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Rolle der Ratingagenturen bei „grünen Anleihen“
Von Dr. Oliver Everling | 5.Juli 2022
Sogenannte „grüne Anleihen“ werden von Staaten, internationalen Organisationen oder Unternehmen begeben, um Investitionen zu finanzieren, die sich positiv auf das Klima und die Umwelt auswirken.
Carsten Mumm, Chefvolkswirt bei der Privatbank DONNER & REUSCHEL, gibt einige Beispiele: So können die Installation von Solaranlagen oder der Aufbau einer emissionsarmen Fahrzeugflotte, die Entwicklung emissionsarmer Produktionsmethoden oder die Förderung von Eisenbahnprojekten in Schwellenländern unterstützt werden – also gezielte Klimaschutzmaßnahmen.
„Die Wachstumsraten des Segments sind enorm. Wurden im Jahr 2020 global etwas mehr als 300 Mrd. US-Dollar nachhaltiger Anleihen emittiert,“ berichtet der Chefvolkswirt, „lag der Wert im Jahr 2021 schon bei 500 Mrd. Für den Emittenten bietet sich im Vergleich zu einer klassischen Anleihe ein Zinsvorteil, denn Anleger beziehen neben den Faktoren Rendite und Risiko auch die Wirkung ihrer Kapitalanlage zunehmend als eigene Zielvorgabe ein und sind dafür bereit, auf ein gewisses Maß an Rendite zu verzichten.“
Nicht nur die Definition des Begriffs „Nachhaltigkeit“ ist schwierig, das gilt auch für die Festlegung der zulässigen Zielinvestments von grünen Anleihen, warnt Carsten Mumm. „Mittlerweile gibt es aber anerkannte Standards, viele Emittenten halten ihre Anleger während der Laufzeit der Anleihe über die Erreichung der vorab definierten Ziele auf dem Laufenden und lassen ihre Anleihen durch spezialisierte Rating-Agenturen überprüfen.“
So wurde zum Beispiel für die beiden im Jahr 2021 durch die Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen grünen Anleihen ein eigener Allokationsbericht veröffentlicht, dem eine exakte Zuordnung der Emissionserlöse zu „als grün anerkannten“ Ausgaben des Bundes entnommen werden kann. „Zudem wird auf Ebene der Europäischen Union gerade ein European Green Bond Standard erarbeitet, um künftig mehr Klarheit zu schaffen. Zwar wird es vermutlich nie eine hundertprozentig von allen Beteiligten akzeptierte Definition für eine nachhaltige Kapitalanlage geben. Dennoch besteht durch die Zweckbindung einer bestimmten Anleiheemission im Vergleich zur Aktienauswahl nach ESG-Kriterien eine viel gezieltere Möglichkeit, sich mit der Kapitalanlage aktiv an der notwendigen Transformation der Wirtschaft in die dekarbonisierte Zukunft zu beteiligen. Entsprechend dürfte die Nachfrage nach dem Segment weiter deutlich zunehmen und noch mehr Emittenten die Möglichkeiten dieses Segments nutzen.“
Themen: Anleiherating, Nachhaltigkeitsrating | Kommentare deaktiviert für Rolle der Ratingagenturen bei „grünen Anleihen“
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