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Ratingqualität als Anreizproblem
Von Dr. Oliver Everling | 28.Oktober 2009
In der aktuellen Ausgabe 11/2009 der Zeitschrift „FINANZ BETRIEB“ (http://www.finanz-betrieb.de/) befasst sich Dr. Philipp Heldt-Sorgenfrei, Kiel, mit der Ratingqualität als Anreizproblem. Beim impliziten Overriding verbessert der Kundenbetreuer das Rating eines Kredites, indem er Ermessenspielräume insbesondere bei der intersubjektiv schwer nachprüfbaren qualitativen Kreditbeurteilung ausnutzt. Dadurch wird die Prognosekraft des Rating beeinträchtigt.
„Um dies zu vermeiden,“ argumentiert Heldt-Sorgenfrei, „muss die erfolgsorientierte Vergütung eines Kundenbetreuers vom Ergebnis des Rating unabhängig sein. Dies kann erreicht werden, indem der Kundenbetreuer am Konditionsbeitrag des Kredites vor Risikokosten beteiligt wird und im Gegenzug anteilig mit schlagend gewordenen Kreditverlusten belastet wird.“ Für den Zeitpunkt und die Höhe der Erfolgsbeteiligung sind nicht buchhalterische bzw. kalkulatorische Zinserträge maßgeblich, schreibt Heldt-Sorgenfrei, sondern der Zeitpunkt und der Betrag der störungsfreien Leistung des Kunden.
Durch diese Gestaltung der Bemessungsgrundlage werde ein hohes Ausmaß an Objektivität und Transparenz erreicht. Die Leistungsäquivalenz des Vergütungssystems sei zum einen über die Qualität der Ausfallprognose durch den Kundenbetreuer gegeben, sie werde zum anderen über seine Marketing-Anstrengungen bei der Durchsetzung eines für die Bank vorteilhaften Kreditzinses hergestellt. „Die Voraussetzungen für die risiko- und erfolgsorientierte Vergütung sind somit von Kundenbetreuer grundsätzlich beeinflussbar,“ stellt Heldt-Sorgenfrei fest, „wenngleich die Zusammenhänge nicht deterministischer, sondern stochastischer Natur sind.“
Das von Heldt-Sorgenfrei dargestellte Anreizsystem entspricht den Anforderungen an die Verlustbeteiligung und der Langfristigkeit erfolgsorientierter Vergütungssysteme, wie sie in den MaRisk formuliert werden . Das Anreizsystem ist jedoch nicht per se konfliktfrei. „Die Konflikte, die zu dem Phänomen des implizten overriding führen, werden möglicherweise auf andere Kriegsschauplätze, insbesondere auf die Bemessung und die Allokation der risiko- und erfolgssensitiven Vergütung, verlagert. Es handelt sich dem Wesen nach um verdeckte Verteilungsprobleme,“ räumt Heldt-Sorgenfrei ein, „die nunmehr offen zutage treten. Wir gehen davon aus, dass solche Verteilungsprobleme lösbar sind. Entscheidendes Anliegen dieses Beitrages ist, Möglichkeiten aufzuzeigen, die Qualität der Risikomessung aus derartigen Konflikten herauszuhalten.“ Heldt-Sorgenfrei vermutet daher, dass über eine objektivierte Verlustbeteiligung des Kreditkundenbetreuers zu einem sachlichen Umgang mit dem häufig stark emotional besetzten Thema „Kreditausfälle“ zurückgefunden werden kann.
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