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Pflichten für freie Finanzvermittler
Von Dr. Oliver Everling | 9.September 2010
Die Aufklärung privater Anleger über Ratings lässt oft zu wünschen übrig. Oft werden Produkte angeboten, ohne zugleich auch über die von unabhängigen Agenturen erteilten Ratings zu informieren. Da Verbraucher kaum alle relevanten Ratingagenturen kennen können, bleibt dann eine wichtige Informationsquelle unbeachtet. Vielfach fängt die mangelnde Einsicht in Ratings bereits beim Finanzvermittler an. Eine Professionalisierung von Finanzvermittlern ist daher dringend erforderlich. Welche Fehlsteuerungswirkungen möglich sind, wenn über erteilte Ratings nicht richtig informiert wird, zeigte nicht zuletzt auch die globale Finanzkrise.
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hält den geplanten Gesetzentwurf zur Reform des Grauen Kapitalmarktes für einen weiteren, wichtigen Schritt hin zum verbesserten Anlegerschutz. Langfristig müsse eine dauerhafte Überwachung der freien Finanzvermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) angestrebt werden.
Nach dem Gesetzentwurf müssen alle freien Finanzvermittler künftig eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, ausführliche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen sowie einen Sachkundenachweis erbringen.
„Anleger vertrauen auf die Expertise ihres Finanzberaters – dieses Vertrauen muss auch durch die Einhaltung formaler Anforderungen geschützt werden. Über die geplanten gesetzlichen Anforderungen hinaus muss es jetzt im eigenen Interesse der freien Finanzvermittler sein, branchenweite Verhaltensregeln für eine seriöse Finanzberatung zu definieren“, empfiehlt Günter T. Schlösser, Vorstandsvorsitzender des VuV. So verpflichten sich beispielsweise die Mitglieder des VuV zur Einhaltung eines Ehrenkodexes, um einen überdurchschnittlichen Qualitätsstandard in der Beratung und Vermögensverwaltung für ihre Kunden sicherzustellen.
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