Reich der Windräder

Von Dr. Oliver Everling | 9.Juli 2021

55,9 Prozent der Windkraft-Installationen im Jahr 2020 fallen auf China. Noch im Jahr 2010 war Europa hinsichtlich der installierten Windkraft tonangebend, doch seit dem Jahr 2014 hat Asien, allen voran das sogenannte Reich der Mitte, die europäischen Staaten überflügelt, wie aus einer neuen Infografik von Block-Builders.de hervorgeht.

Der Anteil der Windkraft an der Gesamtstromerzeugung lag demnach in Deutschland 2020 bei 23,5 Prozent. Noch im Jahr 2010 waren es lediglich 6 Prozent. In Bayern wurden in den Vorjahren teilweise bis zu 150 Anlagen genehmigt, im Pandemiejahr 2020 waren es indes lediglich 3 Stück.

83 Prozent der Bundesbürger bekunden eine hohe Akzeptanz gegenüber Windanlagen im Wohnumfeld. Grund zur Freude hatten zuletzt Anleger, die in Windkraft-Aktien investierten, wie die Infografik aufzeigt. So kletterte der Börsenwert von Nordex im Jahres-Rückblick um 119,7 Prozent zu Buche, wohingegen der Zugewinn bei Siemens Gamesa mit 75,4 Prozent zu Buche schlägt. Zum Vergleich: der DAX legte lediglich 24,1 Prozent an Notierung zu.

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Bei EY steht das Eigenkapital auf der falschen Bilanzseite

Von Dr. Oliver Everling | 8.Juli 2021

Bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) findet sich das Eigenkapital auf der Aktivseite, nämlich als ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ in Höhe von 62.715 T€. Die Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie latente Steuern und Treuhandverpflichtungen übersteigen das Vermögen der Gesellschaft binnen Jahresfrist um einen achtstelligen Betrag in Euro. Forderungen gegen diese Gesellschaft sind somit nicht mehr vollständig durch bilanzielle Vermögenswerte gedeckt.

Die Trendlinie, die für das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote für EY schon am 3. März 2021 hier gezeigt werden musste, setzt sich erwartungsgemäß weiter fort. Gemäß Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 30. Juni 2020 der in Stuttgart ansässigen Muttergesellschaft verfügt das Unternehmen über kein Eigenkapital mehr. Die Umsätze entwickelten sich schwächer als bei den anderen großen Wirtschaftsprüfern in Deutschland.

Unter dem Aufsichtsratsvorsitzenden Georg Graf Waldersee macht die Gesellschaft seit Jahren nur Verluste. So auch in der aktuellen Berichtsperiode. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.07.2019 bis zum 30.06.2020 wird der Konzernjahresfehlbetrag mit 49.608 T€ angegeben. Gemäß dem Wahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurden im Geschäftsjahr selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 10.292 TEUR (Vorjahr: 15.976 TEUR) aktiviert, was nicht ausreichte, um den hohen Fehlbetrag zu vermeiden.

„Bestandsgefährdende Risiken sind für EY in Deutschland nach unserer Einschätzung derzeit nicht erkennbar“, lautet nach eigener Darstellung der Wirtschaftsprüfer die Gesamtaussage zur Risikosituation. Wegen der Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB und § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ist das der Muttergesellschaft zuzurechnende ausschüttungsfähige Eigenkapital vollständig ausschüttungsgesperrt, heißt es in den Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung und zum Konzerneigenkapitalspiegel.

Die Schäden in Milliardenhöhe aus dem Wirecard-Skandal sind dabei außen vor und (noch) nicht mit eingerechnet: „Im Zusammenhang mit dem Fall Wirecard haben vor und nach dem Bilanzstichtag Anspruchsteller mit außergerichtlichen Schreiben versucht, gegen uns zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Erst nach dem 30. Juni 2020 wurden uns Klagen von Anlegern zugestellt, die sowohl intern als auch von den für unsere Verteidigung beauftragten Rechtsanwaltskanzleien als unbegründet bewertet werden.“

Das Aufzehren von bilanziellem Eigenkapital kennt Georg Graf Waldersee auch aus seiner Tätigkeit für eine Ratingagentur in Berlin, denn auch für die Scope SE & Co. KGaA nimmt Georg Graf Waldersee den Aufsichtsratsvorsitz wahr. Im Falle der Berliner Ratingagentur kumulieren sich die Verluste allerdings trotz Ausschöpfung zahlreicher gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten schon seit den frühen 2000er Jahren.

Die „Scope Group“ schreibt seit fast zwei Jahrzehnten eine Geschichte andauernder bilanzieller Kapitalvernichtung. Auch die Übernahme anderer Ratingagenturen brachte keinen Erfolg. So gehören zu der Gruppe aktuell auch zwei von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) registrierte Ratingagenturen, die derzeit unter den Namen „Scope Ratings GmbH“ bzw. seit kurzem auch „Scope Hamburg GmbH“ firmieren und im Internet mit verschiedenen Websites auftreten. Über die Scope Ratings GmbH wurde im Zusammenhang mit dem Greensill-Skandal bereits berichtet.

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Mit ESG zum besseren NPL-Portfolio

Von Dr. Oliver Everling | 8.Juli 2021

Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW Bankengruppe, spricht auf dem „NPL Forum 2021″, der 16. Jahreskonferenz am 8. Juli 2021 an der Frankfurt School of Finance & Management. Sie sieht drei Ansatzpunkte für einen starken Beitrag der Banken zur Transformation: Das unsicheres Zinsumfeld, Klimarisiken und die Integration von ESG-Kriterien sowie die Digitalisierung.

Kapital müsse ohne „Green Washing“ in nachhaltige Produkte fließen können. Die Digitalisierung sei eine Frage der Kosteneffizienz, aber auch des Wandels des Kundenverhaltens. Um die Finanzierung der Transformation zu bewältigen, daher müssten die Banken noch leistungsfähiger werden.

Gefragt nach der Rolle von Garantien spricht Fritzi Köhler-Gelb von einem „Crunch Point“, der kommen könne, wenn die Garantien auslaufen. In sehr vielen europäischen Ländern haben Förderbanken eine wichtige Scharnierfunktion.

Fritzi Köhler-Gelb warnt davor, dass „nicht tun“ auch Kosten verursache. Die Chefvolkswirtin weist mit Blick auf ESG-Kriterien (Environmental, Social, and Corporate Governance) darauf hin, dass in der Literatur über langfristig höhere Rendite von Unternehmen berichtet wird, die ESG-Kriterien aktiv in ihrem Management berücksichtigen. Prof. Dr. CHristop Schalast von der Frankfurt School, zugleich auch Moderator der Veranstaltung, weist auf neueste Studien hin, dass die Beachtung von ESG-Kriterien auch die Belastung durch Non-Performing Loans (NPLs) reduzieren hilft.

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Insolvente Greensill Bank stützte sich auf „Scope Risk Solutions“

Von Dr. Oliver Everling | 2.Juli 2021

„Es kann nicht richtig sein, dass eine Ratingagentur einer Bank ein Rating erteilt und gleichzeitig bei der Analyse berät“, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung Frank Schäffler (FDP), Mitglied des Deutschen Bundestages. „Das stinkt zum Himmel“, fasst der Finanzexperte die Erkenntnisse zusammen, die die Bundesregierung über eine lokale Ratingagentur in Berlin preisgeben musste. Die Berliner Agentur operiert zurzeit unter dem Namen „Scope Ratings GmbH“ und stellt sich mit einem Marktanteil von weniger als 1 % als „der führende europäische Anbieter unabhängiger Kreditratings“ dar.

Die Verantwortung der Bundesregierung für Fehlentwicklungen bei der Greensill Bank in Bremen reicht offenbar weiter, als bisher bekannt. Dies lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler u. a. und der Fraktion der FDP im Bundestag schließen. Die Antwort deckt neue Tatsachen zur Bankinsolvenz auf.

So wichtig die gegebenen Antworten der Bundesregierung auch sind – auf viele Fragen bleibt die Bundesregierung eine Antwort schuldig. Dies geht aus der der Bundestag-Drucksache (BT-Drucksache 19/30208) vom 1. Juni 2021 hervor: “Reaktionen der Bundesregierung auf das Rating der Greensill Bank AG”.

Die Greensill Bank hatte nicht nur einen Aufsichtsratsvorsitzenden, der zugleich auch Investor und Beirat derjenigen Ratingagentur war, die ein geschöntes Rating vergab, sondern stützte sich auch noch auf “Scope Risk Solutions”, um Kreditanalysen durchzuführen.

“Der Jahresabschlussprüfer der Greensill Bank berichtete im Prüfungsbericht 2019 über die Auslagerung ‘Erstellung und laufende Überwachung von Kreditanalysen’ an die Scope Risk Solutions GmbH, eine Schwestergesellschaft der Scope Ratings GmbH und zugleich Tochterfirma der Scope SE & Co. KGaA (Scope Group)”, schreibt die Bundesregierung.

Damit ist klar, dass sich bei der Greensill Bank die Interessenkonflikte maximierten: Scope Risk Solutions GmbH “analysierte” für die Greensill Bank die Kreditrisiken, zugleich wurde aber das Ergebnis dieser Arbeit durch die Scope Ratings GmbH selbst beurteilt. Scope lieferte Risikomanagement und beurteilte anschließend, wie gut dieses ist – und das auch noch “kontrolliert” durch denselben Aufsichtsrat bzw. Beirat.

Die Prüfungsberichte der Greensill Bank sind nicht öffentlich verfügbar, so dass Gläubiger auf das Einschreiten der Bundesregierung bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angewiesen waren, die Zugang zu den Prüfungsberichten hatten.

Ein wichtiges Warnsignal wurde übersehen: Es gab 2019 nicht nur das Rating “A-” der Scope Ratings GmbH, das veröffentlicht wurde, sondern auch ein Rating der zum Prüfungsverband deutscher Banken gehörigen GBB-Rating in Köln, das nicht veröffentlicht wurde. Zweifellos kannte der frühere Geschäftsführer des Prüfungsverbandes, Eberhard Kieser, “seine” Ratingagentur auch noch, als er im Aufsichtsrat der Greensill Bank neben dem Investor der Ratingagentur Scope Verantwortung trug. Da dieses nicht veröffentlicht wurde, liegt die Vermutung nahe, dass es für die Greensill Bank nicht vorteilhaft war, dieses Rating ebenfalls zu veröffentlichen.

“Gemäß § 10 Abs. 4 der Verordnung über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH müssen CRR-Kreditinstitute für die Berechnung der Beiträge zur Entschädigungsreinrichtung alle auf sie bezogenen aktuellen Ratings übermitteln. Entsprechend wurden für die Beitragsberechnung 2020 der Greensill Bank die Ratings der Scope Ratings GmbH und der GBB-Rating herangezogen”, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Das Ergebnis dieser Berechnung würde u.a. Rückschlüsse auf das von GBB-Rating erteilte Rating erlauben, das der BaFin bekannt gewesen sein musste. Statt den von der Greensill Bank geleisteten Beitrag zur Entschädigungseinrichtung aber offenzulegen, stellt die Bundesregierung diese Information unter Geheimschutz.

Dass es in Deutschland 2019 kaum private Banken gab, die besser als die Greensill Bank geratet waren, darüber will die Bundesregierung keinen Überblick gehabt haben: “Eine vergleichende Auswertung öffentlich zugänglicher Ratings für alle privaten deutschen Banken wird nicht auf Monatsbasis vorgenommen.” Der Informationsgehalt des Ratings ergibt sich aber gerade aus der relativen Einordnung auf der ordinalen Ratingskala – somit zeigt sich aus der Antwort der Bundesregierung, bei der sie sich auf die Angaben der BaFin stützt, den Nutzen und die Funktionen des Ratings nicht verstanden zu haben und offenbar auch in der Aufsicht nicht einzusetzen.

So werden auch die Daten aus dem Central Repository (CEREP) der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) von der deutschen Aufsicht nicht genutzt. Das CEREP soll alle Ratingdaten bereithalten: “Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das zentrale Register mit statistischen Daten zu Ratingagenturen (CEREP) liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich der ESMA und damit außerhalb des Aufsichtsbereichs der BaFin.” Die Bundesregierung vermag daher nicht einmal eine Antwort darauf zu geben, wer genau und unter welchen Aspekten die von Scope an das CEREP gelieferten Daten überhaupt prüft.

Die Bundesregierung zeigt sich auch “blank” bei den Fragen, welche Rolle die Ratings von Scope bei den Kommunen für ihre Geldanlagen bei der Greensill Bank darstellten oder ob Kommunen oder andere öffentliche Einrichtungen eine alternative Meinung bzw. ‚private Ratings‘ (gemäß CRAR) zur Greensill Bank eingeholt haben. “Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.” Mithin gab es kein Bewusstsein bei der Bundesregierung über die weitreichenden Konsequenzen der von ihr zugelassenen Zustände bei der Greensill Bank.

So fehlte es an Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz vor Interessenkonflikten bei Scope: “Die parallele Tätigkeit von Scope Ratings GmbH und Scope Risk Solutions GmbH für die Bank bzw. die Greensill Gruppe war der BaFin seit Eingang des finalen Berichts zu der bei der Greensill Bank durchgeführten Einlagensicherungsprüfung des Prüfungsverbands deutscher Banken (PdB) am 15. Juni 2020 bekannt.”

Außerdem war die BaFin nicht den personellen Verquickungen nachgegangen: “Aus Presseartikeln erlangte die BaFin im März 2021 Kenntnis von einer Berater-Tätigkeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Greensill Bank für die Scope Group.” Dass im Aufsichtsrat der Greensill Bank auch der langjährige Vorstand des Prüfungsverbands deutscher Banken saß, wird nicht einmal erwähnt.

“Rückblickend kann das Bestehen von sich aus den vorgenannten Sachverhalten möglicherweise ergebenden Interessenskonflikten zwischen der Scope Group und der Greensill Bank nicht ausgeschlossen werden”, so das Fazit der Bundesregierung, deren Regierungsmitglieder vielfältige Kontakte zu den zahlreichen Beirats- und Aufsichtsratsmitgliedern von Scope hatten.

Mehr zum Thema „Scope Ratings“ auch auf RATING.REPAIR.

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Prominenz verlässt Scope?

Von Dr. Oliver Everling | 29.Juni 2021

Die Scope SE & Co. KGaA, die Muttergesellschaft der in den Greensill-Skandal verwickelten Scope Ratings GmbH, lädt ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Am Dienstag, dem 20. Juli 2021 sollen einige Entscheidungen fallen. Was nach Routine aussieht, wirft doch Fragen auf.

Geplant ist auch die Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020, nach der allein schon Georg Graf Waldersee, zugleich auch Aufsichtsratsvorsitzender der durch den Wirecard-Skandal krisengeschüttelten Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 80.000 € für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrates im Jahr 2020 erhalten soll – auch wenn die kleine Unternehmensgruppe der Ratingagentur in den letzten fast zwei Jahrzehnten noch nie Gewinne erwirtschaftete.

„Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus Herrn Georg Graf Waldersee, Herrn Carsten Dentler, Herrn Sebastian Canzler und Herrn Eberhard Vetter. Die Wahlperiode für die Vorbezeichneten endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung vom 20. Juli 2021″, heißt es in der Einladung. Der Aufsichtsrat der Scope SE & Co. KGaA setzt sich (bisher) aus vier Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt nun folgende Personen zur Wahl zu Mitgliedern des Aufsichtsrates vor: (1) Frau Inès de Dinechin, wohnhaft in Suresnes, Frankreich, von Beruf Senior Advisor Financial Markets, (2) Herrn Carsten Dentler, wohnhaft in Bad Homburg, von Beruf Geschäftsführer einer Beratungsgesellschaft für Beteiligungen im Infrastruktursektor, (3) Herrn Sebastian Canzler, wohnhaft in München, von Beruf Geschäftsführer einer Beteiligungsgesellschaft, und (4) Herrn Eberhard Vetter, wohnhaft in Nauheim, von Beruf Leiter Kapitalanlagen RAG-Stiftung.

Was ist aber mit Georg Graf Waldersee, der als Aufsichtsratsvorsitzender sowohl bei der Scope SE & Co. KGaA, als auch bei der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verantwortung trägt? Dem Wortlaut der Einladung folgend steht seine Wiederwahl nicht an. Verlässt ein Prominenter die Scope SE & Co. KGaA ohne weiteren Kommentar?

Kommentarlos war auch schon Maurice Thompson, der Aufsichtsratsvorsitzende der Greensill Bank AG nach der Insolvenz gegangen, zugleich auch Investor und Beirat der Scope SE & Co. KGaA. Sein Foto, sein Name und seine Rolle bei der Ratingagentur wurden ohne jeden Dank oder Begründung von der Website der Agentur entfernt.

Nachdem in dem System der Scope SE & Co. KGaA aus Aufsichtsräten, Vorständen, Geschäftsführungen, Kuratorien, Beiräten und Botschaftern keine Frauen mehr zu finden waren, sollen nun wieder Frauen einziehen; zunächst nur eine, für eine zweite soll der Aufsichtsrat erst noch von vier auf sechs Mitglieder erweitert werden.

Der Charakter der Ratingagentur als ein lokaler Anbieter in Deutschland bleibt durch die Veränderungen unberührt. So bleibt die Kontrolle in Deutschland erhalten.

Für Kontrolle soll auch ein Wechsel in der Prüfungsgesellschaft sorgen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2021 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu wählen. Zuvor war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, ebenfalls in Berlin, verantwortlich.

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Chinesische Unternehmen lassen Vorsicht walten

Von Dr. Oliver Everling | 29.Juni 2021

Der Ausbruch der Corona-Pandemie veranlasste chinesische Unternehmen im vergangenen Jahr, ihr Kreditmanagement zu verschärfen, um ihre Liquidität zu verbessern und in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld zu bestehen, berichtet der Kreditversicherer Coface. Die chinesische Wirtschaft wuchs nach Angaben von Coface im Jahr 2020 um 2,3% und war damit die einzige große Volkswirtschaft, die ein Wachstum verzeichnete.

Demnach dominieren verkürzte Kreditlaufzeiten für Zahlungen die chinesische Unternehmenslandschaft: 54% der Befragten bitten ihre Kunden innerhalb von bis zu 60 Tagen zur Kasse, das sind 12% mehr als noch im Jahr 2019. Die durchschnittliche Zahlungsfrist sank um 11 Tage, von 86 Tagen im Jahr 2019 auf 75 Tage im Jahr 2020. Die restriktivsten Branchen mit den kürzesten Zahlungsfristen sind Holz (55 Tage), Textil (58 Tage) und Transport (62 Tage). Zu den Sektoren, die am großzügigsten sind, gehören neben dem Baugewerbe (101 Tage) der Energiesektor (99 Tage) und die Papierindustrie (85 Tage).

Im Jahr 2020 erlebten weniger Unternehmen Zahlungsverzögerungen: 57% der Befragten berichteten von überfälligen Zahlungen, gegenüber 66% im Jahr 2019. Mögliche Gründe sind staatliche Unterstützungen in Form von Steuererleichterungen, Kreditbürgschaften und der Verzicht auf Kreditzinsen. Zusätzlich meldeten 11 von 13 Branchen einen Rückgang der Dauer von Zahlungsverzögerungen. Ausnahmen hiervon waren der Einzelhandel, wo es keine Veränderung gab (im Schnitt 76 Tage) und das Baugewerbe, wo ein Anstieg der durchschnittlichen Zahlungsverzögerung von 109 auf 117 Tage zu verzeichnen war.

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Mehr Vertriebseffizienz der genossenschaftlichen Banken im Ratenkreditgeschäft

Von Dr. Oliver Everling | 29.Juni 2021

Die Hypoport SE und die TeamBank AG werden zukünftig beim Ratenkredit für Verbraucher durch ein Joint Venture kooperieren, dem Gemeinschaftsunternehmen GENOFLEX. Die TeamBank verfügt mit Vertragsbeziehungen zu 90% aller genossenschaftlichen Banken in Deutschland über ein breites Vertriebsnetzwerk. Hypoport bringt seine Erfahrung im Plattformgeschäft ein. Die Gründung des Joint Ventures, an dem Hypoport 30% und die TeamBank 70% halten werden, steht noch unter dem Vorbehalt der Prüfung durch Behörden.

Über das Gemeinschaftsunternehmen können teilnehmende genossenschaftliche Banken zukünftig ihren Kundinnen und Kunden – sofern kein passendes easyCredit Angebot vorliegt – ein Alternativangebot unterbreiten. Dabei stammen diese Angebote sowohl von anderen genossenschaftlichen Banken als auch von Finanzinstituten außerhalb des genossenschaftlichen Bankensektors. Die voraussichtlich bis Mitte 2022 andauernde Pilotphase startet spätestes zum vierten Quartal 2021 mit den ersten genossenschaftlichen Instituten.

Christian Polenz, Chief Customer Officer der TeamBank, führt aus: „Wir freuen uns, durch das Joint Venture mit Hypoport die Kooperation mit unseren Partnerbanken aus der genossenschaftlichen FinanzGruppe zukünftig noch wirkungsvoller gestalten zu können. Im Rahmen unseres ganzheitlich gedachten Liquiditätsmanagements eröffnen wir damit den Kundinnen und Kunden der Genossenschaftsbanken weitere Optionen und sorgen so für ein durchgehend attraktives Beratungserlebnis vor Ort. Für unsere Partnerbanken ist gleichzeitig wertvolle Vertriebszeit gesichert. Eine echte Win-Win-Situation.“

Jens Fehlhauer, Generalbevollmächtigter der Hypoport SE für den genossenschaftlichen Bankensektor ergänzt, „Ich freue mich, dass wir mit GENOFLEX einen weiteren Schritt zur Sicherung der Kundenbedürfnisse für die genossenschaftliche FinanzGruppe geschaffen haben. Mein besonderer Dank gilt dem gesamten Projektteam. Innerhalb kürzester Zeit ausschließlich remote eine solche Plattform zu konzipieren und zur Pilotreife zu bringen, war eine einmalige Spitzenleistung aller Beteiligten.“

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Weng Fine Art stärkt das Eigenkapital

Von Dr. Oliver Everling | 28.Juni 2021

Der Vorstand der Weng Fine Art AG berichtet nach Zustimmung des Aufsichtsrats über den Beschluss, das Volumen des am 2. Mai 2021 gemeldeten Programms zum Verkauf eigener Aktien von bis zu 100.000 Stück auf den gesamten Bestand von 150.000 eigenen Aktien (entsprechend rund 5,45% des Grundkapitals) auszuweiten. Die Veräußerung soll weiterhin unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und prospektfrei erfolgen, wobei der Veräußerungspreis den Aktienkurs im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse nicht wesentlich unterschreiten wird.

Aufgrund der Erhöhung des Volumens würde sich das Eigenkapital der Gesellschaft, bei einer vollständigen Veräußerung der eigenen Aktien, um etwa EUR 5 Mio. erhöhen – bisher erwartet waren Einnahmen von EUR 3 – 4 Mio. Derzeit sind die eigenen Aktien mit einem Wert von lediglich EUR 150.000 in der Bilanz ausgewiesen. Die Veräußerung soll im 3. und 4. Quartal 2021 erfolgen.

Die Platzierung der eigenen Aktien wird das Eigenkapital der Weng Fine Art AG wesentlich erhöhen und ihr darüber hinaus die Möglichkeit geben, weitere Fremdmittel aufzunehmen. Diese Mittel sollen vor allem der Finanzierung des Erwerbs von verschiedenen Beteiligungen im digitalen Kunstmarkt dienen, die Weng Fine Art ofzu einem wichtigen Player im digitalen Kunstmarkt machen. Durch die Veräußerung der letzten 150.000 Aktien aus dem Treasury Stock wird zudem der Streubesitz im Aktionariat deutlich vergrößert, was auch zu höheren Aktienumsätzen an den verschiedenen Börsen führen kann.

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JDC Group übernimmt MORGEN & MORGEN

Von Dr. Oliver Everling | 23.Juni 2021

Die Jung, DMS & Cie. AG, eine 100 Prozent-Tochter der JDC Group AG, hat einen Kaufvertrag zum Erwerb von 100% der Anteile an der MORGEN & MORGEN GmbH unterzeichnet (Barkaufpreis aus Eigenmitteln). Die 48 Mitarbeiter von MORGEN & MORGEN, darunter 10 Versicherungsmathematiker, analysieren laufend knapp 20.000 Versicherungstarife aller deutschen Versicherer und machen MORGEN & MORGEN zu einem der drei führenden Datenanalyse- und Vergleichssoftwareanbietern in Deutschland. Der Abschluss der Transaktion wird bereits für August 2021 erwartet. Über den Kaufpreis und sonstige Modalitäten wurde Stillschweigen vereinbart.

Für interne Versicherungsvergleiche und Analysen, Ratings und Rankings greifen Produzenten regelmäßig auf Daten und Berechnungen von MORGEN & MORGEN zu. Zudem hat MORGEN & MORGEN mit „VOLATIUM“ einen einheitlichen Standard für umfassende Transparenz und Vergleichbarkeit von Renditewahrscheinlichkeiten aller deutschen Altersvorsorgeprodukte entwickelt. Die Unternehmens- und Produktratings von MORGEN & MORGEN gehören zu den führenden im deutschen Markt.

„Die Angebote von MORGEN & MORGEN und JDC sind komplementär und lassen sich in Beratung und Vertrieb ideal kombinieren“, heißt es aus der JDC Group AG. „Dabei bleibt die JDC Plattform wie bisher eine offene Plattform. Die MORGEN & MORGEN Tools werden in die JDC Plattform integriert, JDC wird aber – wie bisher auch – zusätzlich mit anderen Vergleichsanbietern zusammenarbeiten.“

MORGEN & MORGEN selbst wird als Unternehmen im JDC Konzern eigenständig sein und sich weiter auf unabhängige Datenanalyse und Softwareentwicklung konzentrieren. Die neuen Produkte, die aus der Zusammenarbeit von JDC und MORGEN & MORGEN entstehen, werden als MORGEN & MORGEN Produkte auch zukünftig offen am Markt verfügbar sein. MORGEN & MORGEN wird Schwestergesellschaft des Maklerpools der Jung, DMS & Cie. und des Beratungshauses FiNUM und behält eine eigenständige Geschäftsleitung ohne Personenidentität mit JDC-Management.

Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der JDC Group ergänzt: „Ich bin vom Potenzial unserer neuen Beteiligung voll überzeugt, eröffnet sie uns doch den Weg in die Datenanalyse und Beratung von Produktpartnern. Mir ist aber auch wichtig: für ein Unternehmen wie MORGEN & MORGEN ist die Unabhängigkeit und Unbeeinflussbarkeit Voraussetzung für die Existenz. Das wissen und respektieren wir. MORGEN & MORGEN wird deshalb trotz Zugehörigkeit zum JDC Konzern langfristig eigenständig und unabhängig bleiben. Die Neutralität der Daten- und Vergleichsplattform von MORGEN & MORGEN wird zu keiner Zeit gefährdet sein. Das sichern wir allen bisherigen und zukünftigen Kunden der MORGEN & MORGEN fest zu!“

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FERI mit Bestnote von MSCI ESG Research

Von Dr. Oliver Everling | 23.Juni 2021

Im Zuge der strategischen Neuausrichtung zentraler Investmentprozesse nach Nachhaltigkeitsaspekten bietet FERI den Fonds „FERI Sustainable Quality“ (vorher „FERI Global Quality“) künftig als Artikel 8-Produkt gemäß der EU-Transparenzpflicht für nachhaltige Finanzprodukte an, berichtet Antje Biber, Leiterin des FERI SDG Office.

Das Fondsmanagement des „FERI Sustainable Quality“ verpflichtet sich entsprechend der neuen EU-Richtlinie zur Offenlegung der Nachhaltigkeitsaspekte bei der Aktienauswahl. FERI folgt dabei einer umfassenden und unabhängigen Bewertungsmethode, die neben Ausschlusskriterien, etwa für ethisch kontroverse Branchen und CO2-intensive Industrien, ein eigenes Scoring-Modell verwendet.

Fnanziell relevante Nachhaltigkeitsmerkmale sollen analysiert und mit den quantitativen und qualitativen Bewertungen der wichtigsten Datenanbieter abgeglichen werdends. Mit dieser Methodik geht FERI deutlich weiter als die im Markt angebotenen ESG-Ratings. „Wir sehen uns genau an, wie gut ein Unternehmen ethische, soziale, ökologische und Governance-bezogene Risiken bewältigt. Diese Analyse hat maßgeblichen Einfluss auf unsere Renditeerwartung und die Portfolioallokation“, sagt Lars Konrad, Fondsmanager des „FERI Sustainable Quality“ und Leiter Globale Aktien bei der FERI (Schweiz) AG.

Der Fonds fokussiert sich auf profitable und wachstumsstarke Unternehmen aus dem Anlageuniversum des MSCI World Index, die ein ausgeprägtes Nachhaltigkeitsprofil aufweisen. So haben sich etwa 63 Prozent der im Portfolio befindlichen Unternehmen zum Pariser Klimaabkommen verpflichtet, davon 40 Prozent zum 1,5°C-Ziel. Zum Vergleich: Im Referenzindex MSCI World liegt der Anteil der Unternehmen, die nicht im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens stehen, bei 66 Prozent. Der CO2-Ausstoß innerhalb des Portfolios (pro Million Umsatz) ist 27 Prozent geringer als der innerhalb des MSCI World Index. Und der Anteil der Unternehmen, die über ein hohes Corporate-Governance-Niveau verfügen, liegt im Sustainable Quality Fonds mit 62 Prozent doppelt so hoch wie im MSCI World Index.

Erklärtes Ziel des Fondsmanagements ist zudem ein hoher Wirkungsgrad in Bezug auf die Sustainable Development Goals (SDGs) der UN. Über die Definition von 17 Zielen fördern die Vereinten Nationen eine nachhaltige Entwicklung auf ökologischen, sozialen und ökonomischen Ebenen. Mit Blick auf die Top 10 SDGs, die Maßnahmen zum Klimaschutz, die Sicherung von Grundbedürfnissen und die Reduzierung von Ungleichheit umfassen, schneidet der Fonds jeweils deutlich besser ab als der Referenzindex. Insgesamt erhält der Fonds die Höchstbewertung AAA („Leader“) durch MSCI ESG Research. Der MSCI World Index kommt dagegen nur auf A-Rating („Average“). „Die investierten Unternehmen werden von uns laufend überwacht, um sicherzustellen, dass das Portfolio nicht nur die Ertragserwartungen, sondern auch die Nachhaltigkeitsziele erfüllt“, ergänzt Konrad.

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