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Sonderverfahren des OK-RATING INSTITUTE
Von Dr. Oliver Everling | 13.Juli 2012
Das OK-RATING INSTITUTE hatte in der Vergangenheit problemlos Betrugsfälle wie Ahold, Landis, Lernout & Hauspie, Enron, Worldcom identifiziert. Während seiner Zusammenarbeit mit der Polizei in Brüssel war die Ratingagentur auch imstande nachzuweisen, den ungefähren Betrugsbetrag schon 3 Jahre vor seiner polizeilichen Entdeckung eingeschätzt zu haben. Daher hat das Institut für seine strategische Geschäftseinheit „Ethics“ ein Sonderverfahren entwickelt, das jetzt eingesetzt werden kann. Hierüber wurde jetzt die Presse informiert.
Für die Staatsanwaltschaft, das Gericht, den Insolvenzverwalter usw. steht sowohl in Zivil- als in Strafsachen die nachfolgende „doppelblinde“ Prozedure zur Verfügung:
„Doppelblind“ bedeutet, dass das Institut, außer der Branche, unbekannt bleibt mit dem Namen des in Betracht kommenden Unternehmens. Den Untersuchenden stehen nur ca. 25 Daten aus den letzten 5 Geschäftsberichten – insgesamt ca. 125 Datenfelder – und die Branchenkenntnis zur Verfügung.
Dabei wird zuerst von einem unabhängigen Wissenschaftler und anschließend von der anfragenden und betreffenden Organisation die OK-Solvabilität und die OK-Ratio berechnet. Die beiden Untersuchungen sollten mit beiden Variablen zweimal zum gleichen Ergebnis kommen.
Anschließend bestimmen ein zweiter, ebenfalls unabhängiger Wissenschaftler und nach ihm wiederum die betreffende Organisation die OK-Score Klasse, d.h. die Einreihung zwischen 1 bis 10, auf Grund der Ergebnisse die OK-Solvabilität und OK-Ratio, laut des festen „OK-Score Schema“ von 81 Möglichkeiten. Auch diese Auskunft soll zweimal zum gleichen Ergebnis kommen.
Erst nachdem diese beiden Bedingungen erfüllt worden sind und (!) die OK-Score Klasse einen OK-Score 9 oder OK-Score 10 (das sind bei dieser Ratingagentur die beiden Insolvenzkategorien) ergeben hat, bekommt das OK-Rating Institute erst den Zugang zu dem OK-Score Modell, um die weiteren Einzelheiten für den Auftraggeber auszuarbeiten.
Hiermit werden vier Punkte erreicht: Erstens, dass das Institute keine Vorinformation hat. Zweitens steht hiernach auch fest, dass die Berechnung des OK-Score an sich – von Unabhängigen – hochgerechnet wurde. Drittens wird erreicht, dass das Modell – im Falle einer OK-Klasse 9 oder 10 – die Insolvenz vorher richtig identifiziert und prognostiziert hat. Viertens beschränkt sich die Aufgabe des Institute zur Anwendung des Modells von Dritten und nachheriger Verarbeitung der Einzelheiten zur Erklärung des Betrugsumfang usw.
„Fest steht damit auch, dass das Institute damit den Höchstumfang der Objektivität erreicht hat und somit niemals die Rede sein kann von Manipulation. Eine Direktaufgabe in Strafsachen, wo die Schuldfrage zentral steht“, kommentiert dazu Willem D. Okkerse, MBA, CEO des OK-RATING INSTITUTE. Das OK-RATING INSTITUTE arbeitet in den Benelux, Sitz ist Capelle aan den Ijssel und im Laufe 2012 werden Niederlassungen in Amsterdam und Brussel geöffnet.
Diese Form zur Identifizierung von insolventen Firmen wurde von dem Autor des Modells während seiner Doktorarbeit – zahlenmässig beschränkt – vor einem öffentlichen Notar durchgeführt. „Dieses jetzt erweiterte, noch immer ‚doppelblinde‘ und vierfache Sicherheitsmodul steht selbstverständlich interessierten öffentlichen Behörden und Kollegen,“ zeigt sich Okkerse offen, „die entsprechend wissenschaftlich arbeiten wollen, zur Verfügung.“
Themen: Anleiherating, Unternehmensrating | Kommentare deaktiviert für Sonderverfahren des OK-RATING INSTITUTE
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