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Qualitätssiegel gewinnen an Bedeutung

Von Dr. Oliver Everling | 13.September 2010

„Offen und transparent zu kommunizieren“, sagt Kurt Bürkin, Mitglied der Geschäftsführung der exameo GmbH, Frankfurt, „ist für Banken nicht nur eine Frage des Verbraucherschutzes.“ Bürkin (http://www.exameo.de/) sprach im MontagsMeeting des eff Europäisches Finanz Forum e.V. in Frankfurt am Main zum Thema „Anforderungen an die Informationen über Finanzprodukte und –dienstleistungen“.

Als Nicht-Finanzexperte könne man mit vielen Produktbeschreibungen nicht viel anfangen. Wendungen wie „diskretionärer freier Cashflow“, „Bottom-up-Ansatz“, „7stufiger Due-DIlligence-Prozess“ usw. – anhand solcher und weiterer Formulierungen macht Bürkin deutlich, wie weit die Realität der Produktbeschreibung bei Banken noch von der verständlicher Sprache für private Anleger entfernt seien.

870 Zeichen in lesbarer Schrift versus 9.000 Zeichen im Kleingedruckten, das sei ein weiteres Beispiel für Schieflagen in der Kommunikation. Kunden entziehen Banken das Vertrauen, da Banken die Erwartungen von Kunden nicht erfüllen. Informationen von Finanzprodukten und –dienstleistungen sind sehr oft unklar, unverständlich und unvollständig.

Die Transparenz bei Kosten und Preisangaben ist unzureichend. Bisher gibt es keine Zertifizierungen und Normen für Produkte und Dienstleistungen, die einen einheitlichen Standard sichern würden. Das Ziel für Finanzdienstleistungsunternehmen muss es daher sein, nicht mehr, sondern verständlichere Informationen zur Verfügung zu stellen.

IN mehreren Gesetzen und Verordnungen werden Klarheit und Verständlichkeit von Informationen, Werbebroschüren, Vertragsinhalten etc. seit einigen Jahren bereits gefordert: BGB, WpHG, WpOVerOV sind Beispiele dafür. Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind nach § 31 verpflichtet, Kunden rechtzeitig und in verständlicher Form Informationen zur Verfügung zu stellen, die angemessen sind, damit die Kunden nach vernünftigem Ermessen die Art und das Ausmaß von Risiken beurteilen können.

Bürkin geht auf die jüngsten Entwicklungen ein, die zwingend auf Finanzdienstleister zukommen. Nach der UCITS-IV Richtlinie werden Key Investor Information (KII) ab Juli 2011 den vereinfachten Fondsprospekt ablösen. Geplant ist eine Prospektrichtlinie mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Angaben sowie eine Regelung für Anlageprodukte für Kleinanleger (PRIP – Packaged Retail Investment Products). Es wird einen einheitlichen „Beipackzettel“ für alle Anlageprodukte geben.

86 % der Berater sagen, dass sie mit den Produktinformationen überfordert sind, zeigt Bürkin das Problem auf, das nicht erst beim Endkunden bzw. Anleger, sondern schon beim Berater aufgeworfen sei. Auch bei Finanzprodukten werde daher immer stärker darauf gedachte, dass Qualitätssiegel vorhanden seien.

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