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Wie privat sind private Ratings?

Von Dr. Oliver Everling | 9.März 2022

Die Europäishe Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sieht in der EU-Verordnung über Ratingagenturen (CRA-Verordnung Reparaturbedarf. Artikel 2 (2) (a) der CRA-Verordnung legt fest, dass die Anforderungen der Verordnung nicht für private Kreditratings gelten, und definiert diese als „Ratings, die aufgrund eines Einzelauftrags erstellt und ausschließlich der Person zur Verfügung gestellt werden, die den Auftrag erteilt hat und die nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung per Abonnement bestimmt sind“.

Es gibt aus Sicht der ESMA eine Reihe von Elementen dieser Bestimmung, die praktische Hindernisse für das Verständnis des Anwendungsbereichs und der Grenzen privater Kreditratings darstellen.

Erstens fehlt es dem Begriff „auf individuellen Auftrag hergestellt“ an der Präzisierung, ob das Wort „hergestellt“ als „erstellt“ (erstellt) oder „ausgestellt“ (geliefert) der privaten Bonitätsauskunft interpretiert werden kann und ob die Bereitstellung des Ratings erst nach Kundenanfrage erfolgen sollte.

Zweitens sagt der Begriff „Einzelauftrag“ nichts darüber aus, wie ein „Einzelauftrag“ als erteilt angesehen werden kann (d.h. mündliche oder schriftliche Vereinbarung) und über die Art der anfordernden Partei, z. B. ob es sich um den Auftraggeber der Ratingagentur um den Emittenten oder dem bewerteten Unternehmen selbst handelt.

Drittens wirft der Begriff „ausschließlich für die Person bereitgestellt, die den Auftrag erteilt hat“ Fragen hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf komplexere Szenarien auf, z. B. wenn zwei oder mehr Kunden einen Auftrag für dieselbe private Bonitätsbewertung erteilen.

Deshalb liegt nun eine überarbeitete Leitlinie vor. Mit dieser versucht die ESMA, die Klarheit bestehender regulatorischer Bestimmungen in Bezug auf private Kreditratings zu verbessern.

Insbesondere zielt die ESMA darauf ab, den Missbrauch privater Kreditratings durch Ratingagenturen und andere Finanzmarktteilnehmer durch eine zusätzliche Klarstellung der verschiedenen Elemente, die ihre Definition ausmachen, zu verhindern.

Die ESMA will nun die Ansichten aller Interessenträger dazu im Rahmen einer Konsultation begrüßen, ob die vorgeschlagene Aktualisierung der Leitlinien und Empfehlungen zum Geltungsbereich der CRA-Verordnung ihr Verständnis des Geltungsbereichs und der Grenzen privater Kreditratings erleichtern wird.

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