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Viel Information zum ältesten Fonds

Von Dr. Oliver Everling | 17.August 2010

Der am 18. August 1950 aufgelegte Fondra wurde am 13. August 2010 mit „Information-Rating 2“ bewertet. Nach Einschätzung von Fonds Advice vermitteln insbesondere die Fondsdokumente sowie die Internetinformationen der Verwaltungsgesellschaft eine insgesamt gute Transparenz dieses Fonds. Das Information-Rating ist kein Rating im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen.

„Als der Fondra vor 60 Jahren als erster deutscher Investmentfonds aufgelegt wurde, passten dessen Vertragsbedingungen zwar nicht auf einen Bierdeckel,“ kommentiert Matthias Koss von der Fonds Advice GmbH in Köln, „aber doch immerhin kurz und knapp auf die Rückseite des Anteilzertifikates. Denn was heutzutage allenfalls als Sammlerstück an der Wand hängt, war in den 50er und 60er Jahren verbreitete Praxis: effektive Stücke im Wertpapierdepot oder im Bankschließfach. Ab Ende der 50er Jahre erhielt der Fondra graphisch aufwendig gestaltete Zertifikate mit kernigen Abbildungen einer aufstrebenden Industrialisierung.“

Der Name des Fonds wurde in großen Lettern erläutert: Fondra, Fonds für Renten und Aktien. Aber die auf der Rückseite abgedruckten Vertragsbedingungen waren nicht für die Ewigkeit bestimmt und erhielten bereits sehr bald einen Stempelaufdruck „Vertragsbedingungen geändert. Geltende Neufassung auf Anfrage erhältlich.“, so kennt man die Branche auch heute noch.

Das Investmentgesetz war 1950 noch in weiter Ferne, selbst das 1957 in Kraft getretene Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) nicht einmal geplant. So mussten bei der Auflage des Fondra als Rechtsgrundlage die Einrichtungen des deutschen bürgerlichen Rechts herhalten. Ein Fondsanteil war zu dieser Zeit „ein Investmentanteilschein mit der Eigenschaft des qualifizierten Legitimationspapiers“ oder auch „hinkendes Inhaberpapier“ genannt.

Einen Verkaufsprospekt im heutigen Sinne gab es vor 60 Jahren noch nicht. Vor diesem Hintergrund hätte der Fondra 1950 sicher kein positives „Information-Rating“ erhalten. Risikohinweise blieben wohl ausschließlich dem Beratungsgespräch mit dem Bankberater vorbehalten. Steuerliche Angaben waren schlichtweg nicht möglich, weil sie erst Jahre später durch das KAGG umfassend geregelt wurden – eine, aus heutiger Sicht, kaum vorstellbare Situation. Immerhin umfassten zumindest die Vertragsbestimmungen damals bereits viele wesentliche und auch heute übliche Vorgaben und Regelungen, und zwar u.a. zur Rechtsstellung des Anlegers, zu den Anlagegrundsätzen des Fonds, zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, zu den Gebühren, der Rechnungslegung und zur Fondsprüfung.

Bemerkenswert war die ursprüngliche Gebührenregelung anno 1950, so Koss. Anstelle einer Verwaltungsvergütung wurde „eine Entschädigung in Höhe von 5% der ausgeschütteten Bruttoerträgnisse, ausgenommen Erträgnisse aus realisierten Kursgewinnen“ vorgesehen. Ohne Bruttoerträge wäre die Fondsgesellschaft also ebenfalls leer ausgegangen.

„Der Fondra wurde in vielerlei Hinsicht zum Wegbereiter der deutschen Investmentbranche. Die Funktionsweise eines Investmentfonds zu erläutern, diesen Bedarf erkannte die auflegende Fondgesellschaft sehr früh“, erinnert Koss. „Und so entwickelte sich aus der Notwendigkeit eine branchenweite Tugend: der Verkaufsprospekt. In einer Zeit, in der Werbung in der Bankenwelt tabu war, entstanden für Investmentfonds Imagebroschüren und Prospekte, die dem interessierten Anleger zusammen mit den Vertragsbedingungen angeboten wurden. Bereits Mitte der 50er Jahre kristallisierte sich ein Verkaufsprospekt für Investmentfonds heraus, aus heutiger Sicht eher eine Mischung aus leicht verständlicher Imagebroschüre, aufgelisteten Begriffserläuterungen, einem Factsheet und einem kurz gefassten Jahresbericht.“

Der erste Jahresbericht des Fondra zum 30. Juni 1951 ist nach Feststellung der Fonds Advice auch aus heutiger Perspektive „beachtlich umfassend und vollständig“. Neben einem ausführlichen Kapitalmarktbericht wurden die getätigten Anlagen kommentiert, die Erträge dargestellt und eine Vermögensaufstellung angegeben. Weil die Wertentwicklung von ihrem Begriff her noch unbekannt war, wurde sie nur graphisch angegeben und betrug im ersten Rechnungsjahr rund 15%. Das Fondsvermögen belief sich auf 1,16 Mio. DM. Die Verwaltungsgesellschaft erhielt im ersten Jahr eine „Entschädigung“ in Höhe von 1.754,29 DM. Koss: „Bemerkenswert ist auch der Prüfungsbericht zum ersten Jahresbericht des Fondra, denn der umfasste ganze zwei Sätze.“

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