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Unternehmen haften für ihr Rating mit
Von Dr. Oliver Everling | 26.Oktober 2009
Um die Qualität ihrer Ratings zu gewährleisten, sollte eine Ratingagentur durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Informationen, auf die sie sich bei Vergabe ihrer Ratings stützt, verlässlich sind. Dazu soll nach der EU-Verordnung über Ratingagenturen die stichprobenweise Überprüfung der erhaltenen Informationen durch die Agentur selbst beitragen, aber auch Vertragsbestimmungen, die für den Fall, dass im Rahmen des Vertrags wissentlich sachlich falsche oder irreführende Informationen geliefert wurden, oder das bewertete Unternehmen oder die mit ihm verbundenen Dritten hinsichtlich der Genauigkeit dieser Informationen nicht mit der gebotenen Sorgfalt verfahren sind, eindeutig die Haftung des bewerteten Unternehmens oder der mit ihm verbundenen Dritten vorsehen.
Die Verordnung entbindet Ratingagenturen allerdings nicht von ihrer Pflicht, das Recht natürlicher Personen auf Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der Datenschutzrichtlinie zu schützen (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr).
Ratingagenturen richten sich auf geeignete Verfahren für die regelmäßige Überprüfung der von ihr verwendeten Methoden, Modelle und grundlegenden Annahmen ein. Indem sie diese festlegen und regelmäßig überprüfen, können sie veränderten Rahmenbedingungen auf den zugrundeliegenden Anlagemärkten angemessen Rechnung tragen. Um Transparenz zu gewährleisten, wird jede wesentliche Änderung an Methoden und Praktiken, Verfahren und Prozessen der Ratingagentur vor ihrem Inkrafttreten bekanntgegeben, es sei denn, extreme Marktbedingungen machen eine sofortige Änderung des Ratings erforderlich.
„Eine Ratingagentur sollte jede zweckdienliche Risikowarnung samt Sensitivitätsanalyse für die betreffenden Annahmen ausgeben“, so der Standpunkt des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der EU Verordnung über Ratingagenturen. In dieser Analyse sollte dargelegt werden, wie verschiedene Marktentwicklungen (z.B. Volatilität), die zu einer Verschiebung der im Modell enthaltenen Parameter führen, die Veränderungen beim Rating beeinflussen können.
Die Informationen über die historischen Ausfallquoten in ihren Ratingkategorien haben nachprüfbar und quantifizierbar zu sein. Interessierten Parteien muss eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung des historischen Ergebnisses in jeder Ratingkategorie und der Frage, ob und wie sich die Ratingkategorien verändert haben, geliefert werden. Ist eine historische Ausfallquote aufgrund der Art des Ratings oder anderer Umstände unangemessen, statistisch ungültig oder anderweitig geeignet, die Benutzer des Ratings in die Irre zu führen, sollte die Ratingagentur eine angemessene Klarstellung vornehmen. Diese Angaben sollten so weit wie möglich nach branchenüblichem Muster erfolgen und den Anlegern so einen Leistungsvergleich zwischen verschiedenen Ratingagenturen erleichtern.
Zur Verbesserung der Transparenz der Ratings und des Schutzes der Anleger wird ein zentrales Datenregister unterhalten, in dem Informationen über die bisherigen Ergebnisse der Ratingagenturen und früheren Ratingtätigkeiten gespeichert werden. Die Ratingagenturen stellen diesem Datenspeicher in standardisierter Form Informationen zur Verfügung, die jedermann zugänglich gemacht werden. Jährlich wird offiziell eine Zusammenfassung über die wichtigsten festgestellten Entwicklungen erstellt.
Strukturierte Finanzinstrumente, die im Mittelpunkt der Finanzkrise stehen, rücken in besonderem Maße ins Visier der EU-Parlamentarier. Diese Instrumente können unter bestimmten Umständen andere Auswirkungen haben als traditionelle Unternehmensschuldtitel. „Für die Anleger könnte es irreführend sein,“ so die Warnung aus der Politik, „beide Arten von Instrumenten ohne weitere Erklärung in den gleichen Ratingkategorien zu führen. Ratingagenturen sollten einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Benutzer der Ratings für die Unterschiede zwischen strukturierten und herkömmlichen Finanzprodukten zu sensibilisieren.“ Aus diesem Grund wird ab sofort klar zwischen Ratingkategorien, die bei der Bewertung strukturierter Finanzinstrumente verwendet werden, und Ratingkategorien für andere Finanzinstrumente oder finanzielle Verbindlichkeiten unterschieden, indem die Ratingkategorien durch zusätzliche geeignete Symbole gekennzeichnet sind.
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