S&P’s Ratinggeschäft litt unter Einbruch der Emissionstätigkeit

Von Dr. Oliver Everling | 10.Februar 2023

Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 reichte S&P Global der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht SEC die vorgeschriebenen Filings ein: Der Umsatz der Ratingagentur sank um 26 % mit einem ungünstigen Einfluss von Wechselkursen in Höhe von 3 Prozentpunkten.

Die Transaktionseinnahmen gingen aufgrund niedrigerer Erträge aus Unternehmensanleihen-Ratings zurück, die auf einen Rückgang des Emissionsvolumens von Hochzinsanleihen und Investment-Grade-Emissionswerten und niedrigere Erträge aus Bankdarlehensratings zurückzuführen waren.

Ein Rückgang der Erträge aus strukturierten Finanzierungen, der hauptsächlich auf die geringere Emission von US-amerikanischen Collateralized Loan Obligations (CLOs) zurückzuführen ist, trug ebenfalls zum Rückgang der Transaktionseinnahmen aus dem Ratinggeschäft bei. Das geringere Emissionsvolumen resultierte hauptsächlich aus ungünstigen makroökonomischen Bedingungen im Jahr 2022 im Vergleich zu einem starken Emissionsniveau im Vorjahreszeitraum.

Die transaktionsfremden Erträge gingen um 2 % zurück, hauptsächlich aufgrund der ungünstigen Auswirkungen der Wechselkurse, eines Rückgangs der Erträge aus Ratings von Unternehmen und niedrigerer Erträge aus dem Ratings Evaluation Service (RES), die durch eine geringere M&A-Aktivität verursacht wurden, was teilweise durch einen Anstieg der Erträge bei der indischen Tochtergesellschaft CRISIL und durch eine Steigerung der Überwachungseinnahmen ausgeglichen wurde. Ohne den ungünstigen Einfluss von Wechselkursen in Höhe von 3 Prozentpunkten stiegen die nicht transaktionsbezogenen Einnahmen um 1 %. Transaktions- und Nicht-Transaktionserlöse profitierten auch von verbesserten Vertragsbedingungen in allen Produktkategorien.

Das Betriebsergebnis ging um 36 % zurück, mit einem ungünstigen Einfluss von Wechselkursen in Höhe von 1 Prozentpunkt. Ohne die Auswirkungen von Abfindungen für Mitarbeiter im Jahr 2022 in Höhe von 1 Prozentpunkt ging das Betriebsergebnis um 35 % zurück, hauptsächlich aufgrund eines Umsatzrückgangs, der teilweise durch einen Rückgang der Ausgaben ausgeglichen wurde.

Der Rückgang der Ausgaben war auf niedrigere Anreizkosten aufgrund einer schwächeren finanziellen Leistung, niedrigere Aufwendungen für externe Dienstleistungen, niedrigere Nutzungskosten aufgrund eines geringeren Immobilienbedarfs zurückzuführen, die teilweise durch höhere Vergütungskosten aufgrund gezielter Investitionen in Schlüsselbereiche des Geschäfts und der Wiederaufnahme von Geschäftsreisen durch die Aufhebung der COVID-Beschränkungen ausgeglichen wurden.

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Keine Haftung unter dieser Nummer

Von Dr. Oliver Everling | 10.Februar 2023

Schon als Oberbürgermeister von Hamburg und später als Bundesfinanzminister wurde das glücklose Wirken des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz an verschiedenen Beispielen und Versäumnissen deutlich. Zu den prominentesten Fällen gehören neben dem Cum-Ex-Skandal der Wirecard-Skandal. Daher kommt der eventuellen staatlichen Haftung gegenüber Anlegern wegen Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal einige Bedeutung zu, denn der Schaden wäre dem Ressort des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz zuzuordnen.

„Seine“ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) soll Anlegern nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung haften, da die Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden. So urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main: „Eine Verletzung der Bilanzkontrollpflichten im Rahmen des sog. Wirecard-Skandals ist auch nicht feststellbar.“

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz für er littene Kursverluste in Anspruch nehmen kann.

Das OLG berichtet über Details: Der Kläger kaufte 2019 und 2020 Aktien der Wirecard AG. Er nimmt die BAFin wegen behaupteter Aufsichts- und Informationsversäumnisse sowie Amtsmissbrauch auf Schadensersatz für die erlittenen Kursverluste in Anspruch. Die 1999 gegründete Wirecard AG unterlag der Finanzaufsicht der Beklagten. Im April 2020 gab ein vom Aufsichtsrat der Wirecard AG beauftragter Sonderprüfer bekannt, dass über die Existenz eines Bankguthabens auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Mrd. € keine aureichenden Prüfungsnachweise zu erlangen gewesen seien.

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg. Dem Kläger stünde kein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagte zu, bestätigte das OLG.

Die Beklagte habe nicht gegen die ihr obliegenden Amtspflichten bei der Bilanzkontrolle verstoßen. Nach damaliger Rechtslage erfolgte die Bilanzkontrolle in einem zweistufi gen System: zunächst durch eine private Prüfstelle und danach durch eine staatliche Instanz (die Beklagte). Die Beklagte habe dieses System eingehalten und im Februar 2019 eine Sonderprüfung durch eine private Prüfstelle veranlasst.

Der Kläger habe keine greifbaren Anhaltspunkte für die Annahme vorgetragen, dass die Beklagte bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine solche Sonderprüfung hätte beauftragen müssen. Ebenso habe der Kläger keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass die Beklagte die Prüfstelle nicht hinreichend überwacht habe oder wegen erheblicher Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung die Prüfung hätte an sich ziehen müssen. Im Übrigen fehle es am Verschulden der Beklagten. Es sei schließlich nicht feststellbar, dass der Schaden des Klägers bei einem früheren Einschreiten der Beklagten nicht eingetreten wäre.

Einem Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung stehe zudem entgegen, dass die Beklagte bei der Wahrnehmung der Bilanzkontrolle allein im öffentlichen Interesse tätig werde. Der einzelne Anleger werde grundsätzlich nicht durch die bankauf sichtsrechtliche Tätigkeit der Beklagten geschützt. Der Senat halte auch unter Berücksichtigung jüngster Rechtsprechung des EuGH und der Transparenz-Richtlinien an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach Schadensersatzansprüche Dritter gegen die BAFin, etwa wegen unzureichender Aufsichtstätigkeit ausgeschlossen seien. Der Kläger könne auch nicht wegen Amtsmissbrauchs Schadensersatz verlangen. Es sei kein amtsmissbräuchliches Verhalten der Mitarbeiter der Beklagten feststellbar. Dass Mitarbeiter Aktien der Wirecard AG besessen hätten, sei nicht sittenwidrig. Die von der Beklagten seit 2019 ergriffenen Maßnahmen seien pflichtgemäß erfolgt.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann die Zulassung der Revision begehrt werden.

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Mit Evotec an die Spitze der Innovationswelle

Von Dr. Oliver Everling | 10.Februar 2023

Unter der Führung von Dr. Werner Hoyer entwickelte sich die Europäische Investitionsbank (EIB) zu einem der wichtigsten Finanzinstitute Europas. Die EIB arbeitet daran, die EU an die Spitze der nächsten Innovationswelle zu bringen, insbesondere im Gesundheitssektor. Diese Arbeit zeigt Erfolge: Evotec SE und die EIB gaben heute bekannt, dass die EIB Evotec ein unbesichertes Darlehen in Höhe von 150 Mio. € gewährt hat, um Evotecs F&E-Aktivitäten, Unternehmensbeteiligungen und den Bau der neuen J.POD®-Anlage für die Herstellung von Biologika auf dem Campus Curie in Toulouse, Frankreich, zu unterstützen.

Durch diese neue 150-Mio.-€-Finanzierung verstärkt die EIB ihre Unterstützung von Evotec, einem Unternehmen, das sie bereits im Jahr 2017 mit einer 75-Mio.-€-Finanzierung unterstützt hat. Die neue Vereinbarung soll während einer Besichtigung des Geländes, auf dem die neue Produktionsstätte für Biologika in Toulouse errichtet wird, unterzeichnet werden.

Als ein Wissenschaftskonzern, der sich auf die Erforschung, Entwicklung und Herstellung neuartiger Präzisionsmedizin konzentriert, zielt Evotec auf einen weltweiten Zugang zu first- und best-in-class Therapeutika ab. Das Unternehmen arbeitet mit allen Top-20-Pharma- und mehr als 800 Biotechnologieunternehmen, akademischen Einrichtungen sowie anderen Interessengruppen im Gesundheitswesen zusammen, um ein besseres Krankheitsverständnis zu erreichen und unabhängig von der therapeutischen Modalität neuartige und zielgerichtetere Therapieansätze bereitzustellen.

Die EIB-Finanzierung unterstützt mit einer einzigartigen, innovativen und flexiblen Struktur, die einen niedrigen festen Zinssatz sowie eine erfolgsbasierte Komponente für die EIB einschließt, gezielt die Unternehmensstrategie von Evotec. Das Darlehen von insgesamt 150 Mio. € soll über einen Zeitraum von drei Jahren investiert werden. Die Rückzahlung jeder Tranche erfolgt sieben Jahre nach der Inanspruchnahme. Evotec wird das Darlehen nutzen, um ihre internen F&E-Aktivitäten, Unternehmensbeteiligungen, sowie die neue Produktionsanlage für Biologika, J.POD® Toulouse, France (EU) zu finanzieren.

Durch die Bereitstellung finanzieller Mittel für proprietäre Forschung in einem breiten Spektrum derzeit unterversorgter therapeutischer Bereiche ermöglicht die EIB Evotec zusätzliche innovative F&E-Aktivitäten zu initiieren sowie durch den Einsatz ihrer Plattformen für Präzisionsmedizin Möglichkeiten für neue Partnerschaften zu schaffen. Seit 2016 treibt Evotec zudem als „Operational VC“-Investor medizinische Innovationen in jungen Biotechnologieunternehmen – Spin-offs, Joint Ventures sowie unabhängige Start-ups – voran. Die Finanzierung durch die EIB wird Evotec ermöglichen ihr Portfolio weiter auszubauen, das derzeit mehr als 90 aktive Projekte in mehr als 30 Unternehmen weltweit umfasst.

Zusätzlich wird die EIB mit ihrer Finanzierung die Konstruktion einer hochinnovativen Anlage für die Produktion von Biologika im kontinuierlichen Herstellungsverfahren unterstützen. J.POD® Toulouse, France (EU) auf Evotecs Campus Curie ist bereits die zweite Anlage ihrer Art und die erste auf europäischem Boden. Der J.POD® wird in der EU nicht nur ein fortschrittliches Herstellungsverfahren, sondern auch dringend benötigte Kapazitäten für die klinische und kommerzielle Herstellung von Biologika bereitstellen. Der Bau von J.POD® Toulouse, France (EU) wird zusätzlich von der französischen Regierung, der Region Occitanie, Bpifrance, der Präfektur Haute-Garonne sowie Toulouse Métropole mit bis zu 50 Mio. € unterstützt.

Enno Spiller, Chief Financial Officer von Evotec, kommentierte: „Wir freuen uns sehr diese zweite Finanzierungsvereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank einzugehen. Durch die Finanzierung von transformativen Projekten in Schlüsselbereichen von großem öffentlichem Interesse ist die EIB ein wichtiger Treiber von Innovationen in der EU. Wir sind geehrt und freuen uns auf neue Möglichkeiten für F&E-Partnerschaften – und darauf, durch das innovative Finanzierungsmodel der EIB unter sehr attraktiven Konditionen Europas erste J.POD® Produktionsanlage für Biologika etablieren zu können. Diese neue Vereinbarung mit der EIB knüpft an die hervorragende Beziehung an, die wir im Rahmen der ersten Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2017 aufgebaut haben. Die Unterstützung der EIB wird uns helfen unsere Mission ‘Together for Medicines that Matter’ voranzutreiben.“

EIB-Vizepräsident Ambroise Fayolle fügte hinzu: „Wir sind sehr erfreut Evotecs Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation mit dieser zweiten Vereinbarung, die mit der Europäischen Investitionsbank unterzeichnet wird, unterstützen zu können. Durch die Finanzierungsvereinbarung mit Evotec bestätigt die EIB ihr Engagement für europäische Biotech-Unternehmen an der Spitze der Innovation in einer Branche, die von sehr starkem globalem Wettbewerb geprägt ist. Die EIB-Investition wird sich auch erheblich auf die Aktivitäten in der Region Toulouse auswirken, da sie zur Finanzierung eines 12.000 Quadratmeter großen Werks beitragen wird, das mehr als 200 hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen wird.“

Die Transaktion wird heute im Rahmen einer Veranstaltung auf dem Campus Curie in Toulouse von Mitgliedern von Evotecs Vorstand und dem Vizepräsidenten der Europäischen Investitionsbank, Ambroise Fayolle, unterzeichnet. Diese finanzielle Vereinbarung, sowie das vorherige 75-Mio.-€-Darlehen der EIB in 2017 wurde in Kooperation mit der kENUP Foundation, einer NGO zur Förderung von Innovation in Europa, entwickelt.

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Generationenkapital in der Diskussion

Von Dr. Oliver Everling | 9.Februar 2023

Das umlagefinanzierte Rentensystem wird mit der Verrentung der Baby-Boomer-Generation rund 3 Millionen Erwerbstätige verlieren und gleichzeitig die Zahl der Anspruchsberechtigten erhöhen. Das Rentensystem steht vor einer finanziellen Schieflage. Diskussionen um das Rentenniveau, das Renteneintrittsalter, Beitragserhöhungen und staatlichen Zuschüsse laufen immer wieder durch die Medien. Seit der Bundestagswahl findet aber auch die Diskussion um das Generationenkapital (ehemals Aktienrente) statt. Die Finanzierung des Rentensystems über den Kapitalmarkt erfreut sich in anderen Ländern großer Beliebtheit. In diesem Seminar werden wir die Ausgangssituation in den Blick nehmen und das Konzept des Generationenkapitals theoretisch und spielerisch durchleuchten. Welches Risiko steckt in im Generationenkapital, wenn Konjunktur und Wirtschaft in einer Welt endlicher Ressourcen schwächelt? Dieses Seminar gibt einen allumfassenden Überblick und lädt zur breiten Debatte ein:

Freitag, 26.05.2023  Beginn 18:00 Uhr bis Sonntag, 28.05.2023 Ende 15:00 Uhr

Gummersbach: Theodor-Heuss-Akademie der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Theodor-Heuss-Straße 26, 51645 Gummersbach

Veranstalter: Theodor-Heuss-Akademie

Gesamtkosten der Teilnahme (inklusive Unterkunft und Verpflegung): 100,00 €

ANMELDUNG

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Subventionen hebeln Marktmechanismus aus

Von Dr. Oliver Everling | 6.Februar 2023

Europa schickt sich gerade an, sagt Axel D. Angermann, Chef-Volkswirt der FERI Gruppe, auf den „Inflation Reduction Act“ der US-Regierung, der insbesondere Steuererleichterungen für Investitionen in den Klimaschutz vorsieht und ein Volumen von 369 Milliarden Dollar hat, mit einem eigenen Subventionspakt zu reagieren. Ein solcher Subventionswettlauf zwischen der EU und den USA wird sich für die angestrebte ökologische Transformation der Volkswirtschaften als Irrweg erweisen.

„Wie jede Subvention bergen auch ökologisch motivierte Staatshilfen in bestimmten Branchen die Gefahr,“ schreibt Axel D. Angermann, „dass überholte Produktionsstrukturen konserviert werden. Beispiel Stahlindustrie: Es ist sicher wünschenswert, dass die für die Stahlerzeugung benötigte Energie künftig mit grünem Wasserstoff und damit klimaneutral produziert wird. Staatlicherseits kann und soll hier die Infrastruktur bereitgestellt werden.“

Doch die Frage, wieviel Stahlproduktion in 10 oder 15 Jahren in Europa angesiedelt sein wird, kann nur der Markt beantworten. Angermann erinnert daran, dass die Stahlproduktion in Deutschland allein im Zeitraum zwischen 2006 und 2021 um mehr als 20 Prozent zurückgegangen ist, während die Importe von Stahl um mehr als 50 Prozent gestiegen sind. „Unterm Strich ermöglicht diese Verschiebung Wohlstandsgewinne, weil dadurch Ressourcen in anderen Bereichen produktiver eingesetzt werden können. Mit Blick auf den Klimaschutz muss allerdings verhindert werden, dass CO2-neutrale Industrien in Europa durch eine CO2-intensive Produktion in anderen Teilen der Welt verdrängt werden. Ein zwar beschwerlicher, aber zielführender Weg wäre die Aushandlung von Regeln über die Anforderungen an weltweit gehandelte Güter in möglichst multilateralen Verträgen.“

Eine zweite, wesentliche Gefahr von Subventionen sieht Axel D. Angermann darin, dass damit bereits bekannte Lösungsansätze bevorzugt werden, von denen meistens nicht klar ist, in welchem Maße sie tatsächlich zum Klimaschutz beitragen. Die Alternative bestünde darin, einen verlässlichen Rahmen für ergebnisoffene Forschung und für die schnelle Umsetzung praktikabler Lösungsansätze zu schaffen. Am Ende könnte es dann zum Vorteil der EU gereichen, subventionierte Batterien kostengünstig aus den USA zu beziehen und eigene, möglicherweise überlegene Techniken auf den Weltmärkten anzubieten.

Besonders kritisch sieht der Chef-Volkswirt die Forderung, EU-Subventionen für „grüne Techniken“ mit neuen Schulden auf EU-Ebene zu finanzieren. „Bezeichnend ist dabei, dass systematisch die Furcht vor einem Niedergang der europäischen Industrie geschürt wird, was angesichts eines Subventionsvolumens von etwas mehr als 2 Prozent der gesamten Ausrüstungsinvestitionen in den USA nicht plausibel erscheint. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass es vielen Akteuren nicht um Klimaschutz und auch nicht um Wettbewerbsfähigkeit geht, sondern darum, das Tor zu einer umfassenden Transferunion weiter aufzustoßen. Zielführend ist das nicht, weil so Anreize für notwendige Strukturreformen in den einzelnen Ländern geschwächt werden. Eine wirkliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU als Ganzes wird so gerade nicht erreicht. Besser wäre es, wenn sich die EU nicht auf einen Subventionswettlauf mit den USA einlassen würde, sondern eigenständige und ökonomisch überlegene Lösungsansätze für die ökologische Transformation der Wirtschaft entwickeln würde.“

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Philoro Edelmetalle poliert Pressearbeit auf

Von Dr. Oliver Everling | 2.Februar 2023

Christian Giesen ist als neuer Pressesprecher bei philoro EDELMETALLE in Frankfurt/Main an Bord gekommen. Seine Stelle wurde neu geschaffen.

Goldkauf ist Vertrauenssache. Viele Kunden bringen dem Edelmetallhändler philoro großes Vertrauen entgegen. Das gründet sich auf die gute Qualität der Produkte, die über den Hersteller alle zertifiziert sind, viele über-durchschnittliche und unabhängige Testergebnisse, zahlreiche positive Bewertungen und Kundenempfehlungen im Internet sowie nicht zuletzt auf viele persönliche Empfehlungen.

Als aktuelle Auszeichnungen hat das Unternehmen den Titel: „Bester Edelmetallhändler 2022“ erhalten. Zudem erhielt es als eines der wenigen Branchengrößen im Qualitätsmanagement vom TÜV NORD die DIN EN ISO 9001:2015-Zertifizierung. Diesen starken Argumenten hat auch Christian Giesen vertraut; er ist Mitte Januar 2023 als neuer Pressesprecher in Frankfurt/Main bei philoro angetreten. Die Stelle ist für den deutschen Markt neu geschaffen worden; Hauptaufgabe ist die Pressearbeit. Giesen unterstützt auch die interne Kommunikation, das Marketing, Employer Branding und Social Media. Sein Arbeitsplatz ist in der Frankfurter Filiale auf der Schillerstraße.

In seiner neuen Aufgabe berichtet Giesen direkt an Raphael Scherer, Managing Director von philoro in Deutschland. Er kommentiert die Neueinstellung: „Als österreichisches Familienunternehmen mit starkem Wachstum im Edelmetallhandel, soll unser neue Kollege helfen, unseren Bekanntheitsgrad in Deutschland weiter zu steigern. Zudem soll er unsere positive Wachstumsgeschichte aktiv begleiten. Speziell bei der regionalen Unterstützung unserer sieben bundesweiten Filialen, soll uns Christian Giesen mit seiner langjährigen Erfahrung in der Medienarbeit entscheidend voranbringen.“

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Subventionen kein Normalzustand

Von Dr. Oliver Everling | 30.Januar 2023

Die aktuelle Ausgabe von „Das Parlament“ befasst sich mit der Debatte zum Jahreswirtschaftsbericht. Das ist das Schwerpunktthema der heute erschienenen Ausgabe. Die Redaktion berichtet über den Austausch im Hohen Haus und im Hintergrund über die aktuelle Lage der Wirtschaft.

Im Interview der Woche will der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion und Obmann im Wirtschaftsausschuss, Reinhard Houben, nach der Vorstellung des Jahreswirtschaftsberichts noch keine Entwarnung geben: „Ich muss aber der Koalition und der Bundesregierung ein Kompliment machen; wir haben relativ kurzfristig viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, die offensichtlich das Schlimmste verhindert haben“, sagte der Experte.

Aber dass man sich in einer besonderen Situation befinde und mit Milliardenbeträgen Strom- und Gaspreise subventioniere, könne kein Normalzustand sein, sagte Houben.

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US-Unternehmen mit schwachen Gewinnaussichten

Von Dr. Oliver Everling | 23.Januar 2023

„Den Finanzmärkten ist ein überraschend positiver Jahresauftakt gelungen,“ sagt Dr. Eduard Baitinger, seit 2015 Head of Asset Allocation in der FERI Gruppe. „wobei vor allem die europäischen Börsen deutlich zulegen konnten. Zwar ist die Konjunktur in Europa weiterhin fragil, aber die Wahrscheinlichkeit einer Rezession in den kommenden Monaten ist deutlich gesunken und nachlassende Energiepreise haben die Konsumlaune verbessert.“

Zudem sei durch die milde Witterung eine Gasmangellage in diesem Winter nahezu ausgeschlossen. Zur Outperformance europäischer Aktien habe auch die massive Corona-Welle in China beigetragen. „Dies erscheint zunächst widersprüchlich,“ so Eduard Baitinger, „da die chinesische Wirtschaft, die auch für die Märkte in Europa eine tragende Rolle spielt, derzeit deutlich ausgebremst wird. Die Finanzmärkte spekulieren aber schon jetzt auf eine spürbare Erholung in China, wenn die aktuelle Corona-Welle überstanden ist. Auch der entschlossene Kampf Pekings gegen die akute Immobilienkrise hat das Vertrauen der Investoren in chinesische Assets gesteigert. Von der Erwartung einer positiven Wende in China profitierten zuletzt auch Schwellenländeraktien. Die Emerging Markets werden zusätzlich durch die Trendwende beim US-Dollar unterstützt. Denn die zunehmende US-Dollarschwäche verbessert die Finanzierungskonditionen für Schwellenländer.“

An den US-Börsen war die Entwicklung zuletzt weniger freundlich als in Europa, sieht der Head of Asset Allocation: „Dort deuten die Makrodaten auf klare Rezessionsrisiken hin. Zwar hat der Inflationsdruck in den USA nachgelassen, weshalb die Märkte erwarten, dass die US-amerikanische Notenbank einen weniger harten Kurs bei der Zinsstraffung einschlägt. Doch der nachlassende Zinsdruck allein reicht für eine nachhaltige Aufwärtsbewegung an den Börsen nicht aus. Hierzu sind konstruktive Fundamentaldaten entscheidend und diese sind derzeit nicht auszumachen. Da die Disinflation mittlerweile ausgiebig in den Aktienkursen eingepreist ist, dürfte jetzt der schwache Ausblick für die US-Unternehmensgewinne stärker in den Fokus der Anleger rücken. Vor diesem Hintergrund sollten professionelle Anleger US-Aktien vorerst untergewichten und auf Bewertungsniveaus warten, die die fundamentalen Risiken angemessen widerspiegeln. Europa- und Schwellenländeraktien sind zwar kurzfristig überkauft, bieten aber die besseren Perspektiven. In diesen Segmenten können professionelle Investoren die temporären Schwächephasen für Zukäufe nutzen.“

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Aussichten „so gut wie seit Jahren nicht mehr“

Von Dr. Oliver Everling | 23.Januar 2023

Die Aussichten für Schwellenländeranleihen sind so gut wie seit Jahren nicht mehr. Dieser Ansicht ist Denise Simon, Co-Head im Emerging Market Debt-Team bei Lazard Asset Management: „Dank einer seltenen Kombination aus hohen Renditen, attraktiven Bewertungen und einem günstigen globalen Umfeld – einschließlich des Potenzials für ein höheres Wachstum in China – könnten wir bei Hart- als auch bei Lokalwährungsanleihen in den nächsten 12 Monaten sogar aktienähnliche Erträge im niedrigen zweistelligen Bereich sehen.“

Das hohe Ertragspotenzial sei vor allem auf die hohen Renditen zurückzuführen. Bei EM-Hartwährungsanleihen liege die Rendite gemessen am JP Morgan Emerging Markets Bond Index Global Diversified derzeit bei rund 8,5 Prozent und sei damit so hoch wie seit der globalen Finanzkrise nicht mehr. „Die hohe Rendite spiegelt zum einen den Schmerz wider, der durch die steigenden US-Treasury-Renditen in Folge mehrerer massiver Leitzinsanhebungen durch die US-Notenbank verursacht wurde“, erläutert Denise Simon. „Zum anderen ist sie auf die Spread-Ausweitung infolge der Verschärfung der Finanzierungsbedingungen und der weit verbreiteten Risikoaversion im vergangenen Jahr zurückzuführen.“

Insbesondere das Segment der EM-Unternehmensanleihen in US-Dollar biete mit einem Renditeniveau von aktuell mehr als 7 Prozent (einem Niveau, welches zuletzt während der Finanzmarktkrise erreicht worden sei) und einer historisch niedrigen Volatilität unter Risiko-Ertrags-Gesichtspunkten interessante Anlagemöglichkeiten.

Bei EM-Lokalwährungsanleihen seien die Renditen 2022 deutlich angestiegen, sodass auch diese nahe an den Höchstständen nach der globalen Finanzkrise liegen würden. Die Zentralbanken der Schwellenländer hätten mit der geldpolitischen Straffung bereits Anfang 2021 begonnen, also fast ein ganzes Jahr vor der Fed, was den Schwellenländern geholfen habe, den Sturm steigender globalen Renditen im Jahr 2022 einigermaßen zu überstehen.

Denise Simon hält fest: „Diese Renditeniveaus dürften Anlegern ein gesundes Polster gegen die Volatilität der Zinssätze, Spreads und Währungen bieten. Die hohen einstelligen Renditen in den Schwellenländern machen die Anlageklasse so attraktiv wie seit Jahren nicht mehr.“

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Grover – garantiert nicht

Von Dr. Oliver Everling | 22.Januar 2023

„Über 2000 Geräte einfach mieten – mit flexiblen Laufzeiten und Absicherung im Schadensfall. Lieferung ca. 2-5 Tage. Keine Mindestlaufzeit. Flexible Laufzeiten. Schnelle Lieferung. Handeln. Für Geschäftskunden.“ Mit diesen Versprechen wirbt der in Berlin ansässige Technik-Vermieter, die Grover Deutschland GmbH („Grover“).

Das Mietverhältnis mit Grover widerspricht dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), denn nach § 535 (Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags) wäre der Vermieter (also Grover) durch den Mietvertrag „verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“

Bei Grover verhält es sich anders als sonst bei Vermietungen: Erweist sich die Mietsache als defekt, trägt der Mieter das Risiko, denn der Mieter erhält lediglich ein Retourenlabel und wird aufgefordert, die Mietsache zurückzuschicken. Seine im voraus geleistete Miete geht für die Zeit verloren, in der er die Mietsache gar nicht nutzen kann. Dem Mieter, der keine Gutschrift oder Rückerstattung erhält und nun ohne Mietsache dasteht, wird stattdessen angeboten, einen neuen (gegebenenfalls teureren) Mietvertrag über dieselbe oder, falls gerade nicht verfügbar, eine andere Mietsache abzuschließen. Außerdem fallen erneut Versandkosten an.

Konkreter Vorfall: Bei einem neu gemieteten Gerät macht ein Materialfehler das Gerät unbrauchbar. Der Kunde meldet den herstellungsbedingten Gerätefehler. Eine Erstattung der bereits gezahlten Miete gibt es nicht. Grover hat die Miete bereits vereinnahmt. Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache wird von Grover nicht während der vereinbarten Mietzeit gewährleistet.

Auf Nachfrage stellt Grover dem Mieter gegenüber klar: „Leider erstatten wir keine laufende Monate. Das heißt, bei dir wurde am 25.12.2022 die Miete eingezogen, du hast das Gerät am 05.01.2023 zurückgeschickt. Die Miete für Januar habe ich dann direkt storniert. Hier wird keine Miete mehr eingezogen. Aber für die Tage bis zum 05.01.2023 zählt leider die Miete vom 25.12.2022. Ich weiß, das ist keine erfreuliche Antwort.“

Bei der zitierten Miete im Beispiel handelt es sich um die volle Monatsmiete bis 24.01.2023. Die Miete wurde im Dezember schon gezahlt, die Mietsache ist aber seit Wochen weg und nur zu erheblich höheren Kosten wieder zu mieten.

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