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RATING EVIDENCE ist qualifizierter Anleger
Von Dr. Oliver Everling | 27.Mai 2010
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt die Eintragung der RATING EVIDENCE GmbH (http://www.rating-evidence.com/) in das Register für qualifizierte Anleger gemäß § 27 WpPG. Damit entspricht sie dem Antrag der Gesellschaft auf Registrierung als qualifizierter Anleger im Sinne des § 2 Nr. 6 d) und Nr. 7 i.V.m. § 27 WpPG. Die Eintragung erfolgte zum 27. Mai 2010 und gilt für die Dauer eines Jahres.
Die BaFin weist darauf hin, dass der RATING EVIDENCE GmbH mit Eintragung als qualifiziertem Anleger Wertpapiere gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 WpPG uneingeschränkt prospektfrei angeboten werden können. Solche Angebote werden von der BaFin weder auf Seriosität noch auf Bonität geprüft (http://www.bafin.de).
Die im Rahmen der Antragstellung gemachten Angaben werden durch die BaFin verarbeitet. Die im Anlegerregister eingetragenen Daten können bis zu ihrer Löschung von einem Emittenten eingesehen werden, wenn dieser glaubhaft macht, dass die Einsichtnahme erforderlich ist, um sicherzustellen, dass das Angebot nur qualifizierten Anlegern unterbreitet wird.
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