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Schutz vor Anfechtung durch Insolvenzverwalter

Von Dr. Oliver Everling | 16.März 2015

Die Anfechtung einer Forderung wegen Gläubigerbenachteiligung ist bis zu zehn Jahre möglich, wenn der Gläubiger bei Bezahlung seines Schuldners gewusst haben kann, dass dadurch andere Gläubiger benachteiligt werden. Für diese Situation wartet der Kreditversicherer Coface mit einem neuen Produkt auf. Das Problem, dem Coface mit der neuen Lösung begegnet, ist komplex: In einem solchen Fall muss der Lieferant auf Aufforderung des Insolvenzverwalters das vom Kunden bezahlte Geld zurückzahlen. Ein hohes Risiko für Lieferanten: Denn der Insolvenzverwalter muss nicht beweisen, dass der Lieferant von den Schwierigkeiten seines Kunden wusste.

Eigentlich ist das betroffene Unternehmen mit einer Kreditversicherung auch da auf der sicheren Seite. Zum einen, weil es sich auf die Kreditprüfung des Versicherers stützen kann. Mit bestehendem Limit kann der Versicherungsnehmer gegenüber dem Insolvenzverwalter argumentieren, dass er durch das Limit des Kreditversicherers in der positiven Bonitätsbewertung seines Abnehmers bestätigt wurde. Zum anderen deckt die Kreditversicherung die wieder auflebende Forderung ab. „Es kann aber zu Fällen kommen, in denen die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt der Anfechtung nicht mehr ausreicht“, erklärt Dr. Thomas Götting, Regional Commercial Director der Coface. „In diesen Fällen greift die Anfechtungsversicherung.“ Sie bietet nicht erst Schutz im schlimmsten Fall durch die Schadenleistung. Sie deckt auch die Kosten für die rechtliche Abwehr der Anfechtung.

Hintergrund: In der Regel ist die Absicherung durch den Basisvertrag auch bei einer Insolvenzanfechtung ausreichend. Zumindest denkbar aber ist ein solches Beispiel: Ein Unternehmen beliefert seinen Kunden im Rahmen seines Kreditversicherungslimits pro Monat für je 100.000 Euro. Neue Ware erhält der Kunde erst nach Bezahlung der vorherigen Lieferung. Damit scheint für den Versicherungsnehmer das Ausfallrisiko für alle Lieferungen beseitigt zu sein. Es stehen jeweils nur 100.000 Euro offen, und die sind stets kreditversichert. Wird der Kunde aber insolvent und der Insolvenzverwalter ficht alle 12 Lieferungen des Jahres gemäß § 133 Insolvenzordnung erfolgreich an, dann steht plötzlich ein offener Saldo von 1,2 Mio. Euro im Raum. Und da Anfechtungen bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich sind, befürchtet der Lieferant Forderungsverluste in Millionenhöhe. Mit der klassischen Kreditversicherung wären davon maximal 100.000 Euro im Rahmen des „wieder auflebenden Limits“ versichert. Diese „Deckungslücke“ soll die Anfechtungsversicherung schließen.

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