark an Akzeptanz gewinnen. „Die Branche wird erneut einen Wachstumsschub erwarten können“, prognostiziert Harms. Kleinere, bankenunabhängige Factors und Leasinganbieter müssen sich ebenfalls bei Banken refinanzieren. Diese Situation könne also für kleinere, bankenunabhängige Unternehmen schwierig werden, warnt Harms. Die Kosten für Fremdkredite können somit steigen. Bankeigene Leasing- und Factoringgesellschaften können durch Basel III benachteiligt werden, denn die strengeren Vorschriften der Muttergesellschaft greifen auch bei den Tochterunternehmen.

Harms listen die Vielzahl der Vorschriften auf, die im Factoring und Leasing zu beachten sind. Im Ergebnis muss das Risikomanagement quartalsweise Risikoberichte erstellen, Risikotragfähigkeitsanalysen und Konzepte, Revisionsberichte, Stressszenarien und Stresstests, Notfallkonzepte sowie Gefährdungsanalysen. Mit Blick auf die Zukunft sieht Harms die Novellierung der MaRisk. Insgesamt resultiert ein erhöhter Verwaltungsaufwand und stärkerer Belastungsgrad für kleine Unternehmen.

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Runderneuerter Nachhaltigkeitsstandard

Von Dr. Oliver Everling | 6.November 2012

Mit neuem Titel und neuen Inhalten präsentiert sich der Qualitätsstandard CSRR-QS für unabhängige Nachhaltigkeitsanalysen: Unter dem Namen ARISTA® soll er zukünftig für noch mehr Transparenz und Qualität im Nachhaltigkeitsresearch sorgen. Die beiden in Deutschland ansässigen Nachhaltigkeits-Researchhäuser oekom research und imug haben die Weiterentwicklung des Standards aktiv begleitet. Das wird aus München und Hannover berichtet.

Der Markt für nachhaltige Kapitalanlagen hat sich in den vergangenen Jahren sehr rasant entwickelt und damit auch der Bedarf an Analysen, die die Investoren dabei unterstützen, nachhaltige von nicht-nachhaltigen Emittenten von Aktien und Anleihen zu unterscheiden. Institutionelle Investoren, Banken und Vermögensverwalter verlassen sich dabei häufig auf die entsprechenden Analysen und Ratings von spezialisierten Nachhaltigkeits-Researchhäusern.

Um der damit verbundenen Verantwortung gerecht zu werden, haben führende Agenturen bereits 2002 mit Unterstützung der Europäischen Kommission einen Qualitätsstandard für Nachhaltigkeitsresearch entwickelt. Er zielt darauf ab, Organisationsstrukturen, Analyse- und Bewertungsprozesse sowie einzelne Produkte und Dienstleistungen der Agenturen durch unabhängige Gutachter zertifizieren zu lassen. Der aktuelle Standard ARISTA 3.0® soll dabei deutlich mehr Zertifizierungsmöglichkeiten als sein Vorgänger bieten. Über die so genannte Transparenzmatrix können die entsprechenden Informationen zu allen derzeit zehn zertifizierten Agenturen abgerufen werden.

Formal vergeben wird die Zertifizierung durch den Branchenverband ARISE®, in dem sich die unabhängigen Anbieter von Nachhaltigkeitsanalysen und -ratings organisiert haben. Robert Haßler, CEO der oekom research AG in München kommentiert dazu: „Der ARISTA®-Qualitätsstandard hat in den vergangenen Jahren entscheidend dazu beigetragen, das Bewusstsein der Marktteilnehmer für die Bedeutung und die Dimensionen eines umfassenden Qualitätsmanagements zu schärfen. Wir sind sehr stolz, als eine der ersten Nachhaltigkeits-Ratingagenturen nach dem ARISE®-Qualitätsstandard ARISTA® zertifiziert worden zu sein und werden uns auch in Zukunft anstrengen, deren anspruchsvolle Anforderungen zu erfüllen.“

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Boomende Nahtstelle zwischen Europa und Asien

Von Dr. Oliver Everling | 5.November 2012

In der Türkei haben Reformen sowohl auf der Angebotsseite, als auch auf der Nachfrageseite Wirkung gezeigt, berichtet Dr. Georgi Tsertsvadze von der Feri EuroRating Services AG aus Bad Homburg. Tsertsvadze sprach auf der Feri Herbsttagung am Frankfurter Flughafen zum Thema „Türkei – Aufstrebendes Land an der Nahtstelle zwischen Europa und Asien“.

Auf der Angebotsseite sind die strukturellen Reformen (Bankenrettungspaket, Konsolidierung des Bankensektors, Rekapitalisierung der Banken, Verschärfung der Bankenaufischt), die Geldpolitik (Flexibilisierung des Wechselkurses, Unabhängigkeit der Zentralbank, Einführung eines Inflationsziels), Fiskalpolitik (rigorose Verringerung des Staatsdefizits und des Schuldenstands) sowie Privatisierungen und Straffung des öffentlichen Sektors zu nennen.

Wirkung zeigen aber auch das starke Bevölkerungswachstum, der Nachholbedarf sowie das schnellere Wachstum der Nachbarländer nachfrageseitig. Die Demographie ist für die Wirtschaftskraft des Landes insgesamt der wichtigste Wachstumstreiber. Noch 1990 rangierte die Türkei mit 54,1 Mio. Einwohnern auf Platz 18, 2011 dagegen mit 73,6 Mio. auf Platz 14, vor Thailand, Frankreich, Großbritannien und Italien. Auch beim BIP holt die Türkei absolut gesehen auf, nämlich von Platz 23 1995 auf Platz 18, so dass die türkische Wirtschaft inzwischen größer ist als die der Schweiz, Schweden, Belgien, Polen, Norwegen, Taiwan, Argentinien oder Österreich. Allerdings bleibt das BIP pro Kopf auf Platz 41 abgeschlagen.

Der Aufschwung steht in der Türkei nach Angaben von Tsertsvadze auf vielen Beinen, insbesondere ist das Baugewerbe ein Wachstumstreiber, denn die Zunahme der Bevölkerung und die Migration im Inland führt zu einer entsprechenden Nachfrage. Außerdem kursiert auch in der Türkei die Angst vor der Inflation und nachfrageseitiger Nachholbedarf. Angebotsseitig geht es um den Ausbau der Infrastruktur, die Reform des Hypothekenwesens, die Liberalisierung für Ausländer und den Abriss illegaler Bauten.

„In der Türkei steckt die Finanzierung des Wohnungsbaus durch die Banken noch in den Kinderschuhen“, sagt Tsertsvadze. Stellt man die Wohnungsbaukredite dem Bruttoinlandsprodukt gegenüber, zeigt sich die Differenz zu Ländern wie Großbritannien (UK), Spanien oder auch Deutschland, wo die Kennzahl bis zu über 80 % erreiche (UK), in der Türkei dagegen nicht einmal einen zweistelligen Prozentsatz ausmacht.

Der Tourismus stütze den Aufschwung und ermögliche steigende Überschüsse im Dienstleistungshandel. Eine dynamische Entwicklung sei aber auch im Verarbeitenden Gewerbe zu verzeichnen. „Auf die Branchen Baugewerbe, Tourismus, Fahrzeugbau und Metallindustrie entfällt ein bedeutender Teil des Wachstums“, berichtet Tsertsvadze.

Tsertsvadze fasst seine Analyse mit einem Blick auf die nach seiner Meinung „konzentrierten und richtig durchgeführten Reformen sowie wachsende Integration in den Welthandel“ zusammen und konstatiert ein sehr erfolgreiches Jahrzehnt. „Die Abhängigkeit von Europa ist nach wie vor groß, wenn auch der Nahe Osten und Zentralasien als Exportziele stark an Bedeutung gewonnen haben.“

Trotz ökonomischer Erfolge und dem Willen der Regierung, am Erfolgskurs weiter festzuhalten („vision 2023″), bleiben zum Teil erhebliche Risiken bestehen, die die Feri EuroRating Services im Blick hält. Die starke Ausweitung der Exporte in den Nahen Osten sei aufgrund der Unruhen in der Region risikobehaftet und wird in instabilen Absatzmärkten erzielt. „Der bestehende Technologiemix“, legt Tsertsvadze auseinander, „begrenzt den Spielraum für Einkommenszuwächse und Exportwachstum. Vor dem Hintergrund der Wahlen 2014 könnten kurzfristige Ziele bei der Geld- und Fiskalpolitik an Bedeutung gewinnen.“

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