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VPNs umgehen deutsche Pressezensur

Von Dr. Oliver Everling | 4.Mai 2022

Für viele Reisende in die Volksrepublik China, die Islamische Republik Iran und viele weitere Staaten sind „Virtual Private Networks“ (VPN) ein vertrauter Weg, um die Internet-Zensur der jeweiligen Länder zu umgehen.

Da die Zensur in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine ausgeweitet wurde, gewinnen VPN auch für Nutzer an Bedeutung, die sich über Ereignisse und Meinungen aus anderen Ländern informieren wollen, aber neuerdings auf die politsch gesetzten Schranken in Europa stoßen.

Mit VPN wird der Internetzugang verschlüsselt und ermöglicht, mit einer neuen IP-Adresse im Internet surfen. VPNs verschlüsseln den Internetverkehr eines Nutzers und verschleiern seine Online-Identität. Ein VPN verbirgt die IP-Adresse des Nutzers, indem das Netz sie über einen speziell konfigurierten Remote-Server umleitet, der von einem VPN-Host ausgeführt wird. Wenn der Nutzer also mit einem VPN online surft, wird der VPN-Server zum Ursprung der Daten.

Ein VPN macht es dem Internetdienstanbieter (ISP) des Nutzers oder anderen Dritten unmöglich zu sehen, welche Webseiten besucht werden oder welche Informationen der Nutzer im Internet eingibt. Mit VPN-Standort-Spoofing können Nutzer zudem auf einen Server in anderen Ländern wechseln und ihren Standort effektiv „ändern“.

Der Nutzer eines VPNs in China kann so beispielsweise auch auf Dienste von Google oder Facebook zugreifen, obwohl diese Dienste in der Volksrepublik China gesperrt sind. Umgekehrt kann ein Nutzer in Deutschland auch Informationen aus anderen Ländern erhalten, obwohl diese Inhalte der Zensur in Deutschland unterliegen.

Auf europäischer Ebene setzt sich die deutsche Bundesregierung in enger Abstimmung mit den Ländern für Einschränkungen ein, so etwa bei den laufenden Verhandlungen zur Verordnung der Europäischen Union (EU) „Digital Services Act“.

Die Bundesregierung hat im Europäischen Rat bereits für das am 2. März 2022 in Kraft getretene EU-weite Verbreitungsverbot der Sender RT und Sputnik gestimmt. Die Website von RT wird wegen der EU-Verordnung 2022/350 vom 1. März 2022 auf Wikipedia zum Beispiel auch nicht mehr verlinkt.

Zur Ausrichtung der strategischen Kommunikation der Bundesregierung liegen Antworten aus einer „Kleinen Anfrage“ der Fraktion der CDU/CSU vor, so auch zur Frage, wie technische Umgehungsmöglichkeiten, z. B. über das genannte VPN, eingestellt werden sollen. „Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Situation sehr aufmerksam und prüft das weitere Vorgehen“ – aas geht aus der Antwort hervor.

Ein Entwurf der Europäischen Kommission für den „Media Freedom Act“ wird für das dritte Quartal 2022 erwartet. Die Bundesregierung plant, vorab eine Stellungnahme an die Europäische Kommission zu senden.

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