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Rating- und Steuerrisiken aus Zinsschrankenregelungen

Von Dr. Oliver Everling | 7.November 2012

„Effektive Steuersätze von über 100 % sind möglich“, berichtet Dr. Hans Weggenmann über aktuelle steuerliche Herausforderungen bei Unternehmensfinanzierungen. Dipl.-Kfm. Dr. Hans Weggenmann ist Steuerberater, Partner und gehört der Leitung des Geschäftsbereichs Steuern bei Rödl & Partner in Nürnberg an. Weggenmann sprach bei der WSF Jahrestagung „Umbruch in der Kreditkultur“, die von Prof. Dr. Dirk Schiereck von der Technischen Universität Darmstadt moderiert wurde.

Weggenmann skizziert das Steuerrisiko, das aus den aktuellen Zinsschrankenregelungen ergibt. Demnach kann die Steuerlast von Unternehmen den erzielten Gewinn nicht nur aufzehren, sondern sogar übersteigen. Die rechtlichen Grundlagen für eine mehr als 100 % Besteuerung wurden durch § 4h und § 8a Abs. 1. S. 1 KStG geschaffen. Zinsaufwendungen sind demnach abziehbar, soweit diesen Zinserträge gegenüberstehen. Ist die Differenz aus Zinserträge und Zinsaufwand nicht größer als Null, kommt eine Freigrenze bei einem negativen Zinssaldo von weniger als 3 Mio. € zum Tragen. Ist das negative Ergebnis größer und gehört das Unternehmen nicht einem Konzern an, stellt sich die Frage nach der Gesellschafterfremdfinanzierung. Wenn weniger als 10 % des Nettozinsaufwandes auf Verbindlichkeiten gegenüber wesentlich beteiligten Gesellschaftern entfallen, sind die Zinsaufwendungen voll abziehbar.

Bei Konzernunternehmen ist ansonsten zu prüfen, ob eine Escape-Klausel greift. Diese greift, wenn die Eigenkapitalquote des Betriebs die Eigenkapitalquote des Konzerns um nicht mehr als zwei Prozentpunkte unterschreitet. Ist die Klausel nicht anzuwenden, dann fällt der Zinsaufwand unter die Zinsschranke, nach der der Abzug der Zinsaufwendungen auf 30 % des EBITDA beschränkt wird.

Durch die Zinsschranke ist die Krisenverschärfung vorprogrammiert: Wenn beispielsweise aus dem operativen Geschäft ein Gewinneinbruch durch Auftrags- bzw. Absatzeinbruch zu einem niedrigeren EBITDA führt, erhöhen sich die Risikoprämien der Banken für Fremdkapital. Die höheren Zinsforderungen der Banken sind aber nur eingeschränkt steuerlich abzugsfähig. Entsprechend erhöht sich die Steuerbelastung trotz Gewinnrückgang oder sogar Verlust. Diese Verminderung der Liquidität macht weitere Kredite erforderlich. Diese erhöhen unmittelbar die Zinsbelastung des Unternehmens und mittelbar verschlechtern sie die Bonität und erhöhen damit erneut die Zinsbelastung, die zu noch höheren Steuern führt. Weggenmann zeigt auf der Jahrestagung auf, wie die Zinsschranke zur Krisenverschärfung führen kann.

„Es kann ein Teufelskreis in Gang kommen“, warnt Weggenmann. Darüber hinaus kommt Weggenmann auf die Vermeidung gewerbesteuerlicher Mehrbelastungen, die Optimierung durch hybride Finanzierungsinstrumente, die Optimierungsmöglichkeiten bei Akquisitionsfinanzierungen, geeignete internationale Standorte für Konzernfinanzierung (Cash Pooling), Vermeidung von Quellensteuerrisiken und die Konsequenzen einer Finanztransaktionssteuer sowie die Zukunft der Abgeltungssteuer zu sprechen.

Themen: Mittelstandsrating, Unternehmensrating | Kommentare deaktiviert für Rating- und Steuerrisiken aus Zinsschrankenregelungen

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