ETFs vergleichen lohnt sich

Von Dr. Oliver Everling | 19.November 2010

„Euro Government Exposure“ heißt nicht unbedingt, dass alle europäischen Staaten durch einen so bezeichneten Exchange Traded Fund (ETF) abgebildet werden, warnt Thomas Merz. Götz Kirchhoff, Geschäftsführer von AVANA Invest (www.avanainvest.com), diskutierte mit Bettina May, Senior Client Relationship Manager von ETF Amundi, und Thomas Merz, Head ETF Securities von Credit Suisse, auf der „2010 Morningstar Investment Konferenz“ in Frankfurt am Main über die notwendige qualitative und quantitative Analyse von passiven ETFs.

May macht deutlich, dass die von ETF Amundi aufgelegten ETFs stets den Namen des Index auch im Namen des Fonds führen. Dadurch kann der Anleger leicht erkennen, welchen Index er durch Erwerb des ETFs folgt. May fordert dazu auf, auch sorgfältig die Spreads zu beachten. Diese können bei verschiedenen ETFs auf den gleichen Index weit auseinander liegen.

Ebenso sind die unterschiedlichen Replizierungsmethoden, Kosten und Möglichkeiten zur Generierung einer Outperformance zu beachten. Kirchhoff zeigt dazu die Performanceunterschiede verschiedener ETFs im Vergleich zum DAX Index. IShares DE T/T, db-x-trackers S/T, Lyxor S/A, ETFlab R/T, Comstage S/T und Amundi S/T. Die Wertentwicklung ist an einer Nulllinie abzutragen, die eine genaue Replikation des verfolgten Index implizieren würde. Tatsächlich liegen die meisten ETFs unter dieser Linie. Wie weit sich die Fonds von der Nulllinie entfernen und wie stark die Differenzschwankungen sind, geben dem Investor einen Hinweis auf die Trackingqualität der ETFs.

Der Amundi ETF bildet den MSCI Germany ab – Kirchhoff hinterfragt die Performancesprünge, die bei diesem Fonds zu beobachten waren. May erklärt diese mit Steuererträgen, die man aus Dividenden zurückbekommen habe, so dass sich für den ETF daraus ein Zusatzertrag ergeben hat. Der MSCI Germany und DAX seien allerdings unterschiedliche Indices, merkt May an, ein Vergleich mit den anderen Fonds ist somit nur eingeschränkt möglich.

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Schlüssel zur „Key Investor Information“

Von Dr. Oliver Everling | 19.November 2010

„Key Investor Information“ nach der OGAW IV sind „vollharmonisierte“ Informationen in der Europäischen Union, die nicht für spezifische Verhältnisse einzelner Länder abgeändert werden können. Daraus resultieren einige Probleme, berichtet Rudolf Siebel vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (www.bvi.de) auf der „2010 Morningstar Investment Konferenz“ in Frankfurt am Main (www.morningstar.de). KID muss in Deutschland entgegen den Vorgaben der EU-Richtlinie bereits am 1. Juli 2011 dem Anleger zur Verfügung gestellt werden.

Die BaFin-Genehmigung von Fonds-Vertragsbedingungen muss ca. Anfang April bis spätestens Mitte Juni 2011 erfolgen. Siebel zeigt auf, wie der Zeitstrahl für die BaFin mit den Beratungen im Bundestag und im Bundesrat kollidiert. Wenn am 17. Juni 2011 die erneute Beratung im Bundesrat und Zustimmung erfolgt, müssen gut zwei Wochen später am 1. Juli 2011 die Investmentgesellschaften das neue Gesetz gelesen und umgesetzt haben.

Siebel erläutert den Ersatz des Vereinfachten Verkaufsprospekts durch ein „Key Information Document“ (KID), zu Deutsch: „das Dokument mit den wesentlichen Anlegerinformationen“. Das KID enthält die von der OGAW-Richtlinie und Verordnung (EU) 583/2010 vorgegebene „Key Investor Information“ (KII), zu Deutsch: „wesentliche Anlegerinformationen“.

Es geht um eine voll standarisierte Information über wesentliche Charakteristika des Fonds in knapper Form (2-Seiter) – mit einer Haftungseinschränkung: Es gibt keine Haftung für Angaben des KID, außer wenn sie irreführend, unrichtig oder widersprüchlich zu den entsprechenden Teilen des (vollständigen) Prospektes sind. Das Informationsblatt hat eine Darstellung der wichtigsten Kategorien von Anlagegenständen im Sinne der Anlagestrategie, ggfs. branchen-, regionaler und sonstiger Anlageschwerpunkt usw. zu bieten.

Zur „Key Investor Information“ gehört eine Rendite-/Risikodarstellung in Form eines einfachen, numerischen Ratings. Die numerische Skala von 1 bis 7 ist vom Gesetzgeber vorgegeben, die Klassifizierung hat auf Grundlage der vergangenen Volatilität mit einer Beschreibung des Indikators und der Beschreibung der nicht vom Indikator erfassten Risiken zu erfolgen. Detailvorgaben zur Klassifizierung fehlen noch, merkt Siebel an.

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Morningstar Credit Ratings sind anders

Von Dr. Oliver Everling | 19.November 2010

“Wir beurteilen Verbindlichkeiten als eine Forderung gegen die zukünftigen Cashflows von Unternehmen”, sagt Heather Brilliant, CFA, Director of Securities Research bei Morningstar Inc. (www.morningstar.de). Aktien- und Kreditanalysten arbeiten bei Morningstar „in Tandem“, wie Brilliant formuliert. Der Aktienanalyst führt die erste Analyse des Unternehmens durch. Der Kreditanalyst fordert diese Analyse heraus, indem er das Ausfallrisiko fokussiert. Aus der Zusammenarbeit werden Investmentideen generiert.

Brilliant stellt auf der „2010 Morningstar Investment Konferenz“ in Frankfurt am Main Einzelheiten des neuen Ansatzes von Morningstar vor, das seit letztem Jahr weltweit auf Unternehmen angewandt wird, in Europa auf 216 Unternehmen. Brilliant stellt den Einfluss von Wechselkosten von Kunden, immateriellen Wirtschaftsgütern dar.

„Wir zielen auf Emittentenratings“, sagt Brilliant und macht klar, dass Ratings von Morningstar in direkte Konkurrenz zu Ratings von Moody’s oder S&P’s treten, nicht nur durch Gebrauch ihrer bekannten Ratingsymbole, sondern auch durch die Anspruch, Ausfallwahrscheinlichkeiten zu ermitteln. Der Fokus liege auf solche Unternehmen, bei denen Morningstar eine von den führenden Agenturen abweichende Meinung gut begründen könne.

Bisher wurden 630 Ratings veröffentlicht. Allein Investoren tragen die Kosten des Ratings, es gibt keine Gebührenzahlungen von Emittenten wie bei Moody’s oder S&P’s. Das Modell beruhe auf den Erfahrungen aus den letzten 10 Jahren, die aus dem Aktienresearch der Ratingagentur gespeist werde. „Wir decken die Unternehmen ab, die für Anleiheinvestoren wirklich interessant sind“, sagt Brilliant.

Brilliant beteuert, transparenter als andere Ratingagenturen zu sein, da Kunden der Agenturen vollen Zugang zu allen Daten und Annahmen in der Modellierung und Entscheidung des Ratings haben würden. Wettbewerbsanalyse, Cashflow-Prognose, Szenarioanalyse, quantitative Checks und Ratingkomitee sind die wesentlichen Bausteine des neuen Kreditratings.

Geschäftsrisiko, Cash-Flow-Cushion, Sovency Score, Distance to Default – dies sind die Markenzeichen des neuen Ratings von Morningstar. Vier Scores gelangen in den finalen Entscheidungsprozess des Ratingkomitees.

Brilliant gibt eine Übersicht über die Unterschiede der Ratings von Morningstar im Vergleich zu anderen NRSROs, national anerkannter Ratingagenturen in den USA wie S&P’s oder Moody’s. Brilliant zeigt einige Statistiken und konkrete Scores, die für eine Reihe von Unternehmen ermittelt wurden. „Wir haben einige dramatische Unterschiede ermittelt“, sagt Brilliant.

Die von Brilliant aufgezeigten Unterscheiden haben einen massiven Einfluss auf die Einschätzung durch Investoren. Brilliant erläutert sowohl Fälle, nach denen die Urteile von Morningstar besser ausfallen, ebenso aber Fälle, in denen Morningsatr vor höheren Risiken warnt. Linde AG (BBB) und Deutsche Telekom AG (BBB-) gehören zu den Gesellschaften, die bisher „zu gut“ eingestuft werde und vor denen Morningstar aufgrund der vorgefundenen Fakten nun mit schlechteren Ratings warnt.

Brilliant zeigt schonungslos die Gesichtspunkte auf, die den Urteilen der führenden US-Agenturen entgegengesetzt werden müssen. Ein bestechendes Argument liegt für Morningstar in der besseren Integration mit der Beurteilung der Aktien, denn nur eine ganzheitliche Sichtweise vermag die von Gläubigern zu tragenden, langfristigen Risiken adäquat abbilden.

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Sorgen um überbordende Staatsverschuldung

Von Dr. Oliver Everling | 18.November 2010

Die Idee ist nicht neu und auch nicht originell, hinterlässt dennoch einen alarmierendem Eindruck: Neil Dwane, CIO Europe, RCM Allianz Global Investors, führt auf der „2010 Morningstar Investment Konferenz“ in Frankfurt am Main plastisch anhand von Stapeln von US-Dollars vor Augen, welche Dimensionen die Staatsverschuldung angenommen hat. War der Stapel der täglich „neu gedruckten“ Geldscheine einst einmal kleiner als der Mensch, verschwindet heute der Mensch in Relation zur Geldmenge zu einer winzigen Randfigur.

Dwane zeigt auf, dass die Korrelation der Aktienkursentwicklungen enorm zugenommen hat. „Wie heißt diese Korrelation?“, fragt Dwane rhetorisch und antwortet: „Die Korrelation heißt China.“ In China, dem wichtigsten Kfz-Markt der Welt, werden die Autos verkauft, von China wird auch der weitere Ressourcenverbrauch bestimmt. Daher sei es kaum erstaunlich, dass praktisch alle Branchen und Aktien heute von den Entwicklungen in China beeinflusst werden.

„Wir sehen US-amerikanische Aktien nicht als einen großartigen Ort, um dort zu sein“, berichtet Dwane. Im Moment könne man europäische Aktien unter ihren historischen Durchschnittswerten kaufen. Dwane zeigt sich besorgt über den krassen Preisanstieg bei Lebensmitteln. „Regierungen neigen dazu, zuerst ihre eigene Bevölkerung zu füttern“, warnt Dwane und weist auf die Risiken hin, die bei den Lebensmittelpreisen bedenklicher seien als bei den Rohstoffen.

Angebots- und Nachfrageanalysen seien unterschiedlich, je nachdem, von welchem Platz der Welt aus man diese analysiere. So müssen die divergierenden Alterspyramiden der Bevölkerungen in den verschiedenen Ländern berücksichtigt werden. Dwane erinnert an die Nachfrageeffekte der Generation der Baby-Boomers.

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Verlorene Kontrolle über Staatsdefizite

Von Dr. Oliver Everling | 18.November 2010

D&B senkte Anfang November das Länderrating Irlands deutlich ab auf DB4a. „Angesichts des maroden irischen Bankensektors und der aktuellen Entwicklungen wurde die Abwertung notwendig“, heißt es dazu aus dem weltweiten D&B Netzwerk. Noch im September rangiert Irland in der Einschätzung der D&B Länderrisikoexperten um drei Quartile besser bei DB3b.

Vor allem in die Anglo Irish Bank musste die Regierung in Dublin bisher mehr als 25 Milliarden Euro pumpen, um den heimischen Bankensektor zu stabilisieren und den europäischen nicht zu erschüttern. Das Institut ist mittlerweile verstaatlicht, aber immer noch nicht gerettet. Gleichzeitig macht der Regierung das daraus resultierende Haushaltsdefizit zu schaffen, das mittlerweile auf mehr als 30 Prozent des Bruttoinlandsprodukts angewachsen ist.

„Vom Primus im Euro-Raum ist Irland neben Griechenland zum Sorgenkind geworden“, heißt es bei D&B. „Die Konjunkturprogramme zeigen kaum Wirkung und eine nachhaltige Erholung im Bankensektor ist nicht abzusehen. Mehrere irische Banken sind nur noch am Leben durch die großzügige Versorgung mit frischem Geld der EZB, was jedoch keine dauerhafte Lösung darstellt. Derzeit ist nicht mehr die Frage ob sondern nur wann die Regierung um Ministerpräsident Brian Cowen Hilfen aus dem Euro-Rettungsfond in Anspruch nimmt. Hier stellen EU und IWF Kreditgarantien in Höhe von insgesamt 750 Milliarden Euro bereit.“

Trotz Ausgabenkürzungen bekommt Irland das Haushaltdefizit nicht in den Griff, stellen die Spezialisten von D&B fest. Zusätzlich muss sich die Regierung mit der steigenden Arbeitslosigkeit auseinandersetzen. Lag die Quote 2008 nur bei 6 Prozent so wird sie auf 14 Prozent Ende dieses Jahres steigen. Auch die Wirtschaftsaussichten für das kommende Jahr zeigen wenig Hoffnungsvolles. D&B erwartet für 2011 ein Wirtschaftswachstum von 1,0 Prozent (nach -1,0 Prozent in diesem Jahr). Damit verbunden steigt auch die Zahl der Insolvenzen irischer Unternehmen. Vor allem den Immobilienbereich wird es hier treffen. Denn nicht zuletzt waren es die Spekulationen mit Immobilien, die die irische Wirtschaft in die Rezession gestürzt haben.

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Auf dem Weg zur Hyperinflation

Von Dr. Oliver Everling | 18.November 2010

„Eine neue Realität ist da“, sagt Anne E. Connelly, Director European Marketing der Morningstar Europe Ltd., mit Blick auf die Fondsbranche. Sparer leiden unter einem Vertrauensverlust, der zu entsprechend reduzierten Mittelzuflüssen führt. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise befasst sich die „2010 Morningstar Investment Konferenz“ folgerichtig u. a. mit den Turbulenzen der Märkte. Connelly gibt mit ihrer Konferenz kontroversen Auffassungen und Meinungen eine Bühne.

Paul D. Kaplan, Ph.D., CFA, Quantitative Research Director der Morningstar Europe Ltd. befasst sich mit den “Jahrhundertereignissen” (Stichwort „Schwarzer Schwan“) wie denen der Subprime-Krise und zeigt auf, dass „Jahrhundertereignisse“, die zu dramatischen Neubewertungen ganzer Assetklassen führen, in fast allen Märkten vorkommen, wenn man nur den Betrachtungszeitraum entsprechend ausdehnt.

Kaplan gelingt es, durch einige einfache Modellierungen aufzuzeigen, wie irreführend eine einseitige Beurteilung von Chancen und Risiken eines Portfolios anhand von erwarteter Rendite und Varianz der Rendite sein könnte. Es liegt im Wesen dieser statistischen Maße, dass sie katastrophale Verluste oder gar das gänzliche Ausradieren eines Vermögens, wenn ein solches Ereignis nur hinreichend unwahrscheinlich ist, nicht so abbilden, wie sie nach gesundem Menschenverstand bewertet würde.

1962 begründete mit Diplomen aus Karlsruhe ausgestattet Roland Leuschel seine berufliche Laufbahn. „Hätte ich damals eine Meinung gegen die Deutsche Bank gehabt, wäre meine Karriere schnell zu Ende gewesen“, erinnert sich Leuschel und vertritt seine „andere“ Meinung in der „2010 Morningstar Investment Konferenz“.

Leuschel befasst sich mit der Verschuldung ausgewählter Länder und Regionen und greift anekdotisch Missstände auf, zitiert dazu beispielsweise den „Spiegel“, der über mehr als 200.000 tote Japaner berichtete, für die deren Angehörigen weiterhin Renten beziehen.

„Die Ursachen von Hyperinflationen sind immer Staatshaushalte“, zitiert Leuschel Bernholz und fügt hinzu, „Er spricht uns aus dem Herzen“. Wenn man die Schweiz beurteile, solle man berücksichtigen, dass man dort die Altersversorgung ganz privat gemacht habe. Für die Schweiz stelle sich das Problem wie in den meisten anderen Industrienationen nicht, der Staat sei nicht gezwungen, einen „offensichtlichen Betrug am Bürger“ zu begehen.

Leuschel weist darauf hin, dass dieser „Betrug am Bürger“ sogar gerichtlich legitimiert wurde – so hätte schon zu früheren Hyperinflationen Gerichte festgestellt, dass die Gläubiger von Staatsanleihen eben nur eine Nominalforderung haben, aber keinen Anspruch auf Rückzahlung in real gleichen Werten. „Ich sehe nur Immobilien und Gold, um sich zu schützen“, sagt Leuschel, „und das ist mein optimistisches Szenario.“

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Anerkennung für Ratingagentur von Euler Hermes

Von Dr. Oliver Everling | 17.November 2010

Nach einem intensiven Prüfungsprozess durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit dem „Committee of European Securities Regulators“ (CESR) wurde die Euler Hermes Rating GmbH als erste Ratingagentur in Europa als Credit Rating Agency (CRA) registriert, meldet die Ratingagentur stolz aus Hamburg (http://www.eulerhermes-rating.com/).

Damit erfüllt Euler Hermes Rating GmbH die Anforderungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates. „Zukünftig dürfen Institutionelle Investoren auch in von Euler Hermes Rating GmbH geratete Wertpapiere investieren. So überarbeitet die BaFin derzeit die Anlageverordnung für Versicherungsunternehmen, um der neuen EU-Verordnung gerecht zu werden“, erläutert Ralf Garrn, Geschäftsführer der Euler Hermes Rating GmbH. Bereits tätige Ratingagenturen mussten zwischen dem 7. Juni und dem 7. September 2010 einen Registrierungsantrag stellen, um im Gebiet der Europäischen Union weiterhin Bonitätsratings abgeben zu dürfen. Die Euler Hermes Rating GmbH hatte den Antrag auf Registrierung bereits zu Beginn der Übergangsfrist gestellt.

„Wir haben das erste Registrierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen“ sagt Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor der BaFin-Wertpapieraufsicht (http://www.bafin.de/). Die BaFin habe in dem Verfahren eng mit CESR, dem Ausschuss der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden, zusammengearbeitet. Durch die Verordnung werden Ratingagenturen erstmals einer staatlichen Aufsicht unterstellt. Kern der europäischen Verordnung ist das so genannte Registrierungsverfahren. Hierbei wird einer Ratingagentur nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen eine Genehmigung für die Ausübung von Ratingtätigkeiten erteilt, die EU-weit gültig ist.

Zuständig für die Registrierung und die Beaufsichtigung der Ratingagenturen in Deutschland ist – bis zur Übertragung auf die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) – die BaFin. Die EU-Verordnung schreibt den Ratingagenturen strenge Verhaltens- und Organisationsregeln vor. Insbesondere müssen sie umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um Interessenkonflikte bei ihrer Tätigkeit zu verhindern bzw. gering zu halten. Weiterhin dürfen registrierte Agenturen nicht gleichzeitig Beratungs- und Ratingdienstleistungen für ein Unternehmen erbringen. Für Ratinganalysten wird zudem ein Rotationsprinzip eingeführt. Ratingagenturen müssen künftig der Aufsicht regelmäßig Auskunft über ihre Arbeitsmethoden, Modelle und ihre Eignerstruktur geben. In die Bewertungsmodelle selbst dürfen die Aufseher jedoch nicht eingreifen.

„Mit der Registrierung als Ratingagentur durch die BaFin möchte die Euler Hermes Rating GmbH dazu beitragen, den Markt transparenter zu gestalten und insbesondere Unternehmen des gehobenen Mittelstands den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern“, macht Garrn klar.

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Qualitative Anforderungen an Master-KAGen

Von Dr. Oliver Everling | 17.November 2010

Master-KAGen zeichnen sich gegenüber „einfachen“ KAGen dadurch aus, dass sie selbst lediglich administrative sog. Middle- und Back-Office Aufgaben erfüllen, das eigentliche Front-Office (insbesondere die Portfolioverwaltung) jedoch auf dritte Unternehmen ausgelagert wird. Die Master-KAG legt das Sondervermögen auf, schließt den Depotvertrag, übernimmt die laufende Buchhaltung, und tritt gegenüber der BaFin als verantwortliche Gesellschaft auf, erläutert Dr. Sven Zeller in seinem Beitrag für das Sammelwerk von Volker Braunberger, Uwe Rieken und Oliver Everling (Herausgeber): Rating von Depotbank und Master-KAG (Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, http://www.gabler.de/, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-8349-2578-7).

Dr. Sven Zeller ist seit 1999 Partner im Frankfurter Büro von Clifford Chance (www.cliffordchance.com) und dort im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Insbesondere betreut er die Investmentfonds- und Vermögensverwaltungsteams von Banken und Finanzdienstleistern und unterstützt sie in aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten. Der Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit liegt auf Fonds, dem Einsatz von Derivaten beim Fondsmanagement und sämtlichen kundenbezogenen Aspekten von Immobilien, Derivaten und Hedgefonds. Er ist Mitglied der IBA International Bar Association, war Dozent an der European Business School und hat über 100 Fachartikel zum Bankenrecht veröffentlicht.

„Das eigentliche Asset Management wird bei einer Master-KAG von einer anderen Gesellschaft wahrgenommen. Eine solche Auslagerung kann dabei als Beratungs- oder als Verwaltungsmandat ausgestaltet sein“, zeigt Zeller die Optionen auf. „Während die Master-KAG im Falle eines Beratungsvertrages die Umsetzung externer Verwaltungsentscheidungen noch selbst übernimmt, führt im Falle des Verwaltungsmandates das Auslagerungsunternehmen eine Anlageentscheidung weitestgehend selbst aus.“

Master-KAGen haben zunächst alle qualitativen Anforderungen zu erfüllen, macht Zeller klar, die KAGen im Allgemeinen zu erfüllen haben. „Dies bezieht sich auf ihre Zulassung,“ fügt Zeller hinzu, „das Auflegen des Sondervermögens sowie auf die innere Organisation. Die Auslagerung bestimmter Front-Office Aufgaben auf ein Auslagerungsunternehmen ist sodann an die Erfüllung weitergehender Bedingungen geknüpft.“

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Bewältigung der AIFM-Richtlinie

Von Dr. Oliver Everling | 16.November 2010

Die Vertreter des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission einigten sich am 26. Oktober 2010 auf einen Gesetzeskompromiss zur Hedgefondsregulierung. Die künftige Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinie 2004/39/EG und 2009/../ („AIFM-Richtlinie“) sieht für die alternativen Investmentfonds ein EU-Passportsystem vor. Ferner werden mit der Richtlinie die Kontrollbefugnisse der neuen EU-Wertpapieraufsicht ESMA festgelegt sowie die Aspekten des so genanntes Asset-Stripping und Gehälter der Fondmanager geregelt.

Durch die neuen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmen für die in der EU tätigen Verwalter alternativer Investmentfonds („AIFMs“) sollen die systemischen Risiken der Finanzmärkte reduziert und institutionelle Investoren besser geschützt werden. „Die AIFM-Richtlinie ist auf alle offenen und geschlossenen Fonds anwendbar, die nicht unter die OGAW-Richtlinie (85/611/EWG) fallen. Betroffen sind somit private Equity-Fonds, Immobilienfonds, Hedgefonds, Rohstofffonds, Infrastrukturfonds und andere Arten institutioneller Fonds“, erläutert Raphael Slowik, Rechtsanwalt, Partner, Corporate Finance & Real Estate Investments bei Hammonds LLP (www.hammonds.com/people/raphaelslowik). „Neben den AIFMs mit Sitz in der EU werden von der neuen Richtlinie auch die Fonds aus Drittstaaten erfasst, wenn sie alternative Investmentfonds in der EU vertreiben.“

Als Kernelemente der AIFM-Richtlinie sieht Slowik folgende: EU-Passportsystem & Informationspflichten der AIFMs – Künftig müssen sich die AIFM-Verwalter ab einem verwalteten Vermögen von 500 Mio. Euro bei den nationalen Aufsichtsbehörden nach einheitlichen Standards registrieren lassen. Dafür müssen die AIFMs den Umfang des eingesetzten Kapitals offen legen und ein eigenes Mindestkapital nachweisen sowie sicherstellen, dass das Fondsvermögen ordnungsgemäß in Depotbanken verwahrt wird. „Ferner sind die AIFMs verpflichtet,“ fügt Slowik hinzu, „gegenüber Investoren, Aufsichtsbehörden und den Beschäftigten ihre Anlagestrategien sowie ihre Bewertungsmethoden offenzulegen. Im Gegenzug kann ab 2013 jeder AIFM-Verwalter, der in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, EU-weit tätig werden. Für Fonds aus Drittstaaten soll diese Regelung ab 2015 gelten. Die nationalen Privatplatzierungssysteme für Drittstaatenfonds sollen bis 2018 auslaufen.“

Kontrollbefugnisse des Europäischen Aufsehers („ESMA“) – Die neue Richtlinie sieht für ESMA hinsichtlich der AIFMs konkrete Kontrollbefugnisse vor. Unter anderem wird ESMA ein Zentralregister über die von den nationalen Regulierungsbehörden zugelassenen AIFMs verwalten. Ferner kann ESMA künftig Regulierungsleitlinien vorgeben oder in Streitfällen zwischen nationalen Behörden zugreifen.
Vorschriften gegen Asset-Stripping – Die Ausplünderung von Unternehmen zur kurzfristige Gewinnmaximierung – sog. Asset-Stripping – sollte künftig durch die Begrenzung der Gewinnausschüttungen in den ersten Jahren nach einer Unternehmensübernahme verhindert werden, berichtet Slowik. Gleichzeitig bleibt aber das Geschäftsmodell als solches bestehen.

Neue Regeln für Managementvergütung – Die Richtlinie ermächtigt die EU-Kommission Leitlinien für die Vergütungspolitik des AIFM-Managements zu erlassen. Die neuen Leitlinien sollen sich an den Grundsätzen der Empfehlung der Kommission vom 30. April 2009 zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor enthaltenen Grundsätzen orientieren, kommentiert Slowik aus Berlin.

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Ärger macht sich am Platz „The Squaire“ Luft

Von Dr. Oliver Everling | 15.November 2010

Spaßeshalber werden schon Wetten darüber abgeschlossen: Wann wird der „Airrail Center Frankfurt“, die sinkende „Titanic“ am Frankfurter Flughafen, endgültig fertig? Sogar der Stichtag 1. Januar 2012 in gut einem Jahr bringt es nur noch auf 1 Flasche Rotwein, nur noch spätere Termine lassen Wetten interessant erscheinen und bringen es bei Frankfurter Immobilienprofis auf höhere Einsätze. Um mehr als um solche Einsätze geht es bei denjenigen, die hier auf engem Raum bereits rund 1 Mrd. € verbaut haben.

Die Fertigstellung 2009 war schon bald nach Baubeginn illusorisch, obwohl schon seit November 2006 an der Erweiterung des Fernbahnhofs am Frankfurt Flughafen gearbeitet wird. Per Gutachten sollte später eine Fertigstellung Ende 2010 glaubhaft gemacht werden. Diese erwies sich als ebenso illusorisch wie neuere Prognosen.

Über eines braucht man nicht mehr zu wetten: Als „Airrail Center Frankfurt“ (http://www.airrail.de/) wird der Bau nie fertig werden, denn zwischenzeitlich wurde der Bau mit einem Kofferwort umgetauft in „The Squaire“ (http://thesquaire.com/). Die Morphologie der Wortbildung folgt aus der Amalgamierung der englischen Begriffe von „Platz“ ( = engl. square) und „Luft“ (= engl. air). In der Tat wurde das unaussprechliche bzw. homophone „The Squaire“ für viele zum Platz, um sich ihrem Ärger Luft zu machen, nicht nur über das geschaffene Unwort (vgl. FAZ v. 2. 7. 2010).

Die wortkreative Ablenkung vom „Airrail Center Frankfurt“ hin zu „The Squaire“ folgt der Idee, Spuren in den Suchmaschinen des Internets zu verwischen. Denn nur, wer nicht bloß nach Seiten über den „Airrail Center“ sucht, wird sich über die Widersprüche zwischen Versprechungen, Hoffnungen und Erwartungen einerseits sowie unerfüllte Wünsche, Desillusion und schlagende Risiken andererseits klar werden.

Ausgerechnet an einer so unfall- und terrorgefährdeten Zielscheibe wie dem zwischen stark befahrenen Autobahnen eingekeilten Bau über neuralgisch wichtigen ICE-Gleisen für die Deutsche Bahn unmittelbar am größten deutschen Flughafen fehlt nun auch noch Brandschutz. Als wäre das Gefährdungspotential des auf 86 filigranen Säulen getragenen Baus nicht genug, wurden angeblich zu enge Korridore geplant, Fluchtwege angesichts aktueller Belegungspläne offenbar nicht ausreichend durchdacht – so lautet ein Gerücht – und die Eventualität folgenschwerer Katastrophen verdrängt – Risiken, die am infrastrukturellen Drehkreuz nicht tragbar sind. Wie das der „zu engen Flure“ kursieren weitere Gerüchte am Platz, „The Squaire“.

„Das Auftreten der Gerüchte kommt wahrscheinlich daher, dass man auch eine bewußte Desinformationspolitik betreibt“, vermutet dazu ein Unternehmer aus Frankfurt und zeigt Verständnis dafür, dass so möglicherweise auch Unruhe in der Belegschaft ein wenig begrenzt werden soll.

Der Bau wird für alle zur Belastung, die auf die rechtzeitige Fertigstellung angewiesen sind, um selbst Pläne einhalten zu können. Darüber hinaus sei nur an die zahlreichen Handwerker und Lieferanten erinnert, für die ihre eigene Kapazitätsplanung von existentieller Bedeutung ist. Nicht für jeden kann ohne weiteres Ersatz gefunden werden. Insolvenzen können zu weiteren Verzögerungen führen.

Bei Mietern im „The Squaire“ haben sich die Hoffnungen auf eine verlässliche Terminplanung jedenfalls zerstreut. Wer etwa den Start ins neue Jahr 2011 in einem der geplanten Hotels von Hilton (www.hilton.de) verbringen wollte, musste schon bald seine Pläne ändern. Aber auch auf Termine in 2011 gibt es keinen Verlass. Gäste versuchen vergeblich, fürs Hilton erste Zimmerreservierungen vorzunehmen. Die Buchungshotline informiert: „Fragen Sie im Juni 2011 wieder nach.“

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