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Rot für Rot-Rot-Grün
Von Dr. Oliver Everling | 15.April 2021
Das Bundesverfassungsgericht erklärt Mietendeckel in Berlin für nichtig. Mit heute veröffentlichten Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt:
„Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder sind nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat (Art. 70, Art. 72 Abs. 1 GG). Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 BGB abschließend geregelt hat, ist aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das MietenWoG Bln im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regelt, ist es insgesamt nichtig.“
Nun sind die Analysten gefragt, wie sich diese Entscheidung auf die Finanzmärkte auswirken wird. Das Gerichtsurteil ist schneller als von den Analysten der DZ BANK ursprünglich erwartet getroffen worden und fällt zudem sehr klar und ohne Einschränkungen aus. Für die Immobilienunternehmen werden die Experten das Urteil somit als Etappensieg.
„Allerdings darf nicht vergessen werden, dass im laufenden Jahr Bundestagswahlen anstehen und das Thema Mietpreisregulierungen damit noch mehr in den Fokus des Wahlkampfes rücken. Die politischen Mehrheitsverhältnisse in Deutschland haben sich in den letzten Wochen und Monaten spürbar verschoben, sodass eine deutlich stärke Mietregulierung auf Bundesebene nicht mehr ausgeschlossen werden kann“, warnen die Analysten. Nach dem heutigen Gerichtsurteil erkläre dies möglicherweise den verhältnismäßig moderaten Kursanstieg der mit am stärksten betroffenen Deutsche Wohnen SE, dem zweitgrößten deutschen Wohnimmobilienunternehmen.
Für die rot-rot-grüne Koalition in Berlin ist das Urteil eine rote Karte, aber nicht das letzte Spiel. Daher steht zu befürchten, dass die Bundestagswahl für populistsche Forderungen nach Mietenbegrenzung genutzt werden könnte. Würde sich Rot-Rot-Grün auf Bundesebene damit durchsetzen, könnte ein folgenschwerer Teufelskreis in Gang kommen: Die Mietenbegrenzung reduziert jeden Anreiz zum Wohnungsbau, so dass sich der Wohnraum über Jahre hin weiter verknappt, das Wohnen noch teurer macht und damit erneut den Ruf nach staatlichem Zwang noch lauter erschallen lässt.
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