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Transparenzrating aus Fondssicht
Von Dr. Oliver Everling | 10.Januar 2012
Inzwischen wird die dritte Auflage des auf der Website des BVI verfügbaren Transparenztableaus der vom BVI erstmals 2004 veröffentlichten Ranking-/Rating-Transparenz-Standards (RRTS) vorbereitet. “Diese neue Fassung wird bei der Abgrenzung von Peer Groups und der Prognosefähigkeit des Ratings verstärkt Zahleninformationen einfordern”, kündigt Rudolf Siebel an, Geschäftsführer des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Siebel befasst sich in seinem Beitrag zu dem Buch “Transparenzrating – Wege zur effizienten Analyse und Bewertung der Rechnungslegung von Unternehmen“ (herausgegeben von Dr. Oliver Everling, Peter Schaub und Rolf Stephan, Gabler Verlag – Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, www.gabler.de, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-8349-3365-2) mit dem Transparenzrating aus Fondssicht.
Das auf der Website des BVI www.bvi.de verfügbare Tableau der RRTS gliedert sich in die fünf Themenbereiche Begriffsbestimmungen (was unterscheidet ein Ranking von einem Rating?); Unternehmensprofil (Rechtsform, Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse); Methodik (Datenerhebung, -auswertung und -verdichtung); Qualitätssicherung; Grundsätze der Veröffentlichung von Rankings und Ratings.
“Reichte vor einigen Jahren die Datenhistorie nicht,” schreibt Siebel, “so sind die meisten Anbieter heute mehr als zehn Jahre präsent und wie alle Marktteilnehmer um die Erfahrungen zweier Börseneinbrüche reicher.” Stärken und Schwächen der gewählten Verfahren spiegeln sich in den vorliegenden Zeitreihen und gaben Anlass für eine Überarbeitung des Methodeninventars der Agenturen, berichtet Siebel.
“Mit der Veröffentlichung des Transparenztableaus in neuer Form liegen nicht nur Antworten auf einen inhaltlich erweiterten und präzisierten Fragenkatalog vor, sondern auch print- und webtechnisch in einer verbesserten Form. Inhaltlich werden eine veränderte Anbieterlandschaft und”, fügt Siebel hinzu, “neue Ratingansätze sichtbar. Der BVI leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Ratingtransparenz.”
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