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Rechtsunsicherheit für gesetzlich Versicherte

Von Dr. Oliver Everling | 27.März 2012

Die Gesetzliche Krankenversicherung birgt einen Euphemismus: Obwohl das Wort „gesetzlich“ auf Recht und Ordnung weist, sind die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung unsicher. Was nach den Buchstaben des Gesetzes „recht“ ist, vermag gegen das Rechtsgefühl von Patienten zu verstoßen, die auf Leistungen ihres Versicherers angewiesen sind.

Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH und Betreiber von gesetzlicheKrankenkassen.de, berichtet auf dem 3. VorsorgeFachForum in Frankfurt am Main über die Entwicklung seit 1. Januar 2009, als der Einheitsbeitragssatz einführte. Differenzierung sollte zwischen den Kassen in erster Linie über Leistung erfolgen. „Schau auf Qualität“, sei damals die Devise gewesen, berichtet Adolph. Aber welche Unterschiede gibt es eigentlich und welche sind für persönlich relevant?

Leistungen müssen „ausreichend“ sowie „zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Eine Behandlung darf „das Maß des Notwendigen“ nicht überschreiten – so die Vorgaben des SGB V. Schwammige Formulierungen und oft Auslegungsfragen dominieren daher die gesetzliche Krankenversicherung. Allgemein Pflichtleistungen (ca. 96 %), untersagte Leistungen und mögliche Mehrleistungen – letztere müssen Gegenstand jedes Vergleichs gesetzlicher Krankenversicherer sein.

„Woher weiß ein Versicherter überhaupt, dass eine zusätzliche Leistung angeboten wird?“ Adolph verweist auf die Satzung der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Viele Mehrleistungen werden außerhalb der Satzung erbracht, z.B. auf Basis eines Vorstandsbeschlusses. Adolph stellt daher in Frage, wie Versicherte überhaupt geeignet verschiedene Versicherer vergleichen können.

Durch Kassensuche GmbH werden daher über 1.000 Merkmale untersucht und ausgewertet. Geschäftsstellen, Servicezeiten, Servicequalität, Naturheilverfahren, alternative Medizin, Bonusprogramme, Vorteilsprogramme, Wahltarife, integrierte Versorgung (z.B. Chroniker), Gesundheitsprogramme, zusätzliche Leistungen und Auslandsservice gehören zu den abgefragten Leistungsbereichen. Alle Vergleich werden auf gesetzlicheKrankenkassen.de transparent gemacht.

Adolph macht den wichtigsten Unterschied zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) klar. Bei der PKV gibt es eine lebenslange Sicherheit durch tarifliche Festschreibung der Leistungen. Bei der GKV wird dagegen nichts versprochen: Jederzeit auch zum Nachteil des Mitglieds änderbare Regelungen, keine Rechtssicherheit bei den Leistungen.

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