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Rating nach dem „Recht auf Vergessen-werden“
Von Dr. Oliver Everling | 9.Februar 2021
Ratings können nur so aussagefähig sein, wie die Daten und Erkenntnisse, die in den Ratingprozess einfließen. Daher sind Quantität und Qualität der Löschung von Daten für Anwendungen relevant, die sich auf Ratings stützen. Die Statistik zeigt, in welchem Umfang vom „Recht auf Vergessen-werden“ Gebrauch gemacht wird, also Daten der Vergangenheit gelöscht werden, die sonst weiterhin auf den Suchmaschinen gezeigt würden.
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Themen: Forensisches Rating, Personalrating, Privatkundenrating | Kommentare deaktiviert für Rating nach dem „Recht auf Vergessen-werden“
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