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Verlängerter Lockdown spannt die Feder zum höheren Umsatzsprung bei Vectron Systems

Von Dr. Oliver Everling | 10.Februar 2021

Die börsennotierte Vectron Systems AG geht davon aus, dass mit Beendigung des Corona-Lockdowns mit einer starken Nachfrage nach ihren Produkten zu rechnen ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass bisher erst 30 bis 40 Prozent der Zielbranche Gastronomie ihre Kassensysteme gemäß den neuen gesetzlichen Vorschriften umgestellt hat. Hierauf deuten auch die im Lockdown relativ guten Umsätze hin, wobei es für Vectron offensichtlich ist, dass diese ohne die Corona-Maßnahmen erheblich höher ausgefallen wären. Die Gesellschaft hatte im August letzten Jahres, noch vor Bekanntwerden des 2. Corona-Lockdowns, innerhalb der Mittelfristplanung prognostiziert, dass sich der Umsatz im Jahr 2021 auf ca. EUR 50,0 Mio. bei einer gleichzeitigen EBITDA-Marge von 20 Prozent erhöhen wird.

Mit mehr als 225.000 Installationen ist die börsengelistete Vectron Systems AG einer der größten europäischen Hersteller von Kassensystemen. Stabile Hardware kombiniert mit flexibler, zuverlässiger Software hat Vectron zum Marktführer für Kassenlösungen im deutschsprachigen Raum und in Benelux in den Branchen Gastronomie und Bäckerei gemacht. Mehrere Hundert Fachhandelspartner vertreiben die Produkte international. Digitale Cloud Services werden unter den Markennamen myVectron und bonVito angeboten. Das Spektrum reicht von Loyalty- und Paymentfunktionen bis hin zu Online-Reservierung und Online Reporting. Alle Dienste sind direkt mit dem Kassensystem verbunden.

Da die Politik heute den Lockdown wiederum verlängert hat und keine klaren Aussagen zur endgültigen Beendigung der aktuellen Lockdown-Maßnahmen machen konnte, ist die ursprüngliche Planung für das Jahr 2021 zunehmend mit Unsicherheiten behaftet. Aus diesem Grund hält es die Gesellschaft jetzt für geboten, diese jetzt schon vorsichtshalber zurückzuziehen.

Der Vorstand begründet seine dennoch positive Einschätzung für die Zeit nach dem Lockdown mit einem aufgestauten Nachholbedarf und mit dem weiterhin gültigen Einführungsstichtag zum 01.04.2021 für die verpflichtende Umstellung der Kassensysteme auf die neuen steuerlichen Regelungen. Viele Betriebe haben wegen der Schließungen die hierfür notwendigen Investitionen ausgesetzt, müssten dies aber nach Wiedereröffnung umgehend nachholen.

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