Feri Stiftungspreis 2012
Von Joana Everling | 3.April 2012
Die Nominierten für den sechsten Stiftungspreis der Feri AG stehen fest. Aus mehr als 180 Bewerbungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kamen vier deutsche und zwei schweizerische Stiftungen in die Endrunde. Spätestens bis zur Preisverleihung am 9. Mai im Frankfurter Römer hat die Jury nun Zeit, aus den Nominierten den Gewinner der mit 25.000 Euro dotierten Auszeichnung zu bestimmen.
Die Stiftungen Bewegungsstiftung aus Verden, Biovision Stiftung für ökologische Entwicklung aus Zürich, Canopus Foundation aus Freiburg, Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds aus Köln, Stiftung Menschen für Menschen aus München, Schtifti Foundation aus Zürich, sind nominiert.
„Alle sechs sind herausragende Beispiele der deutschen und schweizerischen Stiftungslandschaft, und hinter allen stehen besondere Stifter- und Gründerpersönlichkeiten“, sagt Arnd Thorn, Vorsitzender des Vorstandes der Feri AG. „Wie schon in den Vorjahren, so wird es auch dieses Jahr keine einfache Aufgabe werden, sich auf einen Preisträger zu einigen. Dennoch freuen wir uns schon sehr darauf, uns jetzt intensiv und im Detail mit den verschiedenen Konzepten zu befassen.“
Schirmherr des Feri Stiftungspreises 2012 ist Bundespräsident Dr. Joachim Gauck, der dem Preis auch sein diesjähriges Motto gab: „Freiheit als Verantwortung“.
Weitere Informationen zum Stiftungspreis sowie Links zu allen Bewerberstiftungen und den Nominierten unter: http://www.feri.de/de/feri-stiftungspreis/feri-stiftungspreis-2012
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Irrtümliche Reaktion der Creditmärkte
Von Dr. Oliver Everling | 3.April 2012
Zu Beginn der 14. Kalenderwoche zeigten sich die Creditmärkte volatil. „Für anfängliche Irritationen sorgte der Beschluss der EZB,“ schreibt die Bayerische Landesbank (GF Markets, Volkswirtschaft und Research) in ihrem aktuellen „Corporate Bond Daily“, „nach dem die nationalen Zentralbanken des Eurosystems nicht verpflichtet sind, notenbankfähige Bankschuldverschreibungen, die von einem Mitgliedsstaat garantiert werden, der ein EU/IWF-Finanzhilfeprogramm in Anspruch nimmt oder dessen Kreditrating nicht den Schwellenwert für die hohen Bonitätsforderungen des Eurosystems erreicht, als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems zu akzeptieren.“
Die Credit Ratings hatten sich nicht verändert. Von den anerkannten Ratingagenturen hatte es keine Signale gegeben, die zur irrtümlichen Reaktion von Marktteilnehmern hätten führen können.
Von einigen Marktteilnehmern sei dieser Beschluss dahingehend falsch interpretiert worden, dass auch keine Staatsanleihen aus diesen Ländern akzeptiert würden. „Nach wechselvollem Handelsverlauf schloss der iTraxx Main nahezu unverändert bei rund 124 Punkten. Der X-over schloss 3Bp enger bei 611 Punkten. Nach positiven Konjunkturdaten aus China (PMI erreichte ein Elf-Monats-Hoch) konnte auch der US ISM-Einkaufsmanagerindex für das Verarbeitende Gewerbe im März positiv überraschen und stieg leicht um 1,0 Prozentpunkt auf 53,4.“
Der Index erreichte damit den höchsten Stand seit neun Monaten. Dagegen sorgten die Daten zum ISM aus dem Euroraum für Ernüchterung, heißt es aus dem BayernLB Research. Der Index fiel um 1,3 auf 47,7 Punkte.
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Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion
Von Dr. Oliver Everling | 1.April 2012
Die Finanzkrise hat das Wertpapiergeschäft der Banken in besonderem Maße in die Kritik der Öffentlichkeit gebracht. Geschädigte Anleger suchen auf vielfältigen Wegen, Schadensersatz geltend zu machen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien wie auch die laufende Kontrolle vertraglicher Verpflichtungen liegt insofern schon im Eigeninteresse jeder Bank, die Wertpapierdienstleistungen erbringt.
Würden allein drohende Schadensersatzansprüche von Anlegern Compliance-Funktionen in Wertpapierdienstleistungsunternehmen erzwingen, blieben viele Fehlfunktionen und Regelverstöße unerkannt, da Anlegern der Zugang zu den Interna fehlt. Daher ist es folgerichtig, dass der Gesetzgeber nicht nur weitergehende Anforderungen stellt, sondern auch organisatorisch die Einrichtung einer Compliance-Funktion erwartet.
Gemäß § 33 des Wertpapierhandelsgesetzes muss ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen die organisatorischen Pflichten nach § 25a Abs. 1 und 4 des Kreditwesengesetzes einhalten. Darüber hinaus muss es sicherstellen, dass die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan in angemessenen Zeitabständen, zumindest einmal jährlich, Berichte der mit der Compliance-Funktion betrauten Mitarbeiter über die Angemessenheit und Wirksamkeit der aufgestellten Grundsätze, vorgehaltenen Mittel und eingerichteten Verfahren erhalten, die insbesondere angeben, ob zur Behebung von Verstößen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens oder seiner Mitarbeiter gegen Verpflichtungen dieses Gesetzes oder zur Beseitigung des Risikos eines solchen Verstoßes geeignete Maßnahmen ergriffen wurden.
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss folglich angemessene Grundsätze aufstellen, Mittel vorhalten und Verfahren einrichten, die darauf ausgerichtet sind, sicherzustellen, dass das Wertpapierdienstleistungsunternehmen selbst und seine Mitarbeiter den Verpflichtungen dieses Gesetzes nachkommen, wobei insbesondere eine dauerhafte und wirksame Compliance-Funktion einzurichten ist, die ihre Aufgaben unabhängig wahrnehmen kann.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte daher ein Rundschreiben, in dem sie ihre Auslegungen zu den Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zusammenfasste und durch neue Regelungen ergänzte. Das Rundschreiben mit dem Titel „Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp)“ konkretisiert die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten des WpHG, die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute beachten müssen, wenn sie Wertpapiergeschäfte gegenüber Kunden erbringen.
Harmut Renz und Dirk Hense legen 2012 dazu ein Sammelwerk vor: „Organisation der Wertpapier-Compliance-Funktion – Implementierung angemessener Compliance-Strukturen“ im ESV Erich Schmidt Verlag). Dr. Jürgen Brockhausen, Dr. Philipp Byers, Dr. Matthias Dann, Julia Dost, Torten Fett, Prof. Dr. Björn Gaul, Dr. Stefan Gebauer, Dirk Hense, Dr. Heiner Hugger, Jochen Kindermann, Dr. Dnaiel Ludwig, Dr. Richard Reimer, Hartmut Renz, Franz Russo, Dr. Annette Salomon, Dr. Christian Schmies, Thomas Steidle, Jens Welsch , Prof. Jürgen Wessing und Tim Wybitul stehen für einen in der Branche bekannten Autorenkreis.
Antworten auf die Fragen nach den organisatorischen Maßnahmen zur Umsetzung der MaComp stehen im Mittelpunkt des Buches, wobei naturgemäß die gesetzlichen Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle spielen. Das Buch ist aber kein rein juristisches Werk. Es stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen an den Anfang der sieben Teile des Buches. In weiteren Teilen folgen detaillierte Erörterungen der Analysen und Prozesse, der Stellung, Funktion und Kontrollpflichten von Compliance, des Nutzens einer Compliance-Funktion, der arbeits- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen sowie Auslagerung bis hin zu den strafrechtlichen Rahmenbedingungen und zu einem Exkurs über den Aufbau einer Compliance-Organisation im atypischen Umfeld (Bad Bank oder im nicht regulierten Umfeld).
Wie kompliziert die Umsetzung der MaComp geworden ist, zeigen beispielsweise die Ausführungen zur Compliance versus Arbeitnehmerdatenschutz. Auf der einen Seite verlangt der Gesetzgeber, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen organisatorische Vorkehrungen treffen, um die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien durch alle Mitarbeiter sicherzustellen, auf der anderen Seite ist aber auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einschlägig.
Dürfen Bewerber „gegooglt“ sowie Informationen aus „facebook“ oder „StayFriends“ ausgewertet werden? Wie verhält es sich mit Darstellungen der beruflichen Qualifikation aus „Xing“ oder „LinkedIn“? Auf diese und viele weitere Fragen gibt das Buch von Renz und Hense Antworten.
Das Buch eignet sich sowohl als Nachschlagewerk, als auch als Lesebuch, um sich umfassend in die Problematik einzuarbeiten. Der Leser findet sich schnell durch eine konsistente Gliederung, Tabellen, Abbildungen, Hervorhebungen im Text sowie durch Randziffern zurecht. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert das Auffinden relevanter Textstellen.
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Modellrisiken in Anlagemodellen
Von Dr. Oliver Everling | 29.März 2012
Dr. Bernhard Wondrak von der Commerzbank AG, GRM-MR, Market Risk Control Treasury, spricht im Hause von BearingPoint über die Ziele von Anlagemodellen, relevante und geeignete Modelle, Funktionsweise, Modellrisiken sowie deren Messung und Begrenzung. Es geht umd die Verminderung des Zinsertragsrisikos, die barwertige Zinsrisikosteuerung, die Liquiditätssteuerung, Fristientransformation und Vergütung von atraktiven Fundingmitteln. Werden täglich fällige Einlagen zum O/N-Satz engelegt, schwankt der Zinsertrag der Bank mit dem Niveau der Geldmarktsätze. Damit sind Banken mit Hohen Sicht- und Spareinlagenbeständen erheblichen Zinsertragsrisiken ausgesetzt, gibt Wondrak ein Beispiel für die Problemati.
Voraussetzungen für Anlagemodelle in der Zins- und Liuqiditätssteuerung sind ein stabiles Bestandsvolumen, geringe Dynamik der Verzinsung usw. Die Parameter eines Bodensatzmodells müssen so gewählt werden, dass die Modelltranchen am Markt leicht Hedgebar sind. Alle komplexen Strukturen, z.B. Constant Maturity, scheiden daher aus. „Wer bekommt die Erträge aus der Fristentransformation? Aufteilzungsprinzipein sind bei Modllen für mehrere Segmente festzulegen. Wer trägt die Modellrisiken?“ Wondrak skizziert die relevanten Fragen bis hin zur Governance, wenn also entschieden werden muss über den Einsatz und die Parametrisierung der Bodensatzmodelle.
Sichteinlagen, Sparkonten, Geldarktkonten, Tagesgeldkonten, Termingelder, Roll-over Kredite, Eigenkapital, Beteiligungen, Grundstücke und Gebäude sowie Rückstellungen müssen modelliert werden. Eigenkapitalmodelle im going concern-Ansatz könenn zur Ermittulung des Capital Benefit herangezogen werdne. Nach MaRisk wird dies aber nicht in den Reisikoennzahlen berücksichtigt („gone concern“).
Wondrak illustriert Effekte auf Zinsertrag und Risikokennziffern. Auswahl und Prüfung von Produkten, geeignetes Volumen und Laufzeit, Segmentsicht, Aufsetzen des Modells und MOnitoring sowie Modellrisikokontrolle sind die wichtigsten Schritte hin zum Aufsetzen von Bodensatzmodellen (schematisch). Wondrak unterstreicht den Aufbau der Governance: Interne Verrechnung, Steuerungsgremien und Risk Monitoring. Treasury, Risiko und (Markt-) Segmente sind die fürdie Funktionsweise wesentlichen beteiligten Einheiten.
„Wo ich kein Modell habe, habe ich kein Modellrisiko“, sagt Wondrak. Wenn aber kein Modell verwendet wird, ist das Zinsrisiko maximal. Daher muss ein natürlicher Trade-off gesucht werden zwischen Modell- und Zinsrisiko. Modellrisiken sollen als Korrektiv gegen eine zu „optimistische“ Modellierung wirken. Bei steigender Zinskurve ist z.B. das Interesse des Segments auf eine lange synthetische Zinsbindung gerichtet (für Einlagenmodelle).
Stresstest Szenarien sind geeignet bei Modellen für Tagesgelder und Hochzinsprodukte, bei denen schon das Geschäftsmodell einen kurzfristigen Abzug der Mittel erwarten lässt, berichtet Wondrak. Die wahrscheinlichkeitsbasierte Messung von Modellrisiken ist eher für lang laufende Bodensatzmodelle geeignet, zeigt Wondrak auf.
Bei der Aggregation der Modellrisiken muss die negative Korrelation beachtet werden, Modellrisiko Liquidität plus Modellrisiko Zinsmarge für noch vorhandenes Volumen. Wondrak sieht qunatitative sowie qualitative Maßnahmen, um Modellrisiken zu begrenzen:Beim Ansatz an den Modellparamentern kann auf die Erhöhung des Konfidenzniveaus zur Festlegung der parameter Bodensatzhöhe und Laufzeit, Rdeuktion der Bodensatzhöhe, Verkürzung der Laufzeit und Einführung von Laufzeitsegmenten abgestellt werden.
Wondrak weist auf die Möglichkeit der Entwicklung von Scoring Verfahren zur Fundierung von Bodensatzmodellen für neue Produkte ohne Bestandshistorie auf. QUalitative Kundenmerkmale können zur Fundierung und Ergänzung der Bestandsstatistik analysiert werden. Ferner spielen Automatismen zur Reduktion der Bodensatzrisiken eine Rolle. Kundenalter, Mehrproduktnutzung, Freistellungsauftrag, Alter der Kundenbeziehung sowie Nutzung von Online Banking sind qualitative Merkmeale und damit Dimensionen zur Modellierung der Vermutung der Zinssensitivität. Wenn junge Kunden z.B. ohne Freistellungsauftrag online banking betreiben, könnte das Guthaben bei der Commerzbank übers Wochenende abdisponiert sein. Bei älteren Kunden mit Freistellungsauftrag, die noch die Filiale der Bank besuchen und daher erst am Montag disponieren können, ist dies weniger wahrscheinlich.
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Rechtsunsicherheit für gesetzlich Versicherte
Von Dr. Oliver Everling | 27.März 2012
Die Gesetzliche Krankenversicherung birgt einen Euphemismus: Obwohl das Wort „gesetzlich“ auf Recht und Ordnung weist, sind die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung unsicher. Was nach den Buchstaben des Gesetzes „recht“ ist, vermag gegen das Rechtsgefühl von Patienten zu verstoßen, die auf Leistungen ihres Versicherers angewiesen sind.
Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH und Betreiber von gesetzlicheKrankenkassen.de, berichtet auf dem 3. VorsorgeFachForum in Frankfurt am Main über die Entwicklung seit 1. Januar 2009, als der Einheitsbeitragssatz einführte. Differenzierung sollte zwischen den Kassen in erster Linie über Leistung erfolgen. „Schau auf Qualität“, sei damals die Devise gewesen, berichtet Adolph. Aber welche Unterschiede gibt es eigentlich und welche sind für persönlich relevant?
Leistungen müssen „ausreichend“ sowie „zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Eine Behandlung darf „das Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten – so die Vorgaben des SGB V. Schwammige Formulierungen und oft Auslegungsfragen dominieren daher die gesetzliche Krankenversicherung. Allgemein Pflichtleistungen (ca. 96 %), untersagte Leistungen und mögliche Mehrleistungen – letztere müssen Gegenstand jedes Vergleichs gesetzlicher Krankenversicherer sein.
„Woher weiß ein Versicherter überhaupt, dass eine zusätzliche Leistung angeboten wird?“ Adolph verweist auf die Satzung der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Viele Mehrleistungen werden außerhalb der Satzung erbracht, z.B. auf Basis eines Vorstandsbeschlusses. Adolph stellt daher in Frage, wie Versicherte überhaupt geeignet verschiedene Versicherer vergleichen können.
Durch Kassensuche GmbH werden daher über 1.000 Merkmale untersucht und ausgewertet. Geschäftsstellen, Servicezeiten, Servicequalität, Naturheilverfahren, alternative Medizin, Bonusprogramme, Vorteilsprogramme, Wahltarife, integrierte Versorgung (z.B. Chroniker), Gesundheitsprogramme, zusätzliche Leistungen und Auslandsservice gehören zu den abgefragten Leistungsbereichen. Alle Vergleich werden auf gesetzlicheKrankenkassen.de transparent gemacht.
Adolph macht den wichtigsten Unterschied zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) klar. Bei der PKV gibt es eine lebenslange Sicherheit durch tarifliche Festschreibung der Leistungen. Bei der GKV wird dagegen nichts versprochen: Jederzeit auch zum Nachteil des Mitglieds änderbare Regelungen, keine Rechtssicherheit bei den Leistungen.
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Nachteile der Bürgerversicherung überwiegen
Von Dr. Oliver Everling | 27.März 2012
Thomas Drabinski vom Institut für Mikrodaten-Analyse präsentiert auf dem 3. VorsorgeFachForum 2012 in Frankfurt am Main alarmierende Zahlen zum Vergleich zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV). Demnach kommt die GKV jedem Versichterten auf Dauer teuer: Seit 1991 steigen die Kosten der GKV und der PKV praktisch parallel, wobei die Kostenlinie der GKV stets oberhalb der PKV liegt.
Im Widerspruch zu den höheren Kosten der GKV stehen die geringeren Leistungen der GKV im Vergleich zur PKV: Pro Versicherten wird in der PKV mehr ausgegeben als in der GKV. Gründe für das Missverhältnis sind in den Verwaltungskosten der GKV zu suchen: Mehr als 28 Mrd. € kommen aufgrund der GKV nicht beim Patienten an, sondern „versickern“ als Verwaltungskosten. Im Vergleich dazu: Insgesamt nehmen die privaten Krankenversicherer nur gut 35 Mrd. € ein.
Pro Person kostet die private Krankenversicherung weniger – so gibt Drabinski ein Beispiel für eine Familie it 45jährigem Mann, 40jähriger Frau, 10jähriger Tochter und einjährigem Sohn – nämlich 260 €. Geht einer der Elternteile nicht mehr arbeiten, sinkt der Beitrag in der GKV. Was passieren soll, wenn das Einkommen sinkt, bleibt ein politischer Streitpunkt.
Drabinski zeigt, dass auftrund derAlterspyramide bis 2030 die Finanzierbarkeit der Sozialversicherung nicht mehr gegeben ist. Mit den kurzfristig wirksamen Lösungsansätzen würden heute nur die Probleme auf später vertagt. Die Zahl der Rentner steigt, während die Zahl der Erwerbstätigen sinkt. Seit Jahrzehnten steigen die Kosten der GKV jährlich um ca. 60 € pro Versicherten, berichtet Drabinski. „Beitragsstabilität“ (d.h. weiterhin nur 60 € Beitragssteigerung) wäre nur mit stetig steigenden Steuern möglich.
Drabinski gibt einen Ausblick auf die Gesundheitsreform mit der Bürgerversicherung als „Worst-Case“, denn alle Neuversicherte müssten sich in der Bürgerversicherung versichern ohne Wechselrechte. Die heutige Versorgungstufe wäre nicht mehr haltbar. Hausärztliche Versorgungszentren und Krankenhäuser verdrängen dann vertraute Haus- und Fachärzte, zeigt Drabinski auf.
„Wie viel Bürgerversicherung braucht das deutsche Gesundheitssystem?“ Drabinski lässt über diese Frage alle versammelten Experten per „PowerVote“ elektronisch abstimmen. „In der Bürgerversicherung überwiegen die Vorteile in Gänze“ sagt keiner der mehr als 200 Teilnehmer des VorsorgeFachForums in Frankfurt am Main. Nur 14 % sehen mehr Vorteile als Nachteile, aber 57 % mehr Nachteile als Vorteile. 29 % sind überzeugt, dass in der Bürgerversicherung die Nachteile in Gänze überweigen.
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David M. Walker mahnt Datenqualität an
Von Dr. Oliver Everling | 22.März 2012
Wenn nicht konsequent auf IFRS umgestellt wird, kumulieren sich weiter Finanzierungsschwierigkeiten, warnt David M. Walker, Founder und CEO der Comeback America Initiative (CAI). Walker war Comptroller General of the United States of America. Walker diskutierte mit Andrew Bosomworth, Managing Director and Head of Portfolio Management in Germany, PIMCO, Daniel J. Fuss, Vice Chairman, Loomis Sayles & Company, L.P., unter der Moderation von Matthew Brockett, European Central Bank Editor, Bloomberg News.
Daniel J. Fuss unterstreicht, dass die Wurzel der Probleme in den nicht kapitalgedeckten Rentensystemen liegen. Indem Renten ohne Deckung versprochen werden, kommen die betreffenden Volkswirtschaften in Schwierigkeiten. Fuss warnt vor der Vorstellung, dass diese Probleme schnell überwunden werden könnten oder sogar schon gelöst seien.
Lakshman Achuthna, Co-Founder and Chief Operations Officer, Economic Cycle Research Institute (ECRI), Moritz Kraemer, Managing Director and Head of EMEA Sovereign Ratings, Standard & Poor’s, und Holger Schmieding, Chefvolkswirt der Berenberg Bank, diskutierten weiter mit Richard Weiss, Industrial/Aerospace Europe Reporter, Bloomberg News, über die Risiken jenseits der Eurozone und die Ansteckungsrisiken.
„Wir brauchen Zeit und was zählt ist, was in der verfügbaren Zeit gemacht wird“, kommentiert S&P’s Kraemer mit Blick auf die Möglichkeiten, der Ausweitung der Krise entgegenzutreten. Kraemer insistiert auf dem Punkt, dass für es für ganze Staaten viel Zeit kosten werde, Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. „Die Staaten haben über eine Dekade hinweg ihre Wettbewerbsfähigkeit verloren, es wird möglicherweise auch eine Dekade dauern, sie wiederherzustellen.“ Kraemer spricht dazu auch den Aspekt an, wie Vertrauen wiederhergestellt werden könnte.
Walker betont die Bedeutung verlässlicher Rechnungslegungsstandards. Kraemer lobt in diesem Zusammenhang die Fortschritte in Europa, zu vergleichbaren Daten über die Situation in den verschiedenen Staaten zu gelangen. Für Walker erscheint es unverzichtbar, vergleichbare Eckdaten u.a. auch für jedes Rating zu haben.
Achuthan warnt vor der Volatilität der konjunkturellen Zyklen. Ein weniger volatiler Zyklus würde nicht so viel Wachstum kosten. Jede Verlangsamung hat ein höheres Risiko, sich zu einer Rezession auszuweiten, wenn Zyklen sich sehr volatil zeigen.
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Platz für Frankfurts Skyline Plaza
Von Dr. Oliver Everling | 21.März 2012
142 Center Managements und 19 Shopping Center in Bau oder Planung, das ist der aktuelle Stand der ECE mit Blick auf Shopping Centers. Beim Wirtschaftsrat befasst man sich mit dem aktuellen Projekt in Frankfurt am Main, dem Skyline Plaza. Im und rund um dem neuen Einkaufszentrum in Frankfurt werden mehr als 30.000 Menschen arbeiten und 10.000 Menschen wohnen.
Die Skyline Plaza entsteht auf dem Projekteareal des früheren Güterbahnhofs. 1989 wurde der Hochhausentwicklungsplan der Stadt entwickelt. Das Projektareal liegt mitten in der Stadt Frankfurt. Das „Europaviertel“ mit der Europaallee führt direkt zum Skyline Plaza. Tower 185, Tower 2 und Millenium Plaza gehören städtebaulich zussammen.
„Hier geht es um eine langfristige Flächennutzung in der Stadt Frankfurt. Auch in 10 Jahren wird die Frankfurt die Flächen mehr als ausgenutzt haben“, sagt Markus Lentzler, Geschäftsführer ECE Projektmanagement GmbH & Co.KG aus Hamburg.
Das Kongresszentrum verfolgt die Idee einer Perle in der Auster. Kühle Farben von außen, natürliche Farben im inneren sollen für das Wohlgefühlt sorgen. An das Kongresszentrum grenzt das Skyline Plaza. „Das Gebäude wird immer wieder in einem anderen Lichte erscheinen“, sagt Lentzler und führt die Lichteffekt am Gebäude vor.
Im zweiten Untergeschoss werden wie im ersten Untergeschoss Parkmglichkeiten eingerichtet. Darüber Einkaufsmöglichkeiten, im zweiten, dritten und vierten Obergeschoss werden weitere Parkplätze warten.
In Korea werden U-Bahnstationen bereits mit QR-Codes ausgestattet, um an virtuellen Einkaufswänden einzukaufen. „Das ist keine Zukunftsmusik, sondern dort bereits Realität“, berichtet Lentzler.
„Das städtebauliche Bindeglied funktioniert nur, wenn die Menschen das auch annehmen“, erläutert Lentzler und zeigt eindrucksvoll, wie geschickt die Farbgebung in Shopping Centers gewählt wird. „Der Shopping Center muss selber eine Geschichte erzählen, Zeitgeist und Nachhaltigkeit werden zusammengefügt.“
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Rollensuche für Kreditmediatoren
Von Dr. Oliver Everling | 21.März 2012
Der Kreditmediator des Bundes hat in vielen Konfliktfällen zwischen Unternehmen und Kreditinstituten vermitteln können. In seine Fußstapfen treten vermehrt nicht öffentlich bestellte sondern privatwirtschaftlich agierende Berater/innen in der Funktion des Kreditmediators. Das Handelsblatt vom 14. März 2012 zitiert den Vorsitzenden des Bundesverbandes der Kreditmediatoren e.V. (BdKM), Herr Rainer Langen: „Wir sind nicht der Anwalt des Unternehmens. Es geht nicht darum, bei der Bank etwas durchzudrücken“.
Carl-Dietrich Sander, seit vielen Jahren bekannter Berater kleiner und mittlerer Unternehmen und angesehener Buchautor (www.kreditverhandlungen.de), kommentiert: „Dieser Aussage wird jeder zustimmen, der Mediation als Veranstaltung zur Konfliktlösung begreift, die meist dann einsetzt, wenn bisherige Verhandlungen zu Blockaden geführt haben, und ein neutraler Dritter gebeten wird, als Vermittler zur Auflösung der Blockadesituation beizutragen und zum Erarbeiten einer von beiden Seiten getragenen Lösung zu verhelfen.“
War der Kreditmediator des Bundes eine öffentlich finanzierte Institution, arbeiten Kreditmediatoren auf privater Basis natürlich gegen Honorar – das in der Regel im Falle der Kreditmediation das Unternehmen bezahlt, führt Sander seine Überlegungen weiter aus. „Damit kommt der Frage der Rollenklärung und der gegenseitigen Erwartungen an die Rollen eine besondere Bedeutung zu. Denn dem beauftragenden Unternehmen muss klar sein, dass der Mediator eben nicht sein Interessenvertreter ist, sondern die Rolle des Neutralen einnehmen wird und muss.“
Ein weiteres Zitat im erwähnten Handelsblatt-Beitrag lässt jedoch aufhorchen. Zitiert wird der Kreditmediator Frank Armbruster: „Meist schalten wir uns schon präventiv als Unterstützer bei der Finanzkommunikation eines Unternehmens ein.“
Hier ist nach Ansicht von Sander die Frage nach der Rollenerklärung zu stellen: Im ersten Schritt arbeitet der Berater als Unternehmensberater im Unternehmen und berät bei der Erstellung der erforderlichen Kreditunterlagen und zur Taktik der weiteren Vorgehensweise; ggf. ist er sogar aktiv am Erstellen der Unterlagen – z.B. Planzahlen – beteiligt. Im zweiten Schritt agiert der gleiche Berater im Konfliktgespräch zwischen Bank und Kunde als Mediator – also Neutraler.
„Dies erscheint doch ein ziemlicher Spagat zu sein.“ Sander fragt vor allem: „Wird das Kreditinstitut in dieser Konstellation den Berater wirklich als neutralen Mediator sehen? Und kann der Berater selber im Gespräch ständig zwischen seinen Rollen wechseln – und das auch noch allen Beteiligten transparent machen?“
Die Aufgabe der „klassischen“ Unternehmensberatung zur Finanzkommunikation, wie sie z.B. die Mitglieder der „Fachgruppe Finanzierung-Rating“ im Verband „Die KMU-Berater Verband freier Berater e.V.“ seit Jahren verantwortlich wahrnehmen, sollte von den Aufgaben des Kreditmediators klar getrennt sein.
Der Bundesverband der Kreditmediatoren e.V. teilt in einer Pressemitteilung vom 25. Januar 2012 mit, dass er „Kompetenzstandards für Kreditmediatoren“ definiert hat. „Dieser Pressemitteilung ist leider kein Hinweis auf den diskutierten Rollenkonflikt zu entnehmen. Auch in der Satzung des Verbandes finden sich dazu keine Hinweise. Die Klärung dieser Frage sollte auf jeden Fall Bestandteil von Kompetenzstandards sein,“ fordert Sander, „um für alle Beteiligten eine transparente Basis zu schaffen.“ Die 2. Tagung zur politischen Bildung über Kreditmediation der Friedrich-Naumann-Stiftung im April 2012 sollte sich dieses Themas annehmen.
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Feri Gesamtmarktstudie 2012 gibt Orientierung
Von Dr. Oliver Everling | 19.März 2012
Die Feri Gesamtmarktstudie hat inzwischen 20 Jahre Historie. Sie enthält eine Gesamtmarktdarstellung der privaten Anlage in Beteiligungsmodelle mit 326 Initiatoren und 666 Fonds. Geringer Schätzanteil, hohe Aussagekraft, Erfassung neuer Trends und eigene Erhebungen sind die Stärken der Studie, die sich auf die Übernahme der VGF-Branchenzahlen 2011 stützt.
Über die aktuellen Entwicklungen berichtet Wolfgang Kubatzki aus der Geschäftsleitung der Feri EuroRating Services AG, Bad Homburg. Kubatzki sprach auf dem Feri Symposium Investmentfonds & Beteiligungen am Frankfurter Flughafen.
Auf Immobilien entfallen 49 % des platzierten Eigenkapitals. Alle anderen Assetklassen verlieren mehr oder weniger deutlich, so das Ergebnis der Studie bezüglich der Marktaufteilung nach Assetklassen. Die Anlageziele stimmen in der Zielrichtung mit klassischen Geschlossenen Beteiligungen überein, kommentiert Kubatzki die Aufteilung der Assetklassen Genussrechte. Das Platzierungsvolumen verteilt sich auf 63 Genussrechtsbeteiligungen, das größte Angebot hat 82,58 % (272,1 Mio. €) des Platzierungsvolumens.
Kubatzki präsentiert die Platzierungshitliste 2011 (über alle Beteiligungsmodelle). DWS Finanz-Service sind die Gewinner mit den Türmen der Deutschen Bank in Frankfurt am Main. Bemerkenswert war auch das Comeback von Jamestown mit US-Immobilien, die Deutsche Fonds Holding DFH und Real I.S. mit stetigem Ergebnis sowie POC GmbH als Newcomer. DWS Finanz-Service und Jamestown seien die erfolgreichsten Aufsteiger, berichtet Kubatzki.
„Entgegen dem Trend haben es die Immobilien wieder geschafft, sich positiv zu entwickeln“, stellt Kubatzki fest. 70 % davon sind Deutschland-Immobilien, die den Markt bestimmen. Inzwiwchen machen Büroimmobilien 55,8 % aus, nach 47,9 % im Vorjahr. „Wohnen ist bei geschlossenen Beteiligungen noch nie so richtig aus den Puschen gekommen“, formuliert Kubatzki salopp, aber treffend. Einzelhandeslimmobilien seien wieder rückläufig, nur noch 16 % nach 20,5 % im Vorjahr.
Kubatzki gibt einen Ausblick auf 2012: „Es gibt keine Indikation, dass sich der Gesamtmarkt in 2012 wesentlich besser entwickeln sollte als 2011.“ Das bestimmende Thema würden weiterhin „Immobilien, Immobilien, Immobilien“ sein. Bei den Schiffsfonds brauche man neue Konzepte, um die Schiffsfinanzierung in eine bessere Zukunft zu führen. Dies hänge auch mit der Risikoverteilung zusammen. „Warum gibt es keine vernünftigen Portfoliolösungen?“ Kubatzki kritsiert, dass Chancen ins eigene Portfolio genommen und die Risiken anderen überlassen würden.
„Der Wind bläst noch nicht so richtig“, sagt Kubatzki mit Blick auf Windenergie. Es sei in Deutschland noch schwierig, sich als Fonds nicht gleich eine ganze Ortschaft gegen sich aufzubringen. Daher würden es Fonds mit Off-shore-Konzepten leichter haben, glaubt Kubatzki
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