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Standortnachteile durch Steuererhöhungen
Von Dr. Oliver Everling | 10.April 2013
Viele Kommunen im Bezirk der IHK Frankfurt am Main erhöhen ihre Steuern, berichtet die IHK Frankfurt in einer Pressemitteilung: sechs von 25 Gemeinden den Gewerbesteuerhebesatz, 14 den Grundsteuerhebesatz B und neun den Grundsteuerhebesatz A. Senkungen nimmt keine Kommune vor. Dieses Ergebnis ergab eine Umfrage der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main (IHK), zu deren Bezirk die Stadt Frankfurt sowie die Kommunen des Hochtaunus- und Main-Taunus-Kreises mit Ausnahme von Hochheim gehören.
Zwei Gemeinden erhöhen ihren Gewerbesteuerhebesatz auf 310, vier auf 330 Prozent. Mit 30 Prozentpunkten – von 300 auf 330 – liegt Usingen an der Spitze. Es folgen mit jeweils 20 Punkten von 310 auf 330 Hattersheim und Weilrod sowie von 290 auf 310 Prozent Sulzbach. Hofheim und Liederbach erhöhen um 15 Punkte, von 315 auf 330 bzw. von 295 auf 310 Prozent. Die Spanne der Gewerbesteuerhebesätze reicht im IHK-Bezirk von 280 in Bad Soden und Eschborn bis 460 Prozent in Frankfurt.
In den zurückliegenden Jahren ist ein kontinuierlicher Anstieg der Gewerbesteuerhebesätze zu verzeichnen. Von 2011 bis 2013 stieg der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im Hochtaunuskreis von 322 auf 331 Prozent, im Main-Taunus-Kreis von 306 auf 316 Prozent.
Durch die Steigerungen werden insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) stärker belastet. Ob die Erhöhungen bei Personenunternehmen eine zusätzliche Belastung verursachen, muss – wegen der bestehenden Verrechnungsmöglichkeit mit der Einkommensteuer – im Einzelfall geprüft werden. Zu den Personengesellschaften zählen vor allem Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG).
„Wenn sich die Erhöhungen weiter fortsetzen, geht ein Wettbewerbsvorteil unseres Wirtschaftsstandorts langsam verloren“, kritisiert Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer der IHK Frankfurt am Main. Er fordert die Gemeinden daher auf, vor Steuererhöhungen alle sich bietenden Einsparmöglichkeiten umzusetzen. Dies gelte umso mehr, da 14 der 25 Kommunen auch den Grundsteuerhebesatz B zum Teil merklich anheben. Hier liegt Schmitten mit einer Erhöhung um 150 Prozentpunkte von 300 auf 450 Prozent vorne. Mit 100 Punkten folgen Bad Soden (350 auf 450 Prozent) sowie Friedrichsdorf und Kriftel (jeweils von 300 auf 400 Prozent). Auch in Frankfurt soll der Grundsteuerhebesatz B angehoben werden, und zwar von 460 auf 500 Prozent. Da der Grundsteuerhebesatz B für alle Grundstücke mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen gilt, sind von dessen Anhebung unter anderem auch Unternehmer und Mieter betroffen.
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