« Weiterhin weniger Ausfälle für 2012 | Home | Was kann Kreditmediation leisten? »
Standards für Unternehmensanleihen unter dem Schuldverschreibungsgesetz
Von Jian Ren | 20.April 2012
DVFA und BVI haben heute neue Standards für Unternehmensanleihen vorgestellt. Die Standards fordern die Bestellung eines mit speziellen Informationsrechten ausgestatteten gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger.
Ziel ist es, das Rollenbild, die Aufgaben sowie Rechte und Pflichten des gemeinsamen Vertreters zu konkretisieren. Die Standards werden zum Vorteil von Bondinvestoren und Bondemittenten maßgeblich dazu beitragen, professionelle Bond-Investor Relations zu etablieren. Durch den gemeinsamen Vertreter erhalten Bondinvestoren die auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationen und die Emittenten verbessern ihren Zugang zum Kapitalmarkt. Zudem profitieren Investoren und Emittenten bei einer Refinanzierung von einem kompetenten Ansprechpartner.
Hintergrund ist, dass viele Unternehmen zur Finanzierung verstärkt die Anleihemärkte wählen. Den spezifischen Bedürfnissen von Bondinvestoren wird bisher dennoch nicht genügend Rechnung getragen. Standardisierte bondspezifische Kapitalmarktkommunikation fehlt zumeist ganz, die generelle Informationsversorgung ist häufig dürftig, einer koordinierten Wahrnehmung von Investorenrechten wird seitens der Bondemittenten nicht der Weg geebnet.
Der DVFA Arbeitskreis Bondkommunikation hat bereits mit den im Jahr 2011 veröffentlichten „Mindeststandards für Bondkommunikation“ ein klares Signal an den Markt gegeben, um die Kommunikation von Bondemittenten mit Bondinvestoren und -analysten zu verbessern. Diese Standards fanden Eingang in den General Standard der Deutschen Börse.
Größere börsen- und nicht-börsennotierte Unternehmen, deren Anleihe-Emissionsvolumen 100 Mio. Euro übersteigt, müssen also schon jetzt strenge Anforderungen an Menge, Relevanz und Zeitnähe der angebotenen Informationen gerade auch in Bezug auf die Investor Relations erfüllen.
Ralf Frank, Geschäftsführer DVFA: „Der Standard trägt zum Vorteil von Bondinvestoren und Bondemittenten maßgeblich dazu bei, eine gute Bond-Investor Relations zu etablieren.“ Rudolf Siebel, Geschäftsführer BVI, ergänzt: „Durch den gemeinsamen Vertreter erhalten Bondinvestoren die auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Informationen. Investoren und Emittenten sichern sich bei einem Refinanzierungsbedarf einen kompetenten Ansprechpartner.“
Die neuen Standards sind online abrufbar:
http://www.dvfa.de/DVFA_BVI_Standards_Unternehmensanleihen
http://www.bvi.de/branchenstandards
http://www.dvfa.de/standards_bondkommunikation
Themen: Nachrichten | Kommentare deaktiviert für Standards für Unternehmensanleihen unter dem Schuldverschreibungsgesetz
Kommentare geschlossen.